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   VerfGH Sachsen, 24.01.1997 - 15-IV-96   

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VerfGH Sachsen, 24.01.1997 - 15-IV-96 (https://dejure.org/1997,3945)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 24.01.1997 - 15-IV-96 (https://dejure.org/1997,3945)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 24. Januar 1997 - 15-IV-96 (https://dejure.org/1997,3945)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Gültigkeit einer Bürgermeisterwahl; Verstoß gegen die Vorschriften über die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge als Verletzung des Rechts auf chancengleiche Ausübung des aktiven Wahlrechts; Verletzung des Grundrechts der freien ...

  • VerfGH Sachsen

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 124
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 23.11.1993 - 2 BvC 15/91

    Wahlprüfungsverfahren

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.01.1997 - 15-IV-96
    f.>, 89, 243 ; 89, 291 ).

    Es besteht eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkrete und nicht nur theoretische oder ganz fernliegende Möglichkeit (vgl. zu diesem bei der Kontrolle der Ergebniserheblichkeit anzuwendenden Maßstab BVerfGE 89, 243 ; 89, 291 ), daß bei einer öffentlichen Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge in dem an alle Haushalte verteilten Amtsblatt der Gemeinde die Stimmenverteilung nicht nur in der ersten Wahl, sondern auch bei der Neuwahl hätte anders ausfallen können.

  • BVerwG, 19.07.1995 - 6 NB 1.95

    Nutzungsplanverordnung (BVerwG) - Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, 'Grundversorgung', § 7

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.01.1997 - 15-IV-96
    Die Beantwortung der Rechtsfrage muß geeignet sein, zur Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts beizutragen (st. Rspr. , vgl. jüngst BVerwG, NVwZ 1997, 61 [62] m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermag die Rüge der Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Anwendung und Auslegung von Landesrecht eine Nichtzulassungsbeschwerde allenfalls dann zu begründen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab heranzuziehenden - bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (vgl. etwa BVerwG NVwZ 1997, 61 [65] m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 30.01.1996 - 3 S 501/95
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.01.1997 - 15-IV-96
    Das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. Januar 1996 (3 S 501/95) verletzt die Beschwerdeführer zu 1) und 2) in ihrem Grundrecht aus Artikel 15 der Verfassung des Freistaates Sachsen und wird aufgehoben.

    4. Auf die Berufung des beigeladenen bisherigen Bürgermeisters änderte das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 30. Januar 1996 (3 S 501/95) das Urteil des Verwaltungsgerichts ab, wies die Klage ab und ließ die Revision nicht zu.

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.01.1997 - 15-IV-96
    Die Freiheit einer Wahl fordert nicht nur negativ die Abwehr von Zwang und unzulässigem Druck, sondern darüber hinaus die Gewährleistung eines freien und offenen Prozesses der politischen Meinungsfindung, in dem die Wähler unbehelligt von jedweder Einwirkung auf verläßlichen Grundlagen ihr Urteil bilden und fällen können (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 66, 369 ; 79, 161 ; enger zunächst: BVerfGE 7, 63 ).

    Die Wahlgrundrechte wurzeln sämtlich in den übergeordneten Prinzipien der Freiheit und Gleichheit (vgl. auch BVerfGE 44, 125 ; Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts, 20.Aufl. 1995, Rn.145).

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvC 3/88

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Satz 2 BWahlG

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.01.1997 - 15-IV-96
    Die Freiheit einer Wahl fordert nicht nur negativ die Abwehr von Zwang und unzulässigem Druck, sondern darüber hinaus die Gewährleistung eines freien und offenen Prozesses der politischen Meinungsfindung, in dem die Wähler unbehelligt von jedweder Einwirkung auf verläßlichen Grundlagen ihr Urteil bilden und fällen können (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 66, 369 ; 79, 161 ; enger zunächst: BVerfGE 7, 63 ).

    Dem Erfordernis einer verläßlichen Unterrichtung über die Wahlvorschläge wird vornehmlich durch eine in ausreichender Frist vor der Wahl erfolgende korrekte öffentliche Bekanntmachung Genüge getan (vgl. BVerfGE 79, 161 ).

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.01.1997 - 15-IV-96
    Danach mußte eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gerade hinsichtlich des dort bezeichneten revisiblen Rechts gegeben sein (vgl. BVerwGE 1, 3 ; 1, 19 ; 1, 76 ; 70, 24 f.).
  • BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91

    Kandidatenaufstellung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.01.1997 - 15-IV-96
    Es besteht eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkrete und nicht nur theoretische oder ganz fernliegende Möglichkeit (vgl. zu diesem bei der Kontrolle der Ergebniserheblichkeit anzuwendenden Maßstab BVerfGE 89, 243 ; 89, 291 ), daß bei einer öffentlichen Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge in dem an alle Haushalte verteilten Amtsblatt der Gemeinde die Stimmenverteilung nicht nur in der ersten Wahl, sondern auch bei der Neuwahl hätte anders ausfallen können.
  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76

