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   LAG Hessen, 24.04.2001 - 15/10 Sa 881/00   

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LAG Hessen, 24.04.2001 - 15/10 Sa 881/00 (https://dejure.org/2001,55568)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24.04.2001 - 15/10 Sa 881/00 (https://dejure.org/2001,55568)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24. April 2001 - 15/10 Sa 881/00 (https://dejure.org/2001,55568)
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Volltextveröffentlichung

  • unalex.eu

    Art. 1, 5 Nr. 5 EuGVÜ
    Aus dem Anwendungsbereich der Brüssel I-VO ausgeschlossene Rechtsgebiete - soziale Sicherheit - Gegenstandsbereich der sozialen Sicherheit - Zweigniederlassung, Agentur oder sonstige Niederlassung - Begriff der Niederlassung - Betriebsbezogenheit - Zeitpunkt des ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 22.11.1978 - 33/78

    Somafer SA / Saar-Ferngas AG

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2001 - 10 Sa 881/00
    Weiter stel1t sich die Klage gegen ihn als betriebsbezogen dar (dazu Thomas/Putzo- Hüßtege, ZPO, 22. Aufl., Art. 5 EuGVÜ Rn. 16), weil es um außervertragliche Pflichten in Bezug auf die eigentliche Führung der Niederlassung geht (EuGH vom 22. November 1978 - 33/78, Somafer ./. Saar-Ferngas - RIW 1979, 56).

    Hilfsweise ist darauf zu verweisen, dass dadurch, dass der Beklagte den Betriebssitz in Deutschland betrieb, der Eindruck entstand, dass er als ausländischer Arbeitgeber eine Niederlassung im Sinne dieser Bestimmung mit entsprechender Aufsicht und Leitung unterhielt (dazu EuGH vom 09. Dezember 1987 - 218/86, SAR Schotte./. Parfums Rotschild unter Nr. 16 - NJW 1988, 625), dass also Dritte an die Tätigkeit der "Außenstelle" anknüpfen konnten (grundsätzlich zum autonom auszulegenden Begriff der Niederlassung EuGH vom 22. November 1978 - 13/78, Somafer ./. Saar-Ferngas RIW 1979, 56; Thorn IPRax 1997, 98).

  • EuGH, 09.12.1987 - 218/86

    SAR Schotte / Parfums Rothschild

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2001 - 10 Sa 881/00
    Hilfsweise ist darauf zu verweisen, dass dadurch, dass der Beklagte den Betriebssitz in Deutschland betrieb, der Eindruck entstand, dass er als ausländischer Arbeitgeber eine Niederlassung im Sinne dieser Bestimmung mit entsprechender Aufsicht und Leitung unterhielt (dazu EuGH vom 09. Dezember 1987 - 218/86, SAR Schotte./. Parfums Rotschild unter Nr. 16 - NJW 1988, 625), dass also Dritte an die Tätigkeit der "Außenstelle" anknüpfen konnten (grundsätzlich zum autonom auszulegenden Begriff der Niederlassung EuGH vom 22. November 1978 - 13/78, Somafer ./. Saar-Ferngas RIW 1979, 56; Thorn IPRax 1997, 98).
  • EuGH, 12.10.1978 - 13/78

    Eggers

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2001 - 10 Sa 881/00
    Hilfsweise ist darauf zu verweisen, dass dadurch, dass der Beklagte den Betriebssitz in Deutschland betrieb, der Eindruck entstand, dass er als ausländischer Arbeitgeber eine Niederlassung im Sinne dieser Bestimmung mit entsprechender Aufsicht und Leitung unterhielt (dazu EuGH vom 09. Dezember 1987 - 218/86, SAR Schotte./. Parfums Rotschild unter Nr. 16 - NJW 1988, 625), dass also Dritte an die Tätigkeit der "Außenstelle" anknüpfen konnten (grundsätzlich zum autonom auszulegenden Begriff der Niederlassung EuGH vom 22. November 1978 - 13/78, Somafer ./. Saar-Ferngas RIW 1979, 56; Thorn IPRax 1997, 98).
  • ArbG Wiesbaden, 10.11.1999 - 3 Ca 1157/99

    Ermittlung des arbeitsrechtlichen Gerichtsstandes nach dem geltenden EU-Recht;

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2001 - 10 Sa 881/00
    Doch findet dies weder im Protokoll noch in den Schriftsätzen oder im Urteil einen Niederschlag (soweit im Urteil auf Seite 7 = Blatt 149 der Akten klägerischer Vortrag zu Art. 5 Nr. 5 EuGVÜ angesprochen ist, handelt es sich nicht um eine Würdigung des hier vorliegenden klägerischen Vortrags, sondern um das Zitat aus dem Urteil der 3. Kammer des ArbG Wiesbaden vom 10. November 1999 - 3 Ca 1157/99 -), und der Klägervertreter hat dies nicht unstreitig gestellt, so dass es unabhängig davon, dass die Beklagtenerklärung offen lässt, wann denn die Betriebsstätte in V., zu deren Ausgestaltung auf Befragen keinerlei Angaben gemacht werden konnten, geschlossen worden sein soll, dabei bleibt, dass für das Urteil von einer Aufgabe der Betriebsstätte in V. erst am 19. Februar 1999 auszugehen ist.
  • LAG Hessen, 12.02.2007 - 16 Sa 1366/06

    Arbeitnehmerentsendung - fehlende internationale Zuständigkeit eines deutschen

    Darum geht es bei dem hier vorliegenden Streit um Beitragsforderungen des Klägers nach den für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen des Baugewerbes nicht (vgl. Hess. LAG, 24.04.2001 - 15/10 Sa 881/00).
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