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OLG Koblenz, 23.03.2000 - 15 WF 84/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prozeßkostenhilfe; Prozeßkostenhilfeverfahren; Vergleich; Prozeßgebühr; Erörterungsgebühr; Bewilligung; Erfolgsaussichten
- Judicialis
ZPO § 118
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 118
Höhe der Gebühren im Prozeßkostenhilfeverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Trier - 11 F 168/98
- OLG Koblenz, 23.03.2000 - 15 WF 84/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Bamberg, 07.11.1994 - 7 WF 139/94
Prozeßkostenhilfe für Vergleich im PKH-Prüfungsverfahren
Auszug aus OLG Koblenz, 23.03.2000 - 15 WF 84/00
Diese Entscheidung setzt gemäß § 114 ZPO voraus, dass das Vorbringen der Kläger hinreichende Erfolgsaussicht bot, wobei das Ergebnis des abgeschlossenen Vergleichs in die Beurteilung mit einzubeziehen ist (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 1998, 837 und OLG Bamberg FamRZ 1995, 939). - OLG Nürnberg, 23.09.1997 - 11 WF 2896/97
Umfang der Prozeßkostenhilfe
Auszug aus OLG Koblenz, 23.03.2000 - 15 WF 84/00
Diese Entscheidung setzt gemäß § 114 ZPO voraus, dass das Vorbringen der Kläger hinreichende Erfolgsaussicht bot, wobei das Ergebnis des abgeschlossenen Vergleichs in die Beurteilung mit einzubeziehen ist (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 1998, 837 und OLG Bamberg FamRZ 1995, 939). - OLG Koblenz, 19.09.1989 - 15 WF 1000/89
Auszug aus OLG Koblenz, 23.03.2000 - 15 WF 84/00
Nach bestrittener, vom Senat aber für zutreffend erachteter Ansicht ist darüber hinaus in einem solchen Fall - ausnahmsweise - auch Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfe-Prüfungsverfahren selbst zu gewähren, weil andernfalls die bedürftige Partei, um die ihrem Anwalt zustehende halbe Prozess- und Vergleichsgebühr (§§ 51, 31 BRAGO) nicht selbst tragen zu müssen, den Abschluss eines Vergleichs im Prozesskostenhilfe-Prüfungsverfahren ablehnen müsste, um nach Gewährung von Prozesskostenhilfe erst im anschließenden Prozessverfahren den Vergleich abzuschließen; hierdurch würde die Staatskasse mit den höheren - vollen - Gebühren des Rechtsanwalts belastet, wodurch der kostenmindernde Zweck des Einigungsverfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 ZPO verfehlt würde (vgl. Zöller/Philippi, a.a.O., § 118 Rn. 8 m.w.N. sowie OLG Koblenz - 11. Zivilsenat - OLGR 1997, 15 und die vom Bezirksrevisor zu den Akten gereichte frühere Entscheidung des Senates JurBüro 1990, 1643).