Rechtsprechung
OLG Hamm, 19.08.2008 - 15 Wx 156/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde gegen die Ablehnung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist in einem Verfahren zur Wirksamkeit des Beschlusses einer Eigentümerversammlung; Voraussetzungen einer Obliegenheit eines Verfahrensbevollmächtigten zur ...
- Judicialis
WEG § 45 a.F.; ; WEG § 48 Abs. 3; ; WEG § 62 Abs. 1 n.F.; ; FGG § 22 Abs. 2 S. 1; ; FGG § 27; ; FGG § 29
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Pflicht des Rechtsanwalts zur besonderen Ausgangskontrolle beim Briefverkehr mit dem Mandanten (versäumte Rechtsmittelfrist)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wiedereinsetzung auch ohne Ausgangskontrolle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wiedereinsetzung auch ohne Ausgangskontrolle! (IMR 2008, 1072)
Verfahrensgang
- AG Bochum - 71 II 28/07
- LG Bochum, 17.07.1007 - 7 T 280/07
- OLG Hamm, 19.08.2008 - 15 Wx 156/08
- LG Bochum, 23.09.2008 - 7 T 280/07
- OLG Hamm, 03.08.2009 - 15 Wx 288/08
Papierfundstellen
- BauR 2008, 2095
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.11.1991 - VIII ZB 29/91
Keine anwaltliche Nachfragepflicht zur Rechtsmitteleinlegung nach Unterrichtung …
Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2008 - 15 Wx 156/08
Eine solche Verpflichtung zur Rückfrage besteht jedoch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht generell, sondern - von den oben genannten Besonderheiten bei Asylverfahren abgesehen - grundsätzlich nur unter besonderen Voraussetzungen, etwa dann, wenn der Rechtsanwalt konkreten Anlass zur Sorge haben musste, seine Mitteilung sei verloren gegangen, oder wenn ihm der Standpunkt seines Mandanten, unter allen Umständen ein Rechtsmittel einzulegen, bereits bekannt war (vgl. BGH NJW 1997, 1311; VersR 1992, 898; VersR 1975, 1149).Solche besonderen Umstände sieht der Senat im vorliegenden Verfahren nicht, zumal die Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 1) diese von der Einlegung eines Rechtsmittels abgeraten und klargestellt haben, ohne ausdrückliche Beauftragung kein Rechtsmittel einzulegen (vgl. BGH VersR 1992, 898).
- BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 167.82
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Ablehnung des Asylantrages - …
Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2008 - 15 Wx 156/08
Dort gilt, dass der Anwalt es nicht bei einem einmaligen Benachrichtigungsversuch bewenden lassen darf, sondern gehalten ist, bei dem Mandanten gegebenenfalls nochmals, und nicht nur mit einfachem Brief Rückfrage zu halten oder sich auf sonstige Weise zu vergewissern, ob dieser eine Weiterverfolgung seiner Rechte wünscht (BVerwGE 66, 240; BVerwG, Beschluss 19.10.2004 - 5 C 16/04 - , zitiert nach Juris). - BGH, 11.01.2001 - III ZR 148/00
Postausgangskontrolle im Rechtsanwaltsbüro
Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2008 - 15 Wx 156/08
Bereits die vom Landgericht herangezogene Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 2003, 862; NJW 2001, 1577) bezieht sich ausschließlich auf die Anforderungen, die an die Ausgangskontrolle bei fristgebundenen Schriftsätzen (insbesondere Rechtsmittel- bzw. Rechtsmittelbegründungsschriftsätzen) zu stellen sind.
- BGH, 05.02.2003 - IV ZB 34/02
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Verlusts des Schriftsatzes auf dem …
Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2008 - 15 Wx 156/08
Bereits die vom Landgericht herangezogene Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 2003, 862; NJW 2001, 1577) bezieht sich ausschließlich auf die Anforderungen, die an die Ausgangskontrolle bei fristgebundenen Schriftsätzen (insbesondere Rechtsmittel- bzw. Rechtsmittelbegründungsschriftsätzen) zu stellen sind. - BGH, 24.09.1975 - VIII ZB 30/75
Einmonatige Berufungsfrist - Pflicht des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten
Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2008 - 15 Wx 156/08
Eine solche Verpflichtung zur Rückfrage besteht jedoch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht generell, sondern - von den oben genannten Besonderheiten bei Asylverfahren abgesehen - grundsätzlich nur unter besonderen Voraussetzungen, etwa dann, wenn der Rechtsanwalt konkreten Anlass zur Sorge haben musste, seine Mitteilung sei verloren gegangen, oder wenn ihm der Standpunkt seines Mandanten, unter allen Umständen ein Rechtsmittel einzulegen, bereits bekannt war (vgl. BGH NJW 1997, 1311; VersR 1992, 898; VersR 1975, 1149). - BGH, 14.01.1997 - VI ZB 24/96
Pflicht des Prozeßbevollmächtigten zur Prüfung des Fristablaufs
Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2008 - 15 Wx 156/08
Eine solche Verpflichtung zur Rückfrage besteht jedoch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht generell, sondern - von den oben genannten Besonderheiten bei Asylverfahren abgesehen - grundsätzlich nur unter besonderen Voraussetzungen, etwa dann, wenn der Rechtsanwalt konkreten Anlass zur Sorge haben musste, seine Mitteilung sei verloren gegangen, oder wenn ihm der Standpunkt seines Mandanten, unter allen Umständen ein Rechtsmittel einzulegen, bereits bekannt war (vgl. BGH NJW 1997, 1311; VersR 1992, 898; VersR 1975, 1149).
- OLG Hamm, 03.08.2009 - 15 Wx 288/08
Sondernutzungsrecht; Gebrauchsregelung
Diesen Beschluss hob der Senat am 19.08.2008 auf (I-15 Wx 156/08) und verwies die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück.