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   BFH, 27.04.1954 - I 150/52 U   

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https://dejure.org/1954,2198
BFH, 27.04.1954 - I 150/52 U (https://dejure.org/1954,2198)
BFH, Entscheidung vom 27.04.1954 - I 150/52 U (https://dejure.org/1954,2198)
BFH, Entscheidung vom 27. April 1954 - I 150/52 U (https://dejure.org/1954,2198)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Körperschaftsteuerpflicht von Winzergenossenschaften bei Verpachtung des Ausschanks - Steuervergünstigung einer Genossenschaft bei Verpachtung des Ausschanks der Erzeugnisse ihrer Mitglieder

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 58, 732
  • DB 1954, 551
  • BStBl III 1953, 191
  • BStBl III 1954, 191
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.08.1951 - III 97/51 U

    Herstellung von Trockenmilch aus Magermilch durch eine Molkereigenossenschaft als

    Auszug aus BFH, 27.04.1954 - I 150/52 U
    Diese Auslegung befindet sich im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs I 450/40 S vom 14. Januar 1941 (Slg. Bd. 50 S. 28, Reichssteuerblatt S. 221) und des Bundesfinanzhofs III 97/51 U vom 30. August 1951 (Slg.Bd. 55 S. 462, Bundessteuerblatt III S. 185, Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen S. 697).
  • RFH, 14.01.1941 - I 450/40
    Auszug aus BFH, 27.04.1954 - I 150/52 U
    Diese Auslegung befindet sich im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs I 450/40 S vom 14. Januar 1941 (Slg. Bd. 50 S. 28, Reichssteuerblatt S. 221) und des Bundesfinanzhofs III 97/51 U vom 30. August 1951 (Slg.Bd. 55 S. 462, Bundessteuerblatt III S. 185, Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen S. 697).
  • ArbG Berlin, 27.01.2017 - 28 Ca 9818/16

    Behindertengerechte Beschäftigung

    dazu den legendären Fall des ArbG Stade 10.3.1952 - Ca 150/52 - AP 1953 Nr. 100: Arbeitgeberin ließ kriegsversehrten tauben Arbeitnehmer, dessen Entlassung die Fürsorgestelle nicht bewilligt hatte, zum Gespött der übrigen Belegschaft den ganzen Tag beschäftigungslos im Betrieb herumlaufen, um dies im Rechtsstreit - vorwegverteidigend - damit zu erläutern, sie wolle nicht etwa "den Kläger durch seelische Zermürbung zur freiwilligen Aufgabe seines Arbeitsplatzes" bewegen, sondern protestiere damit nur "gegen den unmöglichen Zustand bei den Behörden, die ihr die Zustimmung zur Kündigung des Klägers versagten".S. dazu den legendären Fall des ArbG Stade 10.3.1952 - Ca 150/52 - AP 1953 Nr. 100: Arbeitgeberin ließ kriegsversehrten tauben Arbeitnehmer, dessen Entlassung die Fürsorgestelle nicht bewilligt hatte, zum Gespött der übrigen Belegschaft den ganzen Tag beschäftigungslos im Betrieb herumlaufen, um dies im Rechtsstreit - vorwegverteidigend - damit zu erläutern, sie wolle nicht etwa "den Kläger durch seelische Zermürbung zur freiwilligen Aufgabe seines Arbeitsplatzes" bewegen, sondern protestiere damit nur "gegen den unmöglichen Zustand bei den Behörden, die ihr die Zustimmung zur Kündigung des Klägers versagten".

    119) S. dazu den legendären Fall des ArbG Stade 10.3.1952 - Ca 150/52 - AP 1953 Nr. 100: Arbeitgeberin ließ kriegsversehrten tauben Arbeitnehmer, dessen Entlassung die Fürsorgestelle nicht bewilligt hatte, zum Gespött der übrigen Belegschaft den ganzen Tag beschäftigungslos im Betrieb herumlaufen, um dies im Rechtsstreit - vorwegverteidigend - damit zu erläutern, sie wolle nicht etwa "den Kläger durch seelische Zermürbung zur freiwilligen Aufgabe seines Arbeitsplatzes" bewegen, sondern protestiere damit nur "gegen den unmöglichen Zustand bei den Behörden, die ihr die Zustimmung zur Kündigung des Klägers versagten".

