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   OLG Schleswig, 04.10.2007 - 15 WF 261/07   

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https://dejure.org/2007,7328
OLG Schleswig, 04.10.2007 - 15 WF 261/07 (https://dejure.org/2007,7328)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.10.2007 - 15 WF 261/07 (https://dejure.org/2007,7328)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. Oktober 2007 - 15 WF 261/07 (https://dejure.org/2007,7328)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mutwilliges Prozesshilfegesuch für ein gerichtliches Umgangsrechtsverfahren bei Nichtinanspruchnahme der Hilfe des Jugendamtes

  • Judicialis

    BGB § 1626; ; ZPO § 114

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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Schleswig, 09.06.2011 - 10 WF 86/11

    Kinderausweis - Streit vor Gericht zwischen den Eltern

    Ein gerichtliches Vorgehen ohne vorherige Einschaltung des Jugendamtes kann nur dann mutwillig sein, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Vermittlungsbemühungen des Jugendamtes in einer angemessenen Zeit zum Erfolg geführt hätten (so auch OLG Koblenz, FamRZ 2009 S. 1230 ; OLG Schleswig, OLGR 2008, S. 107).
  • OLG Stuttgart, 07.08.2008 - 16 WF 194/08

    Prozesskostenhilfe für ein Umgangsverfahren: Verweigerung wegen Mutwilligkeit, da

    Es sei nicht hinzunehmen, dass Einigungsversuche über die Prozesskostenhilfe als besondere Form der Sozialhilfe auf Kosten der Allgemeinheit auf das Familiengericht verlagert werden (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss vom 4.10.07. Az. 15 WF 261/07, OLGR Schleswig 2008, 107-108; Brandenburgisches Oberlandesgericht FamRZ 2003, 1760; OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 758).
  • OLG Brandenburg, 24.09.2012 - 3 WF 85/12

    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit bei Einleitung eines Umgangsverfahrens ohne

    Schließlich wird die - vermittelnde - Auffassung vertreten, die Einschaltung des Jugendamtes sei je nach Lage des Einzelfalles erforderlich, wenn davon auszugehen sei, dass die Vermittlungsbemühungen des Jugendamtes in angemessener Zeit zum Erfolg geführt hätten (OLG Düsseldorf, FamRZ 2011, 51, 52; OLG Koblenz, NJW 2009, 1425; OLG Schleswig, BeckRS 2008, 02579; OLG Karlsruhe, FPR 2002, 543; OLG Celle, ZKJ 2012, 358; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Auflage, § 114 Rn. 31; Reichling, in: Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, 5. Edition, § 114 Rn. 63.1).
  • OLG Rostock, 08.03.2011 - 10 WF 23/11

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für ein Umgangsverfahren; Mutwilligkeit der

    b) Nach anderer Ansicht ist das gerichtliche Vorgehen ohne vorherige Einschaltung des Jugendamtes nur mutwillig, wenn davon auszugehen ist, dass die Vermittlungsbemühungen des Jugendamtes in angemessener Zeit zum Erfolg geführt hätten (OLG Koblenz FamRZ 2009, 1230 ; OLG Schleswig OLGR 2008, 107; Zöller/Geimer, ZPO , 28. Aufl., § 114 RdNr. 31; so auch noch OLG Rostock Beschluss vom 16.06.2010 - 10 WF 95/10).
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