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   EuGH, 21.06.1978 - 150/77   

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EuGH, 21.06.1978 - 150/77 (https://dejure.org/1978,401)
EuGH, Entscheidung vom 21.06.1978 - 150/77 (https://dejure.org/1978,401)
EuGH, Entscheidung vom 21. Juni 1978 - 150/77 (https://dejure.org/1978,401)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Ott

    UEBEREINKOMMEN VOM 27 . SEPTEMBER 1968 ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - ZUSTÄNDIGKEIT FÜR KLAGEN AUS KÄUFEN AUF TEILZAHLUNG UND AUS IN RATEN ZURÜCKZUZAHLENDEN DARLEHEN - BEGRIFF DES ' ' KAUFS BEWEGLICHER SACHEN ...

  • EU-Kommission

    Ott

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Kaufs auf Teilzahlung im Sinne des Gemeinschaftsrechts; Auslegung eines Begriffes nach in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten geltenden Grundsätzen ; Kauf beweglicher Sachen auf Teilzahlungen; Privilegierter Gerichtsstand bei einem Kauf auf Teilzahlung; ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UEBEREINKOMMEN VOM 27. SEPTEMBER 1968 ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - ZUSTÄNDIGKEIT FÜR KLAGEN AUS KÄUFEN AUF TEILZAHLUNG UND AUS IN RATEN ZURÜCKZUZAHLENDEN DARLEHEN - BEGRIFF DES ' ' KAUFS BEWEGLICHER SACHEN ...

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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 06.10.1976 - 14/76

    De Bloos / Bouyer

    Auszug aus EuGH, 21.06.1978 - 150/77
    Der Gesichtspunkt der "Zielsetzungen" des Übereinkommens sei in anderen Urteilen wieder aufgegriffen worden (EuGH 6. Oktober 1976 - De Bloos, 14/76 - Slg. 1976, 1497 und EuGH 30. November 1976 - Bier, 21/76 - Slg. 1976, 1735).

    Da dieses System als ein Ganzes anzusehen sei, dürften die verschiedenen Zuständigkeitsregeln sich nicht überlagern, sondern müßten nach dem Prinzip von Regel und Ausnahme unterschieden werden (Schlußanträge des Generalanwalts Reischl in der Rechtssache 14/76).

    Wenn nun mit dem Ausdruck "Verpflichtung" in Artikel 5 Ziffer 1 des Übereinkommens nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil in der Rechtssache 14/76) nicht jede beliebige sich aus dem betreffenden Vertrag ergebende Verpflichtung gemeint sei, sondern dieser sich auf die vertragliche Verpflichtung beziehe, die den Gegenstand der Klage bilde und die dem vertraglichen Anspruch entspreche, auf den sich die Klage stütze, so habe der Gerichtshof andererseits entschieden, daß der Ort, an dem im Sinne von Artikel 5 Ziffer 1 des Übereinkommens die Verpflichtung erfüllt worden sei oder zu erfüllen wäre, sich nach dem Recht bestimme, das nach den Kollisionsnormen des mit dem Rechtsstreit befaßten Gerichts für die streitige Verpflichtung maßgebend sei.

  • EuGH, 06.10.1976 - 12/76

    Industrie tessili italiana / Dunlop AG

    Auszug aus EuGH, 21.06.1978 - 150/77
    Dem neige übrigens auch der Gerichtshof selbst zu (EuGH 6. Oktober 1976 - Tessili, 12/76 - Slg. 1976, 1473).

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften erinnert an die gemeinschaftsrechtliche Bedeutung des Übereinkommens, die der Gerichtshof bereits in seiner Rechtsprechung hervorgehoben habe (Urteile in der Rechtssache 12/76, a.a.O., und in den verbundenen.

  • EuGH, 30.11.1976 - 21/76

    Handelskwekerij Bier / Mines de Potasse d'Alsace

    Auszug aus EuGH, 21.06.1978 - 150/77
    Der Gesichtspunkt der "Zielsetzungen" des Übereinkommens sei in anderen Urteilen wieder aufgegriffen worden (EuGH 6. Oktober 1976 - De Bloos, 14/76 - Slg. 1976, 1497 und EuGH 30. November 1976 - Bier, 21/76 - Slg. 1976, 1735).