  • ArbG Berlin, 16.09.2016 - 28 Ca 5787/16

    Vertragsgerechte Beschäftigung - vorübergehende Versetzung auf

    für eine andere Branche als gleichsam "klassisches" Beispiel den Fall des ArbG Stade10.3.1952 - Ca 150/52 - AP 1953 Nr. 100: Hier ließ die Arbeitgeberin einen kriegsversehrt tauben Arbeitnehmer, dessen Entlassung die Fürsorgestelle nicht bewilligt hatte, zum Gespött der übrigen Belegschaft den ganzen Tag lang beschäftigungslos im Betrieb herumlaufen, was sie im Rechtsstreit - vorwegverteidigend - damit zu erläutern suchte, sie wolle nicht etwa "den Kläger durch seelische Zermürbung zur freiwilligen Aufgabe seines Arbeitsplatzes" bewegen, sondern protestiere damit nur "gegen den unmöglichen Zustand bei den Behörden, die ihr die Zustimmung zur Kündigung des Klägers versagten".S. für eine andere Branche als gleichsam "klassisches" Beispiel den Fall des ArbG Stade10.3.1952 - Ca 150/52 - AP 1953 Nr. 100: Hier ließ die Arbeitgeberin einen kriegsversehrt tauben Arbeitnehmer, dessen Entlassung die Fürsorgestelle nicht bewilligt hatte, zum Gespött der übrigen Belegschaft den ganzen Tag lang beschäftigungslos im Betrieb herumlaufen, was sie im Rechtsstreit - vorwegverteidigend - damit zu erläutern suchte, sie wolle nicht etwa "den Kläger durch seelische Zermürbung zur freiwilligen Aufgabe seines Arbeitsplatzes" bewegen, sondern protestiere damit nur "gegen den unmöglichen Zustand bei den Behörden, die ihr die Zustimmung zur Kündigung des Klägers versagten".

    80) S. für eine andere Branche als gleichsam "klassisches" Beispiel den Fall des ArbG Stade10.3.1952 - Ca 150/52 - AP 1953 Nr. 100: Hier ließ die Arbeitgeberin einen kriegsversehrt tauben Arbeitnehmer, dessen Entlassung die Fürsorgestelle nicht bewilligt hatte, zum Gespött der übrigen Belegschaft den ganzen Tag lang beschäftigungslos im Betrieb herumlaufen, was sie im Rechtsstreit - vorwegverteidigend - damit zu erläutern suchte, sie wolle nicht etwa "den Kläger durch seelische Zermürbung zur freiwilligen Aufgabe seines Arbeitsplatzes" bewegen, sondern protestiere damit nur "gegen den unmöglichen Zustand bei den Behörden, die ihr die Zustimmung zur Kündigung des Klägers versagten".

  • BFH, 16.12.1958 - I 286/56 S

    Abgrenzung der Bewertungsfreiheit geringwertiger Wirtschaftsgüter - Fähigkeit zur

    Der Verkehrsauffassung kommt dort eine entscheidende Bedeutung zu, wo es sich um die Auslegung von Begriffen handelt, deren Bedeutung und Abgrenzung sich aus dem Geschäftsverkehr der Beteiligten ergibt, wie das zum Beispiel bei Warenbezeichnungen im Zolltarif (Urteil des Bundesfinanzhofs V z 150/52 S vom 25. Juni 1953, BStBl 1953 III S. 254, Slg. Bd. 57 S. 668) oder bei dem Begriff der ordnungsmäßigen Buchführung der Fall ist.
  • BFH, 25.06.1954 - III 242/52 U

    Vermögensteuerpflicht von Winzergenossenschaften bei Verpachtung des Ausschanks -

    in der Körperschaftsteuersache durch Urteil I 150/52 U vom 27. April 1954 (Bundessteuerblatt - BStBl. - 1954 III S. 191) als unbegründet zurückgewiesen.
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