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   OLG Schleswig, 01.08.2001 - 15 WF 165/01   

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https://dejure.org/2001,9485
OLG Schleswig, 01.08.2001 - 15 WF 165/01 (https://dejure.org/2001,9485)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.08.2001 - 15 WF 165/01 (https://dejure.org/2001,9485)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. August 2001 - 15 WF 165/01 (https://dejure.org/2001,9485)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erörterungsgebühr; Vergleichsgebühr; Rechtsanwaltsgebühren; Kosten; Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1
    Erörterungsgebühr und Vergleichsgebühr für nicht in der mündlichen Verhandlung anwesenden Rechtsanwalt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kiel - 52 F 142/00
  • OLG Schleswig, 01.08.2001 - 15 WF 165/01
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Wiesbaden, 18.03.1998 - 8 J 638/97

    Anfall einer Erörterungsgebühr bei einem Rechtsgespräch zwischen Gericht und

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.08.2001 - 15 WF 165/01
    Es ist aber herrschende Meinung, dass die einseitige Erörterung fernmündlich mit dem Gericht nicht ausreichend ist, um eine Erörterungsgebühr zu begründen (OLG Düsseldorf, MDR 1984, 949, OLG München, MDR 1992, 1005, VG Wiesbaden JurBüro 1999, 20).

    Ebenso sind die Voraussetzungen, unter denen bei einer Telefonkonferenz zwischen allen Verfahrensbeteiligten und dem Gericht das Verwaltungsgericht Wiesbaden (JurBüro 1999, 20) eine Erörterungsgebühr angenommen hat, nicht gegeben.

  • OLG München, 14.05.1992 - 11 W 1383/92
    Auszug aus OLG Schleswig, 01.08.2001 - 15 WF 165/01
    Die Vergütungsregelung der Rechtsanwälte erforderte insofern die Einführung einer Erörterungsgebühr, durch die allein ein finanzieller Ausgleich für die wegen unterbliebener Antragstellung im Gerichtstermin entgangene Verhandlungsgebühr gewährleistet werden soll, nicht dagegen soll durch die Erörterungsgebühr eine Verteuerung der anwaltlichen Vertretung eintreten (OLG Schleswig, SchlHA 1979, 231; JurBüro 1989, 1259; OLG München, MDR 1992, 1005).

    Es ist aber herrschende Meinung, dass die einseitige Erörterung fernmündlich mit dem Gericht nicht ausreichend ist, um eine Erörterungsgebühr zu begründen (OLG Düsseldorf, MDR 1984, 949, OLG München, MDR 1992, 1005, VG Wiesbaden JurBüro 1999, 20).

  • OLG Düsseldorf, 05.07.1984 - 10 W 142/84

    Gerichtlicher Termin; Erörterungsgebühr; Vergleichsvorschlag; Vorbereitendes

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.08.2001 - 15 WF 165/01
    Es ist aber herrschende Meinung, dass die einseitige Erörterung fernmündlich mit dem Gericht nicht ausreichend ist, um eine Erörterungsgebühr zu begründen (OLG Düsseldorf, MDR 1984, 949, OLG München, MDR 1992, 1005, VG Wiesbaden JurBüro 1999, 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2023 - 1 E 645/23

    Keine Terminsgebühr ohne (körperliche) Anwesenheit!

    3 VV RVG Rn. 121, unter Verweis auf den Beschluss des Schl.-H. OLG vom 1. August 2001 - 15 WF 165/01 -, juris, Rn. 5 f. (dieses noch zur Erörterungsgebühr gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 BRAGO): Keine Wahrnehmung eines Termins durch den Rechtsanwalt, wenn dessen Mandant, der Vorsitzende des Gerichts oder der gegnerische Rechtsanwalt aus der Sitzung heraus mit ihm telefonieren.
  • FG Düsseldorf, 26.04.2010 - 11 Ko 4752/09

    Terminsgebühr gem. Nr. 3202 RVG -VV nur bei tatsächlicher Anwesenheit des

    Dies ist indes nur möglich, wenn der Bevollmächtigte selbst zur mündlichen Verhandlung erscheint (ebenso schon zur Erörterungsgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 4 der früheren Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung -BRAGO- Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 1. August 2001 15 WF 165/01 , Zeitschrift Anwaltsgebühren Spezial -AGS- 2002, 247).
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