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   VGH Bayern, 23.10.2015 - 15 ZB 14.2530   

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VGH Bayern, 23.10.2015 - 15 ZB 14.2530 (https://dejure.org/2015,38516)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.10.2015 - 15 ZB 14.2530 (https://dejure.org/2015,38516)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Oktober 2015 - 15 ZB 14.2530 (https://dejure.org/2015,38516)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer bauaufsichtlichen Genehmigung für die Errichtung einer freistehenden und unbeleuchteten Werbetafel

  • rewis.io

    Zulässige Werbeanlage am Ortskern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer bauaufsichtlichen Genehmigung für die Errichtung einer freistehenden und unbeleuchteten Werbetafel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94

    Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2015 - 15 ZB 14.2530
    Für ortsgestalterische Festsetzungen in einem Bebauungsplan gilt nichts anderes, weil deren Aufnahme in den Bebauungsplan den landesrechtlichen Charakter dieser Regelungen als Normen des Bauordnungsrechts unberührt lässt (BVerwG, U.v. 16.3.1995 - 4 C 3/94 - NVwZ 1995, 899 m. w. N.).
  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69

    Zulässigkeit von Werbung mit Großflächenwerbetafeln in Mischgebieten;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2015 - 15 ZB 14.2530
    Etwas anderes gilt dann, wenn der Ausschluss von Fremdwerbeanlagen in zulässiger Weise an den Baugebietscharakter anknüpft, um funktionswidrige Anlagen zu verhindern (vgl. BVerwG, U.v. 28.4.1972 - 4 C 11/69 - BayVBl 1973, 471).
  • VerfGH Bayern, 23.01.2012 - 18-VII-09

    Teilweise erfolgreiche Popularklage: Bußgeldbewehrtes Verbot von Werbeanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2015 - 15 ZB 14.2530
    Der Satzungsgeber hat bei Erlass einer Werbeanlagensatzung nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO deshalb die Schutzbedürftigkeit des betroffenen Gebiets sorgfältig abzuwägen und im Zweifel nach Baugebieten, Bauquartieren und unter Umständen noch weitergehend, etwa nach Straßenzügen, abzustufen (BayVerfGH, E.v. 23.1.2012 - Vf. 18-VII-09 - BayVBl 2012, 397 = juris Rn. 102 ff.).
  • VGH Bayern, 14.08.2012 - 15 ZB 12.1515

    Verbot von Fremdwerbung im Mischgebiet; Ortsgestalterische Gründe (verneint)

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2015 - 15 ZB 14.2530
    Das Verwaltungsgericht hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (BayVGH, B.v. 14.8.2012 - 15 ZB 12.1515) zutreffend darauf hingewiesen, dass Bemühungen, eine vorhandene Situation städtebaulich aufzuwerten, für ein Werbeverbot nicht ausreichen.
  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2015 - 15 ZB 14.2530
    (2) Ob der dem Bodenrecht entlehnte Begriff der "näheren Umgebung" (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB), in deren Eigenart sich ein Vorhaben einfügen muss und die für die in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten städtebaulichen (Einfügens-) Kriterien jeweils gesondert abzugrenzen ist (vgl. BVerwG, B.v. 13.5.2014 - 4 B 38/13 - NVwZ 2014, 1246), auf ortsgestalterische Regelungen übertragen werden kann, ist fraglich, bedarf aber aus Anlass des Falles keiner abschließenden Klärung.
  • VGH Bayern, 20.01.2015 - 15 ZB 13.2245

    Großflächige Werbeanlage im Dorfgebiet; teilweise Unwirksamkeit einer

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2015 - 15 ZB 14.2530
    Hinzuzufügen ist, dass mit einer Werbeanlagensatzung nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO (hier: Ausschluss bestimmter Arten von Werbeanlagen) aus kompetenzrechtlichen Gründen keine bodenrechtlichen Ziele verfolgt werden können und der Erlass einer auf landesrechtlicher Ermächtigungsgrundlage beruhenden Werbeanlagensatzung aufgrund der unterschiedlichen gesetzgeberischen Zielsetzung keine "städtebauliche Sanierungsmaßnahme" i. S. d. § 136 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BauGB ist (BayVGH, B.v. 20.1.2015 - 15 ZB 13.2245 - juris Rn. 24 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2020 - 1 L 33/20

    Chefarzt-Nutzungsentgelt für privatärztliche Leistungen als Nebentätigkeit

    Auch umfangreiche Rechtssachen können sich aus zahlreichen, jeweils aber nicht besonders schwierigen Einzelkomplexen zusammensetzen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. Oktober 2015 - 15 ZB 14.2530 -, juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 09.02.2021 - 9 ZB 19.1582

    Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Plakatanschlagtafel

    Der Satzungsgeber hat bei Erlass einer Werbeanlagensatzung nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO deshalb die Schutzbedürftigkeit des betroffenen Gebiets sorgfältig abzuwägen und im Zweifel nach Baugebieten, Bauquartieren und unter Umständen noch weitergehend, etwa nach Straßenzügen, abzustufen (BayVerfGH, E.v. 23.1.2012 - Vf. 18-VII-09 - juris Rn. 102 ff.; BayVGH, B.v. 23.10.2015 - 15 ZB 14.2530 - juris Rn. 9; U.v. 28.6.2018 - 9 B 13.2616 - juris Rn. 30).

