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   OLG Schleswig, 20.05.2009 - 15 WF 140/09   

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https://dejure.org/2009,4672
OLG Schleswig, 20.05.2009 - 15 WF 140/09 (https://dejure.org/2009,4672)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.05.2009 - 15 WF 140/09 (https://dejure.org/2009,4672)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - 15 WF 140/09 (https://dejure.org/2009,4672)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG 20 Abs. 3; ; EMRK Art. 13; ; ZPO § 567 ff.

  • ra.de
  • fr-blog.com

    Zwangsgeld, verzögerte Einkommensauskunf, Kindesunterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde im Zwangsmittelverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 798
  • MDR 2009, 1065
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 24.07.2008 - 1 BvR 547/06

    Überlange Verfahrensdauer in umgangsrechtlichem Verfahren verletzt betroffenen

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.05.2009 - 15 WF 140/09
    Es ist allerdings (auch) die Aufgabe der Rechtsprechung, im Rahmen ihrer Ressourcen dafür zu sorgen, dass die Rechtsgewährung ohne unzumutbare Verzögerung erfolgt (BVerfG NJW 2008, 503; FamRZ 2008, 2258).

    Voraussetzung für die Zulässigkeit dieser so genannten Untätigkeitsbeschwerde ist es, dass eine über das Normalmaß hinausgehende, den Parteien unzumutbare Verzögerung dargetan wird, die auf eine Rechtsverweigerung hinausläuft (vgl. BVerfG NJW 2008, 503 - Die Entscheidung lässt im Anschluss an die Plenarentscheidung BVerfGE 107, 395 im Hinblick auf das Gebot der Rechtsmittelklarheit offen, ob eine Untätigkeitsbeschwerde aus dem geltenden Rechtsmittelsystem ableitbar ist; vgl. ferner BVerfG FamRZ 2008, 2258, das zwar die Auffassung des Instanzgerichts teilt, dass das Gesetz eine Untätigkeitsbeschwerde nicht eröffne, aber für den Fall einer anderen Auslegung des Verfahrensrechts die Instanzgerichte für verpflichtet hält einzuschreiten, wenn ein Fall völlig unzumutbarer und auf Rechtsverweigerung hinauslaufender Verzögerung vorliegt).

  • OLG Köln, 08.08.1994 - 25 WF 147/94

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Vollstreckungsantrags unter Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.05.2009 - 15 WF 140/09
    Rechtsstaatliches Gebot ist es ferner darauf hinzuwirken, dass sachdienliche Anträge gestellt werden und ein faires Verfahren gewährleistet ist; die zivilprozessualen Hinweispflichten des § 139 ZPO gelten grundsätzlich auch in gerichtlichen Vollstreckungsverfahren (vgl. BVerfG NJW-RR 2005, 936 betreffend das Zwangsversteigerungsverfahren; BayObLG ZMR 99, 117; OLG Köln, FamRZ 95, 312; OLG Frankfurt, RPfleger 80, 303; Zöller-Stöber, a. a. O.).
  • OLG Brandenburg, 29.10.2007 - 10 WF 195/07

    Anforderungen an eine Auskunftserteilung, vollständige Belegvorlage

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.05.2009 - 15 WF 140/09
    Die unterhaltsrechtliche Auskunftspflicht gem. § 1605 BGB ist nicht erfüllt, wenn relevante Angaben auf mehrere Schriftsätze über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr verteilt sind; es fehlt dann an einer ausreichend klaren Gesamterklärung (vgl. dazu aus neuerer Zeit Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 10 WF 195/07 - , zitiert nach juris; OLG Hamm, FamRZ 2006, 865, jeweils mit zahlreichen w. N.).
  • OLG Hamm, 28.10.2005 - 11 WF 328/05

    Anforderungen an Erfüllung des unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruchs gemäß §

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.05.2009 - 15 WF 140/09
    Die unterhaltsrechtliche Auskunftspflicht gem. § 1605 BGB ist nicht erfüllt, wenn relevante Angaben auf mehrere Schriftsätze über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr verteilt sind; es fehlt dann an einer ausreichend klaren Gesamterklärung (vgl. dazu aus neuerer Zeit Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 10 WF 195/07 - , zitiert nach juris; OLG Hamm, FamRZ 2006, 865, jeweils mit zahlreichen w. N.).
  • OLG Brandenburg, 22.01.2009 - 10 WF 253/08

    Untätigkeitsbeschwerde: Verfahrensförderungspflicht im Zusammenhang mit der

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.05.2009 - 15 WF 140/09
    Ein derartiger Rechtsbehelf ist analog §§ 567 ff. ZPO als außerordentlicher zulässig, um einen Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG und gegen Art. 13 EMRK zu vermeiden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. März 2009 - I-23 W 99/08 - ; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 10 WF 253/08 - , beide zitiert nach juris und jeweils mit m. w. N.).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.05.2009 - 15 WF 140/09
    Voraussetzung für die Zulässigkeit dieser so genannten Untätigkeitsbeschwerde ist es, dass eine über das Normalmaß hinausgehende, den Parteien unzumutbare Verzögerung dargetan wird, die auf eine Rechtsverweigerung hinausläuft (vgl. BVerfG NJW 2008, 503 - Die Entscheidung lässt im Anschluss an die Plenarentscheidung BVerfGE 107, 395 im Hinblick auf das Gebot der Rechtsmittelklarheit offen, ob eine Untätigkeitsbeschwerde aus dem geltenden Rechtsmittelsystem ableitbar ist; vgl. ferner BVerfG FamRZ 2008, 2258, das zwar die Auffassung des Instanzgerichts teilt, dass das Gesetz eine Untätigkeitsbeschwerde nicht eröffne, aber für den Fall einer anderen Auslegung des Verfahrensrechts die Instanzgerichte für verpflichtet hält einzuschreiten, wenn ein Fall völlig unzumutbarer und auf Rechtsverweigerung hinauslaufender Verzögerung vorliegt).
  • OLG Schleswig, 19.12.2007 - 15 UF 142/07

