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   OLG Hamm, 22.05.2003 - 15 W 98/03   

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https://dejure.org/2003,3278
OLG Hamm, 22.05.2003 - 15 W 98/03 (https://dejure.org/2003,3278)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.05.2003 - 15 W 98/03 (https://dejure.org/2003,3278)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - 15 W 98/03 (https://dejure.org/2003,3278)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    WEG § 7 Abs. 4 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur wirksamen Entstehung von Sondereigentum bei Widerspruch zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steht unauflösbarer Widerspruch Sondereigentum entgegen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Teilungserklärung und Aufteilungsplan widersprechen sich

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Widerspruch von Teilungserklärung und Aufteilungsplan

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1411 (Ls.)
  • DNotZ 2003, 945
  • FGPrax 2003, 208
  • ZMR 2004, 369
  • Rpfleger 2003, 574
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2003 - 15 W 98/03
    Ist danach Sondereigentum nicht wirksam begründet worden, verbleibt es nach der Regel des § 5 Abs. 1 WEG bei der Entstehung von Gemeinschaftseigentum (BGHZ 130, 159 = NJW 1995, 2581, 2583 m.w.N.).
  • BGH, 17.04.1996 - XII ZB 42/96

    Nachweis der Rechtzeitigkeit des Einwurfs der Berufungsbegründung in den

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2003 - 15 W 98/03
    Eine Glaubhaftmachung reicht insoweit nicht aus, jedoch kann im Wege des Freibeweises auch eine eidesstattliche Versicherung dem Rechtsmittelgericht die volle Überzeugung von der Unrichtigkeit des Eingangstempels vermitteln (BGH NJW 1996, 2038).
  • BayObLG, 05.01.2000 - 2Z BR 163/99

    Zur Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2003 - 15 W 98/03
    Der teilende Eigentümer kann sich daher nicht vorbehalten, nachträglich eine Änderung der dinglichen Grundstruktur der Gemeinschaft herbeizuführen (BayObLGZ 1997, 233; FGPrax 2000, 60).
  • OLG Hamm, 13.08.1996 - 15 W 115/96

    Sondereigentum und Deckenisolierung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2003 - 15 W 98/03
    Umstände außerhalb der Urkunde, insbesondere subjektive Vorstellungen des teilenden Eigentümers, die nicht aus der Urkunde selbst heraus erkennbar sind, müssen deshalb unberücksichtigt bleiben (Senat FGPrax 1996, 176, 178; NJWE-MietR 1997, 114).
  • OLG Hamm, 26.01.1998 - 15 W 502/97

    Sondereigentumsfähigkeit von Pkw-Abstellplätzen auf nichtüberdachtem

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2003 - 15 W 98/03
    Denn wenn lediglich die Errichtung von PKW-Einstellplätzen auf dem gemeinschaftlichen Grundstück gewollt gewesen wäre, hätte Sondereigentum von vornherein nicht begründet werden können, weil Sondereigentum an einer nicht bebauten Grundstücksfläche nicht bestellt werden kann (Senat NJW-RR 1998, 516 = NZM 1998, 267).
  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2003 - 15 W 98/03
    Daraus folgt, dass ein Sondernutzungsrecht nicht an einen außerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft stehenden Dritten übertragen werden kann (BGHZ 73, 145 = NJW 1978, 548, 549).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2003 - 15 W 98/03
    Die Auslegung hat deshalb allein nach objektiven Maßstäben den Inhalt zu ermitteln, wie er sich für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des im Grundbuch Eingetragenen ergibt (BGHZ 139, 288 = NJW 1998, 3713, 3714 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 25.02.2002 - 2 Wx 94/01

    Keine Verwirkung von Sondereigentum als dinglichem Recht- Entstehung von

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2003 - 15 W 98/03
    Bis zur Errichtung des Gebäudes steht dem Wohnungs- bzw. Teileigentümer ein Anwartschaftsrecht auf Erwerb des Sondereigentums als Vollrecht zu, dem das Recht zur Herstellung aller Räume unabdingbar innewohnt (Senat NJW-RR 1987, 842, 843; OLG Hamburg NZM 2003, 109; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 3, Rdnr. 26).
  • OLG Hamm, 03.02.1987 - 15 W 456/85

    Recht des Teileigentümers zur Errichtung vorgesehener Garagen auch nach längerem

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2003 - 15 W 98/03
    Bis zur Errichtung des Gebäudes steht dem Wohnungs- bzw. Teileigentümer ein Anwartschaftsrecht auf Erwerb des Sondereigentums als Vollrecht zu, dem das Recht zur Herstellung aller Räume unabdingbar innewohnt (Senat NJW-RR 1987, 842, 843; OLG Hamburg NZM 2003, 109; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 3, Rdnr. 26).
  • BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97

    Mitwirkende bei Umwandlung von Teileigentums in Wohnungseigentum - Rechtsstellung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2003 - 15 W 98/03
    Der teilende Eigentümer kann sich daher nicht vorbehalten, nachträglich eine Änderung der dinglichen Grundstruktur der Gemeinschaft herbeizuführen (BayObLGZ 1997, 233; FGPrax 2000, 60).
  • OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 259/05

    Entstehung eines sog. isolierten oder sondereigentumslosen Miteigentumsanteils

    Es entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass an Teilen der Grundstücksfläche, die nicht Bestandteil eines Gebäudes i.e.S. sind, auch unter Berücksichtigung von § 3 Abs. 2 S.2 WEG Sondereigentum nicht gebildet werden kann (Senat NJW-RR 1998, 516ff; DNotZ 2003, 945, 947; Kompaktkommentar (KK)-WEG/Elzer, § 3 Rdn.107; Bärmann/Pick, WEG, 15.Aufl., § 3 Rdn.8 jew. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 23.01.2006 - 20 W 195/03

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Begründung eines Sondernutzungsrechts bei

    Lassen sich der Text der Eintragungsbewilligung und die Angaben im Aufteilungsplan auch nicht durch eine Auslegung entsprechend §§ 133, 157 BGB in Einklang bringen und verbleibt somit ein nicht ausräumbarer Widerspruch, so ist ein Sondernutzungsrecht nicht entstanden (BGH NJW 1995, 2851, 2853 für das Sondereigentum; BayObLG DWE 2001, 71; OLG Düsseldorf WuM 2001, 617; OLG Hamm Rpfleger 2003, 574; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 15 Rdnr. 19; Palandt/Bassenge: WEG, 65. Aufl., § 5, Rdnr. 1 ; Weitnauer: WEG, 9. Aufl., § 15, Rdnr. 33; Staudinger/Rapp: WEG (2005), § 7, Rdnr. 19).
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