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   LAG Hessen, 16.05.2006 - 15/2 Sa 1840/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10729
LAG Hessen, 16.05.2006 - 15/2 Sa 1840/05 (https://dejure.org/2006,10729)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16.05.2006 - 15/2 Sa 1840/05 (https://dejure.org/2006,10729)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16. Mai 2006 - 15/2 Sa 1840/05 (https://dejure.org/2006,10729)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 305 Abs 1 BGB, § 2 KSchG, § 53 Abs 3 BAT
    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung; Folgen des Besitzes des Schutzes der sogenannten Unkündbarkeit; Möglichkeit derÄnderungskündigung im Falle der sogenannten Unkündbarkeit; Voraussetzungen für eine Unkündbarkeit nach BAT ...

  • Wolters Kluwer

    (Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge)

  • Judicialis

    BGB § 305 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305 Abs. 1
    Auslegung arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel - unwirksame Änderungskündigung bei tarifvertraglicher Unkündbarkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus LAG Hessen, 16.05.2006 - 2 Sa 1840/05
    Die tradierte Rechtsprechung zu Gleichstellungsabrede (dazu die Darstellung und die Nachweise im BAG-Urteil vom 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 -, unter I.2.a) der Gründe) bedeutet nicht, dass immer dann, wenn nur eine einzelvertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag vorliegt, alle späteren einschlägigen Tarifverträge aller Art automatisch als mit in Bezug genommen gelten.

    Von daher ist auch nicht näher auf das bereits angesprochene Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - und die Frage der Reichweite des § 305c Abs. 2 BGB - Unklarheitenregelung - vor dem Hintergrund des Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB einzugehen (zur Anwendung des § 305c Abs. 2 BGB auch BAG Urteil vom 09. November 2005 - 5 AZR/ 128/05 -, dort ohne Einschränkungen) - eines Zurückgreifens auf die Unklarheitenregelung bedarf es nicht.

  • BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 404/00

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 16.05.2006 - 2 Sa 1840/05
    Die Unwirksamkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen, die der Kläger fristgerecht unter Vorbehalt angenommen (§ 2 Satz 1 und 2 des gem. §§ 1 Abs. 1, 23 Abs. 1 anwendbaren KSchG) und fristgerecht klageweise angegriffen (§ 4 Satz 1 und 2 KSchG i.V.m. § 253 Abs. 1, 167 ZPO) hat, wie die Angaben im Tatbestand ergeben, folgt daraus, dass der Kläger im Zeitpunkt des Zugangs der Änderungskündigung den Schutz der sog. Unkündbarkeit genoss, ihm daher nicht ordentlich - auch nicht im Wege einer ordentlichen Änderungskündigung wir hier vorliegend (vgl. BAG Urteil vom 27. September 2001 - 6 AZR 404/00 - EzA § 1 TVG Nr. 44; vgl. auch etwa Preis, in: Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 8. Aufl., Rz. 332 mit weit. Nachw. aus der Rechtsprechung in Fußnote 149) - gekündigt werden konnte.
  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 75/05

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 16.05.2006 - 2 Sa 1840/05
    Vielmehr ist vorrangig wie hier geschehen der Umfang der Bezugnahmeklausel festzustellen (vgl. dazu auch BAG Urteil vom 15. März 2006 - 4 AZR 75/05 -).
  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 16.05.2006 - 2 Sa 1840/05
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG Urteil vom 09. November 2005 - 5 AZR 128/05 - mit weit. Nachw.).
  • LAG Hessen, 29.04.2009 - 18 Sa 1196/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

    Unter Bezugnahme auf das Urteil des Hess. Landesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2006 (- 15/2 Sa 1840/05 -) in einem Rechtsstreit eines Kollegen des Klägers mit einer gleichen Vertragsklausel hat das Arbeitsgericht ausgeführt, dass die Geltung der TVb Nr. 741 mit dem Kläger nicht wirksam vereinbart worden sei.

    Sie beruft sich insoweit auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2007 (- 4 AZR 812/06 - BB 2008, 1121), durch welche das Urteil des Hess. Landesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2006 (- 15/2 Sa 1840/05 -) aufgehoben und außerdem die materielle Rechtmäßigkeit der TVb Nr. 741 bestätigt wurde.

    Die Kammer folgt insoweit der Begründung des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 17. Oktober 2007 (- 4 AZR 812/06 - BB 2006, 1121, das Urteil des Hess. Landesarbeitgerichts vom 16. Mai 2006 - 15/2 Sa 1840/05 - aufhebend) zur Auslegung einer identischen Klausel in einem Arbeitsvertrag eines Kollegen des Klägers.

  • LAG Hessen, 26.11.2008 - 18 Sa 1194/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

    Unter Bezugnahme auf das Urteil des Hess. Landesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2006 (- 15/2 Sa 1840/05 -) in einem Rechtsstreit eines Kollegen des Klägers mit einer wortgleichen Vertragsklausel hat das Arbeitsgericht ausgeführt, dass die Geltung der TVb Nr. 741 mit dem Kläger nicht wirksam vereinbart worden sei.

    Sie beruft sich insoweit auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2007 (- 4 AZR 812/06 - BB 2008, 1121) , durch welche das Urteil des Hess. Landesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2006 (- 15/2 Sa 1840/05 -) aufgehoben und die materielle Rechtmäßigkeit der TVb Nr. 741 bestätigt wurde.

    Die Kammer folgt insoweit der Begründung des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 17. Oktober 2007 (- 4 AZR 812/06 - BB 2006, 1121, das Urteil des Hess. Landesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2006 - 15/2 Sa 1840/05 - aufhebend) zur Auslegung einer identischen Klausel in einem Arbeitsvertrag eines Kollegen des Klägers.

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 812/06

    Rückwirkende Einschränkung des tariflichen Sonderkündigungsschutzes

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2006 - 15/2 Sa 1840/05 - aufgehoben.
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