Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.08.2010 - I-15 Wx 20/10   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kindeswohlprüfung ist Voraussetzung für die Anerkennung einer im Ausland ausgesprochenen Adoption

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1659
  • FamRZ 2011, 310
  • Rpfleger 2011, 85



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - 25 Wx 28/10  

    Anerkennung einer äthiopischen Adoptionsentscheidung

    Die Anerkennung der ausländischen Entscheidung ist vielmehr nur dann ausgeschlossen, wenn sie zu einem Ergebnis führt, das zu dem Grundgedanken der entsprechenden deutschem Regelung und den darin enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass das Ergebnis nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (vgl. OLG Düsseldorf (3. Zivilsenat) FamRZ 1996, 699; OLG Düsseldorf (25. Zivilsenat) Beschluss vom 22.06.2010 - 25 Wx 15/10; OLG Hamm, Beschluss vom 12.08.2010 - I-15 Wx 20/10 (Bl. 252 - 258 GA); OLG Karlsruhe StAZ 2004, 111, 112; KG FamRZ 2006, 1405, 1406).
  • OLG Köln, 23.04.2012 - 4 UF 185/10  

    Anerkennung einer im Iran ergangenen Entscheidung über die Adoption eines Kindes,

    Eine Anerkennung scheidet dann aus, wenn im ausländischen Adoptionsverfah-ren eine Kindeswohlprüfung ersichtlich überhaupt nicht oder nur unzureichend erfolgt ist oder diese von den Beteiligten umgangen worden ist (OLG Düsseldorf, StAZ 2012, 82; OLG Hamm, FamRZ 2011, 310; OLG Karlsruhe, JAmt 2001, 40).
  • OLG München, 05.12.2011 - 31 Wx 83/11  

    Auslandsadoption: Anerkennung einer russischen Adoptionsentscheidung

    Eine Nachholung dieser Prüfung hat das Landgericht zu Recht abgelehnt; im Anerkennungsverfahren ist hierfür kein Raum (vgl. OLG München v. 3.5.2011, 31 Wx 46/10; OLG Hamm v. 12.8.2010, 1-15 Wx 20/10; OLG Karlsruhe v. 8.7.2010, 11 Wx 113/09; OLG Düsseldorf aaO).
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