    Gemeindeparlamente

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.01.1997 - 15-IV-96
    Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG reicht insoweit nicht weiter (vgl. BVerfGE 47, 253 ).
  • BVerwG, 29.01.1954 - IV B 8.53
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.01.1997 - 15-IV-96
    Danach mußte eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gerade hinsichtlich des dort bezeichneten revisiblen Rechts gegeben sein (vgl. BVerwGE 1, 3 ; 1, 19 ; 1, 76 ; 70, 24 f.).
  • BVerwG, 22.10.1953 - I B 82.53
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.01.1997 - 15-IV-96
    Danach mußte eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gerade hinsichtlich des dort bezeichneten revisiblen Rechts gegeben sein (vgl. BVerwGE 1, 3 ; 1, 19 ; 1, 76 ; 70, 24 f.).
  • BVerwG, 28.08.1953 - II B 136.53

    Klärung einer grundsätzlichen Rechtsfrage

  • BVerfG, 21.12.1955 - 1 BvC 2/54

    Mandatsrelevanz

  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 194/63

    Vorrang des Washlprüfungsverfahrens vor der Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 03.07.1957 - 2 BvR 9/56

    Listenwahl

  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74

    Wahlkampfkostenpauschale

  • BVerfG, 20.10.1960 - 2 BvQ 6/60

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Stadtratswahl in Worms 1960

  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 727/65

    Hessisches Schulgebet

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83

    Überprüfung der Bundestagswahl bei möglichem unzulässigen wirtschaftlichen auf

  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.04.2014 - VGH A 15/14

    Vorschriften über Angaben zur Geschlechterparität auf dem Stimmzettel der

    Zum anderen könnte die erforderliche Wiederholungswahl nicht die gleiche Legitimität erreichen, wie die ursprüngliche Wahl, da sie zu einem anderen - späteren - Zeitpunkt und in Kenntnis der Ergebnisse der ursprünglichen Wahl stattfinden müsste (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. März 2012 - 8 C 7/11 -, BVerwGE 142, 124 [126]; vgl. auch zur vorprägenden Wirkung der Ergebnisse der ursprünglichen Wahl ThürVerfGH, Beschluss vom 24. Januar 1997 - Vf 15-IV-96 -, LVerfGE 6, 244 [252 f.]).
  • VG Dresden, 09.09.2009 - 4 K 1713/08

    Spendenversprechen eines Bürgermeisterkandidaten

    Die Freiheit der Wahl fordert die Gewährleistung eines freien, offenen und unverfälschten Prozesses der politischen Meinungsfindung, in dem die Wähler auf verlässlichen Grundlagen ihr Urteil bilden und fällen können (vgl. SächsVerfGH, Beschluss v. 24.1.1997, Vf. 15-IV-96, SächsVBl. 1997, 113, 115).
  • VG Freiburg, 22.03.2006 - 1 K 1844/05

    Anfechtung einer Bürgermeisterwahl

    Fortwirkende Wahlanfechtungsgründe zur Wahl vom 31.07.2005, die der Kläger geltend macht (hierzu: SächsVfGH, Beschl. vom 24.01.1997, NVwZ-RR 1998, 124), liegen aufgrund des vorstehend Ausgeführten nicht vor.
  • VerfGH Baden-Württemberg, 28.02.2018 - 1 VB 58/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen über eine

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob sich ein solches Recht, wie der Beschwerdeführer meint, aus Art. 26 in Verbindung mit Art. 72 LV ergibt oder ob es durch die allgemeine Handlungsfreiheit in Verbindung mit dem Demokratieprinzip (Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 23 Abs. 1 LV, vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24.1.1997 - Vf. 15-IV-96 -, NVwZ-RR 1998, 124 ) gewährleistet ist.
  • VG Dresden, 14.09.2010 - 7 K 671/10

    Wahl des Oberbürgermeisters in Bischofswerda im zweiten Anlauf gültig

    Die Freiheit der Wahl fordert die Gewährleistung eines freien, offenen und unverfälschten Prozesses der politischen Meinungsfindung, in dem die Wähler auf verlässlichen Grundlagen ihr Urteil bilden und fällen können (vgl. SächsVerfGH, Beschl. v. 24.1.1997, Vf. 15-IV-96, SächsVBl. 1997, 113ff.).
  • VerfGH Berlin, 23.11.2000 - VerfGH 117/99

    Verfassungsbeschwerde gegen Akte im Rahmen des Wahlverfahrens statthaft - hier:

    Allein mit dem Hinweis auf den besonderen Rechtscharakter von Wahlen und die Notwendigkeit, einen reibungslosen Ablauf des Wahlverfahrens sicherzustellen, läßt sich eine Exklusivität des Wahlprüfungsverfahrens und ein Ausschluß von Verfassungsbeschwerden, mit denen - wie vorliegend - eine Verletzung des subjektiven Wahlrechts geltend gemacht wird, nicht rechtfertigen (eine Einschränkung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens mit Blick auf die Natur des Beschwerdegegenstandes ablehnend: SächsVerfGH, Beschluß vom 24. Januar 1997 - Vf 15-IV-96 - LVerfGE 6, 244 unter Hinweis auf BVerfGE 34, 81 ).
  • VerfGH Sachsen, 25.08.2011 - 42-IV-11
    Die allgemeine Handlungsfreiheit im Sinne des Art. 15 SächsVerf beinhaltet zwar den Grundsatz der freien Wahl, nicht aber den Grundsatz der gleichen Wahl (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Januar 1997 - Vf. 15-IV-96).
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