    Die gemeinschaftsrechtliche Auslegung des Begriffs des Kaufs auf Teilzahlung sei schließlich ohne Schwierigkeit "auf dem Wege einer ordnenden Zusammenfassung von in den meisten beteiligten Staaten bereits im Grundsatz anerkannten Lösungen" zu gewinnen (Urteil in der Rechtssache 21/76, Randnr. 23 der Entscheidungsgründe).

  • EuGH, 14.07.1977 - 9/77

    Bavaria Fluggesellschaft u.a. / Eurocontrol

    Auszug aus EuGH, 21.06.1978 - 150/77
    Rechtssachen 9-10/77 vom 14. Juli 1977 - Slg. 1977, 1517).
  • EuGH, 14.10.1976 - 29/76

    LTU / Eurocontrol

    Auszug aus EuGH, 21.06.1978 - 150/77
    Die Qualifizierung des "Kaufs auf Teilzahlung" müsse eine eigenständige sein und bestimmt werden durch "die allgemeinen Rechtsgrundsätze, die sich aus der Gesamtheit der innerstaatlichen Rechtsordnung ergeben" (EuGH 14. Oktober 1976 - Eurocontrol, 29/76 - Slg. 1976, 1541; siehe auch den Jénard-Bericht zu dem Übereinkommen).
  • EuGH, 20.01.2005 - C-464/01

    Gruber - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 13 Absatz 1- Tatbestandsmerkmale -

    31 Nach ständiger Rechtsprechung sind die im Brüsseler Übereinkommen verwendeten Begriffe - darunter der des Verbrauchers im Sinne der Artikel 13 bis 15 EuGVÜ - autonom auszulegen, wobei in erster Linie die Systematik und die Zielsetzung des Übereinkommens zu berücksichtigen sind, um dessen einheitliche Anwendung in allen Vertragsstaaten zu sichern (vgl. u. a. Urteile vom 21. Juni 1978 in der Rechtssache 150/77, Bertrand, Slg. 1978, 1431, Randnrn.

    Infolgedessen sind die von diesem allgemeinen Grundsatz abweichenden Zuständigkeitsregeln in dem Sinne eng auszulegen, dass sie einer Auslegung, die über die in dem Übereinkommen vorgesehenen Fälle hinausgeht, nicht zugänglich sind (vgl. u. a. Urteile Bertrand, Randnr. 17, Shearson Lehmann Hutton, Randnrn. 14 bis 16, Benincasa, Randnr. 13, und Mietz, Randnr. 27).

    35 Aus dem mit dem Brüsseler Übereinkommen errichteten System von Zuständigkeitsvorschriften und dem Grund für die durch den 4. Abschnitt seines Titels II geschaffenen Sonderregelung hat der Gerichtshof gefolgert, dass sich diese Vorschriften nur auf den nicht berufs- oder gewerbebezogen handelnden privaten Endverbraucher beziehen und ihre Anwendung nicht auf Personen erstreckt werden darf, die dieses Schutzes nicht bedürfen (in diesem Sinne u. a. Urteile Bertrand, Randnr. 21, Shearson Lehmann Hutton, Randnrn. 19 und 22, Benincasa, Randnr. 15, und Gabriel, Randnr. 39).

  • EuGH, 20.01.2005 - C-27/02

    Engler - Brüsseler Übereinkommen - Auslegung der Artikel 5 Nummern 1 und 3 und 13

    33 Wie der Gerichtshof wiederholt festgestellt hat, sind die im Brüsseler Übereinkommen - und insbesondere die in Artikel 5 Nummern 1 und 3 und Artikel 13 des Übereinkommens - verwendeten Begriffe autonom auszulegen, wobei in erster Linie die Systematik und die Ziele des Übereinkommens zu berücksichtigen sind, um dessen einheitliche Anwendung in allen Vertragsstaaten sicherzustellen (vgl. u. a. Urteile vom 21. Juni 1978 in der Rechtssache 150/77, Bertrand, Slg. 1978, 1431, Randnrn.

    43 Folglich müssen die besonderen Zuständigkeitsvorschriften in den Artikeln 13 bis 15 des Brüsseler Übereinkommens nach ständiger Rechtsprechung eine enge Auslegung erfahren, die nicht über die vom Übereinkommen ausdrücklich in Betracht gezogenen Fälle hinausgehen darf (vgl. u. a. Urteile Bertrand, Randnr. 17, Shearson Lehman Hutton, Randnrn.

