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   OLG Schleswig, 27.04.2007 - 15 WF 96/07   

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https://dejure.org/2007,11474
OLG Schleswig, 27.04.2007 - 15 WF 96/07 (https://dejure.org/2007,11474)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.04.2007 - 15 WF 96/07 (https://dejure.org/2007,11474)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. April 2007 - 15 WF 96/07 (https://dejure.org/2007,11474)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Abänderungsentscheidung zu Gunsten des Prozesskostenhilfeberechtigten gem. § 120 Abs. 4 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • Judicialis

    ZPO § 120 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 120 Abs. 4
    Abänderung der Ratenzahlungsanordnung im PKH-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 09.12.1986 - 8 W 80/86
    Auszug aus OLG Schleswig, 27.04.2007 - 15 WF 96/07
    Zwar kommt eine Abänderungsentscheidung zugunsten eines Antragstellers gemäß § 120 Abs. 4 ZPO nur in Betracht, wenn dieser bis zum Eintritt der veränderten persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen war oder nicht so lange im Rückstand ist, dass die Prozesskostenhilfebewilligung aufgehoben werden könnte (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 87, 403; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 15.11.2004 - L 6 B 59/04 SF).
  • LSG Thüringen, 15.11.2004 - L 6 B 59/04

    Anspruch auf Insolvenzgeld

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.04.2007 - 15 WF 96/07
    Zwar kommt eine Abänderungsentscheidung zugunsten eines Antragstellers gemäß § 120 Abs. 4 ZPO nur in Betracht, wenn dieser bis zum Eintritt der veränderten persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen war oder nicht so lange im Rückstand ist, dass die Prozesskostenhilfebewilligung aufgehoben werden könnte (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 87, 403; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 15.11.2004 - L 6 B 59/04 SF).
  • OLG Koblenz, 12.02.2009 - 6 U 111/08

    Werklieferungsvertrag in der Automobil-Zulieferindustrie:

    Dabei sind die Einzelfallumstände entscheidend für die Frage, ob ein Vermittler, gleichgültig ob selbständig oder nicht, mit Wissen und Wollen einer der späteren Vertragsparteien Aufgaben, die typischerweise ihr obliegen, übernommen hat und so in ihrem Pflichtenkreis tätig geworden ist und zugleich als ihre Hilfsperson zu betrachten ist (BGH NJW 1995, 2550; NJW 1996, 452 [richtig: NJW 1996, 451 - d. Red.] ; NJW 2001, 358; zusammenfassend in jüngster Zeit z. B. Schl.-Holst. OLG, Urt. v. 14.02.08 - 7 U 24/06 -, OLGR 2008, 46, Tz. 37).
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