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OLG Celle, 22.03.1999 - 15 WF 57/99 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 06.08.2003 - 15 UF 14/03
Anspruch auf Kindesunterhalt; Durch Arbeitslosigkeit eingeschränkte …
Ein volljähriges Kind, das das schulische Berufsgrundbildungsjahr absolviert, befindet sich jedenfalls dann in der allgemeinen Schulausbildung im Sinne von § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB, wenn es den - bisher nicht erzielten - Hauptschulabschluss erwerben kann (in Fortführung des Senatsbeschlusses vom 22. März 1999 - 15 WF 57/99 - OLG-Report 1999, 175 f.).Mit seinem Abgangszeugnis vom 14. Juni 2002 hatte der Beklagte den Hauptschulabschluss nach den Anforderungen der §§ 2, 23 Abs. 1 der Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I (Nds. GVBl. 1994, 197) mangels ausreichender Leistungen nicht erworben, sodass auch die Erwägungen des Senats im Beschluss vom 22. März 1999 - 15 WF 57/99 (OLG-Report 1999, 175 f.) -, in dem das Berufsgrundbildungsjahr den berufsqualifizierenden Abschlüssen gleichgestellt wurde, nicht entgegenstehen.