  • EuGH, 19.01.1993 - C-89/91

    Shearson Lehman Hutton / TVB

    13 Zur Beantwortung dieser Frage ist auf den in der Rechtsprechung (vgl. unter anderem die Urteile vom 21. Juni 1978 in der Rechtssache 150/77, Bertrand, Slg. 1978, 1431, Randnrn.

    16 Infolgedessen sind die von diesem allgemeinen Grundsatz abweichenden Zuständigkeitsregeln einer Auslegung nicht zugänglich, die über die in dem Übereinkommen vorgesehenen Fälle hinausgeht (vgl. Urteil Bertrand, a. a. O., Randnr. 17, und Urteil Handte, a. a. O., Randnr. 14).

    22 Diese Vorschriften beziehen sich nach ihrem Wortlaut und ihrem Zweck nur auf den nicht berufs- oder gewerbebezogen handelnden privaten Endverbraucher (vgl. in diesem Sinne auch das Urteil Bertrand, a. a. O., Randnr. 21, und den anläßlich des Beitritts des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zu dem Übereinkommen erstellten Sachverständigenbericht, ABl. 1979, C 59, S. 71, Nr. 153), der einen der in Artikel 13 aufgeführten Verträge abgeschlossen hat und gemäß Artikel 14 Partei in einem Rechtsstreit ist.

  • EuGH, 03.07.1997 - C-269/95

    Benincasa

    Nach dem in der Rechtsprechung aufgestellten Grundsatz (vgl. u. a. Urteile vom 21. Juni 1978 in der Rechtssache 150/77, Bertrand, Slg. 1978, 1431, Randnrn.
  • BGH, 26.10.1993 - XI ZR 42/93

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Der EuGH (Urteil vom 21. Juni 1978, Rechtssache 150/77, Slg. 1978, 1431, 1445) hat für den in Art. 13 Abs. 1 Nr. 1 EuGVÜ verwendeten Begriff des Kaufs auf Teilzahlung entschieden, diesem müsse ein einheitlicher materieller, an die Gemeinschaftsrechtsordnung anknüpfender Gehalt gegeben werden; es sei erforderlich, ihn als eigenständigen und der Gesamtheit der Mitgliedstaaten gemeinsamen anzusehen; die "harmonische Wirkung" der Art. 13 ff. EuGVÜ sei nicht zu gewährleisten, wenn man dem Begriff eine von einem Mitgliedstaat zum anderen verschiedene Bedeutung beilegen würde.
  • BGH, 31.05.2011 - VI ZR 154/10

    Auslegung des LugÜ I obliegt den deutschen Gerichten; Zuständigkeit deutscher

    Denn nach der Definition des Verbrauchers in Art. 13 Abs. 1 LugÜ gilt die Bestimmung für alle Verträge, die eine Person ohne Bezug zu einer gegenwärtigen oder zukünftigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit oder Zielsetzung und unabhängig von einer solchen abschließt (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Juni 1978 - Rs. C-150/77, Slg. 1978 S. 1-1431, Bertrand, Rn. 16; Urteil vom 3. Juli 1997 - Rs. C-269/95, Slg. 1997 S. 1-3767, Benincasa, Rn. 18).
  • EuGH, 17.09.2009 - C-347/08

    Vorarlberger Gebietskrankenkasse - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 9 Abs. 1

    Folglich können diese vom allgemeinen Grundsatz abweichenden Zuständigkeitsregeln nicht zu einer über die in der Verordnung Nr. 44/2001 explizit vorgesehenen Fälle hinausgehenden Auslegung führen (vgl. u. a. Urteile vom 21. Juni 1978, Bertrand, 150/77, Slg. 1978, 1431, Randnr. 17, vom 17. Juni 1992, Handte, C-26/91, Slg. 1992, I-3967, Randnr. 14, Shearson Lehman Hutton, Randnr. 16, vom 13. Juli 2000, Group Josi, C-412/98, Slg. 2000, I-5925, Randnr. 49, und Freeport, Randnr. 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1997 - C-99/96

    Hans-Hermann Mietz gegen Intership Yachting Sneek BV. - Brüsseler Übereinkommen -

    50 Das Geschäft, im Rahmen dessen sich die Gläubigerin verpflichtet hat, dem Schuldner gegen Zahlung von fünf Teilbeträgen das Eigentum an einem im Bau befindlichen Gegenstand zu übertragen, könnte der von Ihnen vorgeschlagenen Definition entsprechen, wäre da nicht ein Umstand, der mir im vorliegenden Fall entscheidend zu sein scheint, der jedoch in Ihrem Urteil Bertrand nicht angesprochen zu werden brauchte.