    Soweit die einheitliche Schutzwürdigkeit der in Schutzzone IV aufgenommenen Straßenzüge darauf gestützt werden soll, dass sie Hauptzu- und -abfahrtsstraßen zum Stadtzentrum oder zu Stadtteilzentren darstellten, weshalb ihnen stadtbildprägende Wirkung zuzusprechen sei, lässt dies allein auch nicht die Rechtfertigung dafür erkennen, anzunehmen, dass die mit § 7a Abs. 1 WAS erfassten Fremdanlagen in einem Abstand von 30 m zur Fahrbahnbegrenzung, im Gegensatz zu entsprechender Werbung an der Stätte der Leistung, wegen ihrer optischen Auffälligkeit einen bestimmten Rahmen überschreiten (vgl. BayVerfGH, E.v. 23.1.2012 - Vf. 18-VII-09 - juris Rn. 107; BayVGH, B.v. 12.1.2015 - 15 ZB 13.1896 - juris Rn. 16; vgl. auch B.v. 23.10.2015 - 15 ZB 14.2530 - juris Rn. 9; Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Oktober 2020, Art. 81 Rn. 138 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 11.10.2022 - 15 ZB 22.867

    An Landwirtschaftsbetrieb heranrückende Wohnbebauung

    Ebenso wie es zur Darlegung der Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht ausreicht, in der Antragsbegründung auf den Umfang von Tatbestand und Entscheidungsgründen des verwaltungsgerichtlichen Urteils zu verweisen, kann allein der Umfang der Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung für sich nicht die Annahme besonderer Schwierigkeiten rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 23.10.2015 - 15 ZB 14.2530 - juris Rn. 24; B.v. 31.7.2017 - 22 ZB 17.1033 - NuR 2017, 782 = juris Rn. 25; B.v. 27.11.2019 - 9 ZB 15.442 - juris Rn. 22; B.v. 21.10.2021 - 15 ZB 21.2044 - juris Rn. 13; B.v. 14.4.2022 - 15 ZB 21.2827 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 14.09.2018 - 9 B 15.1278

    Baugenehmigung für Werbetafel in Mischgebiet - Berufung durch beigeladene

    Hinzuzufügen ist, dass mit einer Werbeanlagensatzung nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO (hier: Ausschluss bestimmter Arten von Werbeanlagen) aus kompetenzrechtlichen Gründen keine bodenrechtlichen Ziele verfolgt werden können und der Erlass einer auf landesrechtlicher Ermächtigungsgrundlage beruhenden Werbeanlagensatzung aufgrund der unterschiedlichen gesetzgeberischen Zielsetzung keine "städtebauliche Sanierungsmaßnahme" i.S.d. § 136 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BauGB ist (BayVGH, B.v. 23.10.2015 - 15 ZB 14.2530 - juris Rn. 8; B.v. 20.1.2015 - 15 ZB 13.2245 - NVwZ-RR 2015, 471 = juris Rn. 24, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.10.2022 - 15 ZB 22.868

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wgen Baugenehmigung für Nachbargrundstück

    Ebenso wie es zur Darlegung der Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht ausreicht, in der Antragsbegründung auf den Umfang von Tatbestand und Entscheidungsgründen des verwaltungsgerichtlichen Urteils zu verweisen, kann allein der Umfang der Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung für sich nicht die Annahme besonderer Schwierigkeiten rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 23.10.2015 - 15 ZB 14.2530 - juris Rn. 24; B.v. 31.7.2017 - 22 ZB 17.1033 - NuR 2017, 782 = juris Rn. 25; B.v. 27.11.2019 - 9 ZB 15.442 - juris Rn. 22; B.v. 21.10.2021 - 15 ZB 21.2044 - juris Rn. 13; B.v. 14.4.2022 - 15 ZB 21.2827 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 27.11.2019 - 9 ZB 15.442

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zum Anbau eines Kinderhortes

    Allein der Umfang der erstinstanzlichen Urteilsbegründung für sich allein kann jedoch nicht die Annahme besonderer Schwierigkeiten rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 22 ZB 17.1033 - juris Rn. 25; B.v. 23.10.2015 - 15 ZB 14.2530 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 28.06.2018 - 9 B 13.2616

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbetafel

    Hinzuzufügen ist, dass mit einer Werbeanlagensatzung nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO (hier: Ausschluss bestimmter Arten von Werbeanlagen) aus kompetenzrechtlichen Gründen keine bodenrechtlichen Ziele verfolgt werden können und der Erlass einer auf landesrechtlicher Ermächtigungsgrundlage beruhenden Werbeanlagensatzung aufgrund der unterschiedlichen gesetzgeberischen Zielsetzung keine "städtebauliche Sanierungsmaßnahme" i.S.d. § 136 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BauGB ist (BayVGH, B.v. 23.10.2015 - 15 ZB 14.2530 - juris Rn. 8; B.v. 20.1.2015 - 15 ZB 13.2245 - NVwZ-RR 2015, 471 = juris Rn. 24, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.02.2020 - 9 ZB 16.2236

    Interimsparkplatz im Außenbereich

    Allein der Umfang der erstinstanzlichen Urteilsbegründung für sich allein kann jedoch nicht die Annahme besonderer Schwierigkeiten rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 22 ZB 17.1033 - juris Rn. 25; B.v. 23.10.2015 - 15 ZB 14.2530 - juris Rn. 24).
  • VG Augsburg, 10.02.2017 - Au 4 K 16.1452

    Unwirksame Größenbeschränkung für Großflächenwerbeanlagen im Mischgebiet durch

    Vielmehr ist im Rahmen von Satzungen nach Art. 81 BayBO Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf die Erforderlichkeit nach der konkreten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des jeweiligen Bereichs abzustellen (vgl. BayVerfGH, E.v. 23.1.2012 - Vf. 18-VII-09 - VerfGH 65, 1 - juris Rn. 105 ff.; BayVGH, B.v. 23.10.2015 - 15 ZB 14.2530 - juris Rn. 9).
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