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen des Kindes und der Mutter

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.05.2009 - 15 WF 140/09
    Durch rechtskräftiges Urteil des Senats vom 19. Dezember 2007 (15 UF 142/07) ist der Antragsgegner im Hinblick auf Unterhaltsansprüche der Antragstellerin im Einzelnen zur Auskunft über sein Einkommen für die Jahre 2003 bis 2005 verurteilt worden; auf den Tenor und die Gründe der Entscheidung wird verwiesen.
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2009 - 23 W 99/08

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde bei überlanger Verfahrensdauer

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.05.2009 - 15 WF 140/09
    Ein derartiger Rechtsbehelf ist analog §§ 567 ff. ZPO als außerordentlicher zulässig, um einen Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG und gegen Art. 13 EMRK zu vermeiden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. März 2009 - I-23 W 99/08 - ; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 10 WF 253/08 - , beide zitiert nach juris und jeweils mit m. w. N.).
  • BVerfG, 12.01.2005 - 1 BvR 328/04

    Rechtmäßigkeit einer Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren gegen den

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.05.2009 - 15 WF 140/09
    Rechtsstaatliches Gebot ist es ferner darauf hinzuwirken, dass sachdienliche Anträge gestellt werden und ein faires Verfahren gewährleistet ist; die zivilprozessualen Hinweispflichten des § 139 ZPO gelten grundsätzlich auch in gerichtlichen Vollstreckungsverfahren (vgl. BVerfG NJW-RR 2005, 936 betreffend das Zwangsversteigerungsverfahren; BayObLG ZMR 99, 117; OLG Köln, FamRZ 95, 312; OLG Frankfurt, RPfleger 80, 303; Zöller-Stöber, a. a. O.).
  • OLG Rostock, 04.09.2009 - 3 W 74/09

    Mietrechtsstreit: Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Untätigkeitsbeschwerde

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird die Untätigkeitsbeschwerde als außerordentliches Rechtsmittel (nach Maßgabe der Vorschriften des § 252 bzw. §§ 567 ff ZPO) aus rechtsstaatlichen Gesichtpunkten für zulässig gehalten, wenn mit ihr eine willkürliche Untätigkeit des Gerichts geltend gemacht wird, die einer endgültigen Rechtsverweigerung gleichkommt (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 07.07.2009 - 1 W 593 - 596/07 und 13 - 16/09, 1 W 593 - 596/07, 1 W 13 - 16/09, 1 W 593/07, 1 W 594/07 - juris; OLG Schleswig, Beschl. v. 20.05.2009, 15 WF 140/09, OLGR Schleswig 2009, 579; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.01.2008, I-24 W 109/07, MDR 2008, 406; OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.10.2007, 10 WF 237/07, FamRZ 2008, 288; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 03.05.2007, 2 WF 32/07, MDR 2007, 1393, OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.01.2007, 3 WF 232/06, FamRZ 2007, 1030).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - L 13 R 3984/09
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es dem Senat, auch in Ermangelung einer fallbezogenen Beschwerdebegründung, nicht ersichtlich ist, inwiefern es für die Klägerin, einem öffentlich-rechtlichen Kreditinstitut, durch die geltend gemachte überlange Verfahrensdauer zu unzumutbaren Verzögerungen gekommen sein soll (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 20. Mai 2009, Az.: 15 WF 140/09).
  • OLG Schleswig, 30.08.2012 - 11 SchH 3/12

    Untätigkeitsbeschwerde; Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren

    Für die gesetzlich nicht geregelte und lediglich im Wege der Analogie entwickelten Untätigkeitsbeschwerde ist unabhängig von der Frage, ob sie vor Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren vom 24.11.2011 (BGBl. I 2011, 2302) anzuerkennen war (so OLG Düsseldorf NJW 2009, 2388 ; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 906 ; OLG Schleswig NJW-RR 2010, 798 ; offen gelassen in OLG Rostock NJW-RR 2010, 1152 ), kein Raum mehr.
  • LG Frankfurt/Oder, 28.07.2010 - 6a T 40/10

    Untätigkeitsbeschwerde gegen das Gericht wegen unzumutbarer Verzögerung der

    Die Untätigkeitsbeschwerde ist analog §§ 567 ff. ZPO als außerordentlicher Rechtsbehelf zulässig, um einen Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG und gegen Art. 13 EMRK zu vermeiden (OLG Schleswig, Beschluss vom 20.5.2009 - 15 WF 140/09 - ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. März 2009 - I-23 W 99/08 - ; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 10 WF 253/08 -, jeweils zitiert nach juris und jeweils mit m. w. N.).
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