    52 Sie haben jedoch im Urteil Bertrand festgestellt, daß "eine restriktive Auslegung des Artikels 14 Absatz 2, die den mit den Bestimmungen des 4. Abschnitts verfolgten Zielsetzungen entspricht, ... dazu [führt], diesen privilegierten Gerichtsstand ausschließlich schutzbedürftigen Käufern vorzubehalten, deren wirtschaftliche Stellung durch ihre Schwäche gegenüber den Verkäufern gekennzeichnet ist"(39).

    (36) - Urteil vom 21. Juni 1978 in der Rechtssache 150/77 (Bertrand, Slg. 1978, 1431, Randnr. 14, Hervorhebung von mir).

    (38) - Urteil Bertrand (a. a. O., Randnr. 20).

    (40) - Schlussanträge des Generalanwalts Capotorti in der Rechtssache 150/77 (Bertrand, a. a. O., S. 1450, Nr. 3).

  • EuGH, 11.07.2002 - C-96/00

    Gabriel

    Nach ständiger Rechtsprechung sind die in Artikel 13 des Brüsseler Übereinkommens verwendeten Begriffe autonom auszulegen, wobei in erster Linie die Systematik und die Zielsetzung des Übereinkommens zu berücksichtigen sind, um dessen volle Wirksamkeit zu sichern (vgl. insbesondere Urteile vom 21. Juni 1978 in der Rechtssache 150/77, Bertrand, Slg. 1978, 1431, Randnrn.
  • EuGH, 27.04.1999 - C-99/96

    Mietz

    Nach ständiger Rechtsprechung sind die in den Artikeln 13 und 14 des Übereinkommens verwendeten Begriffe autonom auszulegen, wobei in erster Linie die Systematik und die Zielsetzung des Übereinkommens zu berücksichtigen sind (vgl. insbesondere Urteile vom 21. Juni 1978 in der Rechtssache 150/77, Bertrand, Slg. 1978, 1431, Randnrn.

    Des weiteren können die von der allgemeinen Zuständigkeitsregel abweichenden Zuständigkeitsvorschriften, wie diejenigen der Artikel 13 und 14, nicht zu einer Auslegung führen, die über die vom Übereinkommen in Betracht gezogenen Fälle hinausgeht (vgl. Urteile Bertrand, Randnr. 17, Shearson Lehman Hutton, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1992 - C-89/91

    Shearson Lehmann Hutton Inc. gegen TVB Treuhandgesellschaft für

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1995 - C-341/93

    Danværn Production A/S gegen Schuhfabriken Otterbeck GmbH & Co.

  • OLG Saarbrücken, 09.12.2003 - 4 U 645/02

    Zahlungsklage aus finanziertem Gebrauchtwagenkauf mit Käufern aus Frankreich:

  • EuGH, 14.07.1983 - 201/82

    Gerling Konzern Speziale Kreditversicherung AG u.a. / Amministrazione del Tesoro

  • BGH, 31.05.2011 - VI ZR 161/10

    Schadensersatzbegehren sind als Klage "aus" einem Vertrag wegen Verschuldens bei

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-29/10

    Koelzsch - Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-269/95

    Francesco Benincasa gegen Dentalkit Srl. - Brüsseler Übereinkommen - Begriff des

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2009 - C-533/07

    Falco Privatstiftung und Rabitsch - Verordnung Nr. 44/2001 - Art. 5 Nr. 1 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-180/06

    Ilsinger - Verordnung Nr. 44/2001 - Art. 15 Abs. 1 Buchst. c - Zuständigkeit für

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-570/21

    YYY. (Notion de consommateur) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz

  • BGH, 29.02.1996 - IX ZB 40/95

    Vollstreckung bei Nichtzahlung der Verpflichtung aus einem Kaufvertrag -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1994 - C-288/92

    Custom Made Commercial Ltd gegen Stawa Metallbau GmbH. - Brüsseler Übereinkommen

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2012 - C-190/11

    Mühlleitner - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1998 - C-159/97

    Castelletti

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1988 - 189/87

    Athanasios Kalfelis gegen Bankhaus Schröder, Münchmeyer, Hengst & Co. und andere.

