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   OLG Koblenz, 16.03.2000 - 15 WF 90/00   

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https://dejure.org/2000,6269
OLG Koblenz, 16.03.2000 - 15 WF 90/00 (https://dejure.org/2000,6269)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.03.2000 - 15 WF 90/00 (https://dejure.org/2000,6269)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. März 2000 - 15 WF 90/00 (https://dejure.org/2000,6269)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Allgemeine Schuldbildung; Unterhaltsanspruch; Berufsschule; Berufsschulgrundjahr

  • Judicialis

    BGB § 1603 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 Abs. 2 S. 2
    Ausbildungsunterhalt für Berufsschuldgrundjahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Wittlich - 8 F 93/99
  • OLG Koblenz, 16.03.2000 - 15 WF 90/00

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1016
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 75/86

    Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes mit eigenen Einkünften

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.03.2000 - 15 WF 90/00
    Im Hinblick auf die Bestimmung des § 1611 Abs. 2 BGB dürfen nämlich dem Unterhaltsberechtigten solche Handlungen nicht angelastet werden, die dieser zu einem Zeitpunkt begangen hat, als er noch minderjährig war (vgl. BGH NJW 1988, 2371, 2374).
  • OLG Jena, 10.12.2004 - 1 UF 122/03

    Kindesunterhalt, Ausbildungsunterhalt

    Der Besuch des schulischen Berufsvorbereitungsjahres ist jedenfalls dann eine allgemeine Schulausbildung im Sinne von § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB, wenn das volljährige Kind den - bisher nicht erzielten - Hauptschulabschluss erwerben kann (allgemein bejahend: OLG Celle, FamRZ 2004, 301; OLG Koblenz MDR 2000, 1016; Scholz in: Wendl/Staudigl, a.a.O., Rn. 459 zu § 2), was vorliegend der Fall ist.
  • OLG Celle, 06.08.2003 - 15 UF 14/03

    Anspruch auf Kindesunterhalt; Durch Arbeitslosigkeit eingeschränkte

    Der Besuch des schulischen Berufsgrundbildungsjahres ist jedenfalls dann eine allgemeine Schulausbildung im Sinne von § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB, wenn das volljährige Kind den - bisher nicht erzielten - Hauptschulabschluss erwerben kann (allgemein bejahend: OLG Koblenz MDR 2000, 1016; Scholz in: Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 5. Aufl., Rn. 459 zu § 2; Luthin/Schumacher, Handbuch des Unterhaltsrechts, 9. Aufl., Rn 3204 m. Fn. 456; verneinend: FamRef-Kommentar-Häußermann, Rn. 9 zu § 1603 BGB; Münch-Komm-Luthin, 4. Aufl., Rn. 79 m. Fn. 127 zu § 1603 BGB; Johannsen/Henrich/ Graba, Eherecht, 3. Aufl., Rn. 8a zu § 1603 BGB).
  • AG Marl, 14.07.2020 - 36 F 251/19

    Unterrichtsbegleitendes Praktikum am Berufskolleg als allgemeine Schulausbildung

    Erst eine Lehre, d. h. die Ausbildung zu einem konkreten Beruf, verändert die Lebensstellung der Kinder, da es sich hierbei um eine praktische Ausbildung in einem Betrieb mit begleitenden Schulbesuch handelt (vergleiche OLG Koblenz, Urteil vom 16.03.2000-15 WF 90/00-).
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