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   OLG Schleswig, 28.06.2010 - 15 WF 198/10   

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https://dejure.org/2010,24359
OLG Schleswig, 28.06.2010 - 15 WF 198/10 (https://dejure.org/2010,24359)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28.06.2010 - 15 WF 198/10 (https://dejure.org/2010,24359)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28. Juni 2010 - 15 WF 198/10 (https://dejure.org/2010,24359)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgebliches Recht für das Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren in Familienstreitsachen in Übergangsfällen; Wahrung der einmonatigen Rechtsmittelfrist bei verspäteter Einlegung einer Beschwerde im Falle fehlender Beifügung einer Rechtsbehelfsbelehrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgebliches Recht für das Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren in Familienstreitsachen in Übergangsfällen; Rechtsfolgen der Nichtbeifügung einer Rechtsbehelfsbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 131
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Dresden, 06.04.2010 - 21 WF 160/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe;

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.06.2010 - 15 WF 198/10
    Bei dem Überprüfungsverfahren handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, das im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren selbstständig ist (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 06.04.2010, Az.: 21 WF 160/10, veröffentlicht in juris m. w. N.).
  • BGH, 18.05.2011 - XII ZB 265/10

    Verfahrenskostenhilfeantrag in Familienstreitsache: Statthaftigkeit der

    Die sofortige Beschwerde richtet sich demnach im Hinblick auf die Verfahrenskostenhilfe für Familienstreitsachen ebenfalls nach den §§ 567 bis 572 ZPO (so im Ergebnis auch OLG Schleswig FamRZ 2011, 131 juris Rn. 4; OLG Saarbrücken Beschluss vom 28. April 2010 - 9 WF 41/10 - juris Rn. 12).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 4 WF 33/14

    Keine Beschwerde bei Zurückweisung eines das Verfahren betreffenden Gesuches

    Die sofortige Beschwerde richtet sich demnach im Hinblick auf die Verfahrenskostenhilfe für Familienstreitsachen ebenfalls nach den §§ 567 bis 572 ZPO (so im Ergebnis auch OLG Schleswig FamRZ 2011, 131 juris Rn. 4; OLG Saarbrücken Beschluss vom 28. April 2010 - 9 WF 41/10 - juris Rn. 12).
  • OLG Celle, 02.09.2010 - 13 W 82/10

    Adressat für die Zustellung von Verfügungen im

    Eine Zustellung an den - früheren - Prozessbevollmächtigten war nicht gem. § 172 Abs. 1 ZPO erforderlich (vgl. OLG Naumburg, OLGR 2008, 404 f.; OLG Köln, FamRZ 2007, 908; OLG Hamm, OLGR 2009, 297, 298; OLG Koblenz, OLGR 2009, 377; OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 15 WF 198/10, zitiert nach juris Tz. 4; Zöller/ Philippi, ZPO 28. Aufl. § 120 Rdn. 28; Thomas/Putzo/ Hüßtege , ZPO 30. Aufl. § 172 Rdn. 7; Musielak /Fischer , ZPO 7. Aufl. § 124 Rdn. 3 sowie Musielak/ Wolst , ZPO 7. Aufl. § 172 Rdnr. 5; a. A. BAG, Beschluss vom 19. Juli 2006 - 3 AZB 18/06, zitiert nach juris Tz 8; OLG Brandenburg, FamRZ 2009, 1426 f.; MünchKommZPO/ Häublein , 3. Aufl. § 172, Rdn. 19).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2012 - 4 WF 183/12

    Keine Anfechtung der Zurückweisung eines Gesuchs in Ehe- und Familienstreitsachen

    Die sofortige Beschwerde richtet sich demnach im Hinblick auf die Verfahrenskostenhilfe für Familienstreitsachen ebenfalls nach den §§ 567 bis 572 ZPO (so im Ergebnis auch OLG Schleswig FamRZ 2011, 131 juris Rn. 4; OLG Saarbrücken Beschluss vom 28. April 2010 - 9 WF 41/10 - juris Rn. 12).
  • OLG Rostock, 28.12.2010 - 10 UF 199/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für eine anwaltlich vertretene Partei bei

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die obligatorische Rechtsbehelfsbelehrung gänzlich fehlt oder unzureichend ist (BGH FamRZ 2010, 1425; OLG Naumburg Beschluss vom 10.08.2010 - 8 UF 121/10; OLG Schleswig Beschluss vom 28.06.2010 - 15 WF 198/10).
  • OLG Brandenburg, 06.12.2010 - 13 WF 106/10

    Adressat für Zustellungen im Rahmen der Prozesskostenhilfe nach Ende der Instanz

    Die Frage, ob die Zustellung des die Prozesskostenhilfe widerrufenden Beschlusses nach Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache an die Partei persönlich oder an ihren früheren Prozessbevollmächtigten zu erfolgen hat, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten (OLG Naumburg, OLGR 2008, 404 ff.; OLG Köln, FamRZ 2007, 908 ; OLG Hamm, OLGR 2009, 297 f.; OLG Koblenz, OLGR 2009, 377; OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 15 WF 198/10 - zitiert nach Juris; Zöller/Philippi, ZPO , 28. Aufl., § 120 , Rn. 28; andere Ansicht: BAG-Beschluss vom 19. Juli 2006, 3 AZB 18/06, zitiert nach Juris, Tz. 8; OLG Brandenburg, FamRZ 2009, 1426; Münchner Kommentar, ZPO/Heublein, 3. Aufl., § 172, Rn. 19).
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