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2000 - C-412/98

    Group Josi

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1980 - 814/79

    Niederländischer Staat gegen Reinhold Rüffer. - Brüsseler Übereinkommen von 1968.

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.1983 - 34/82

    Martin Peters Bauunternehmung GmbH gegen Zuid Nederlandse Aannemers Vereniging.

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.1983 - 288/82

    Ferdinand M.J.J. Duijnstee gegen Lodewijk Goderbauer. - Brüsseler Übereinkommen.

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   VG Freiburg, 19.04.1979 - V 150/77   

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VG Freiburg, 19.04.1979 - V 150/77 (https://dejure.org/1979,24007)
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VG Freiburg, Entscheidung vom 19. April 1979 - V 150/77 (https://dejure.org/1979,24007)
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   VG Freiburg, 18.04.1979 - V 150/77   

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   FG Hamburg, 26.03.1979 - I 150/77   

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FG Hamburg, Entscheidung vom 26.03.1979 - I 150/77 (https://dejure.org/1979,20463)
FG Hamburg, Entscheidung vom 26. März 1979 - I 150/77 (https://dejure.org/1979,20463)
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   Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1978 - 150/77   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 31.05.1978 - 150/77 (https://dejure.org/1978,7627)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 31. Mai 1978 - 150/77 (https://dejure.org/1978,7627)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 14.10.1976 - 29/76

    LTU / Eurocontrol

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1978 - 150/77
    Der Gerichtshof ist immer um die Suche nach einem gemeinsamen Kerngehalt der in dem Übereinkommen enthaltenen Begriffe bemüht gewesen, selbst dort, wo sich dieses Unterfangen als schwierig darstellt: Dies zeigen vor allem die Urteile vom 14. Oktober 1976 in der Rechtssache 29/76, (LTU/Eurocontrol - Slg. 1976, 1541) und vom 22. Oktober 1977 in der Rechtssache 43/77 (Industrial Diamond Supplies/Riva - Slg. 1977, 2175).

    Auch diese hat der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung aufgezeigt: Es handelt sich um die Zielsetzungen und die Systematik des Übereinkommens sowie die allgemeinen Rechtsgrundsätze, die sich aus der Gesamtheit der innerstaatlichen Rechtsordnungen ergeben (siehe das bereits genannte Urteil vom 15. Oktober 1976 in der Rechtssache 29/76, LTU/Eurocontrol).

  • EuGH, 22.11.1977 - 43/77

    Industrial Diamond Supplies / Riva

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1978 - 150/77
    Der Gerichtshof ist immer um die Suche nach einem gemeinsamen Kerngehalt der in dem Übereinkommen enthaltenen Begriffe bemüht gewesen, selbst dort, wo sich dieses Unterfangen als schwierig darstellt: Dies zeigen vor allem die Urteile vom 14. Oktober 1976 in der Rechtssache 29/76, (LTU/Eurocontrol - Slg. 1976, 1541) und vom 22. Oktober 1977 in der Rechtssache 43/77 (Industrial Diamond Supplies/Riva - Slg. 1977, 2175).
  • EuGH, 06.10.1976 - 12/76

    Industrie tessili italiana / Dunlop AG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1978 - 150/77
    Unter anderem wurde das Urteil des Gerichtshofes vom 6. Oktober 1976 in der Rechtssache 12/76 (Industrie Tessili/Dunlop - Slg. 1976, 1473) angeführt; dieses Urteil ließ nach der Feststellung, daß in dem Übereinkommen an zahlreichen Stellen juristische Ausdrücke und Begriffe aus dem Bereich des Zivil-, Handels- und Prozeßrechts verwendet werden, die eine von einem Staat zum anderen unterschiedliche Bedeutung haben können, in der Tat zwei Auslegungsmöglichkeiten offen: Die Ausdrücke und Begriffe dieser Art könnten als eigenständig und als der Gesamtheit der Mitgliedstaaten gemeinsam angesehen werden, oder aber sie könnten eine Verweisung auf das materielle Recht beinhalten, das nach den für das zuerst angerufene Gericht geltenden Kollisionsnormen anzuwenden ist.
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