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   KG, 21.12.2017 - (4) 151 AuslA 77/16 (107/16), (4) 151 Ausl A 77/16 (107/16)   

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KG, 21.12.2017 - (4) 151 AuslA 77/16 (107/16), (4) 151 Ausl A 77/16 (107/16) (https://dejure.org/2017,50776)
KG, Entscheidung vom 21.12.2017 - (4) 151 AuslA 77/16 (107/16), (4) 151 Ausl A 77/16 (107/16) (https://dejure.org/2017,50776)
KG, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - (4) 151 AuslA 77/16 (107/16), (4) 151 Ausl A 77/16 (107/16) (https://dejure.org/2017,50776)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Gefangenen an die Türkei zum Zwecke der Strafvollstreckung wegen einer Straftat der Allgemeinkriminalität; Zulässigkeit der Auslieferung eines ausländischen Verurteilten bei Abwesenheit bei der Urteilsverkündung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    IRG § 10 Abs. 2, EMRK Art. 3, IRG § 19, IRG § 22, IRG § 41, IRG § 15 Abs. 1 Nr. 1, EuAlÜbk Art. 12
    Auslieferung, Türkei, Zusicherung, Straftat, Strafvollstreckung, Haft, Haftbedingungen, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Folter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Gefangenen an die Türkei zum Zwecke der Strafvollstreckung wegen einer Straftat der Allgemeinkriminalität; Zulässigkeit der Auslieferung eines ausländischen Verurteilten bei Abwesenheit bei der Urteilsverkündung

  • rechtsportal.de

    IRG § 73 S. 1; MRK Art. 3
    Zulässigkeit der Auslieferung eines Gefangenen an die Türkei zum Zwecke der Strafvollstreckung wegen einer Straftat der Allgemeinkriminalität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Auslieferung in die Türkei: Nicht grundsätzlich unzulässig

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 06.09.2016 - C-182/15

    Petruhhin - Auslieferung von Unionsbürgern an einen Drittstaat

    Auszug aus KG, 21.12.2017 - 151 AuslA 77/16
    bb) Das Urteil des EuGH vom 6. September 2016 in der Rechtssache C-182/15 (Petruhhin) gibt gleichfalls keinen Anlass, andere Maßstäbe anzulegen.

    Ebenso wenig bedarf es einer Vorlage an den EuGH zur Klärung der sich aus seinem Urteil vom 6. September 2016 (aaO) ergebenden Frage der Anwendbarkeit dieser Rechtsprechung auch auf Auslieferungsersuchen von Drittstaaten zum Zwecke der Strafvollstreckung.

  • BVerfG, 02.02.2016 - 2 BvR 2486/15

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

    Auszug aus KG, 21.12.2017 - 151 AuslA 77/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. November 2017 - 2 BvR 1381/17 - [juris], vom 9. März 2016 - 2 BvR 348/16 - [juris] und vom 2. Februar 2016 - 2 BvR 2486/15 - [juris = AuAS 2016, 64]; jeweils mwN) sind vom ersuchenden Staat im Auslieferungsverkehr - wie hier - gegebene völkerrechtlich verbindliche Zusicherungen geeignet, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird.

    Zudem ermöglicht die Zusicherung der Besuchsmöglichkeit durch deutsche Botschaftsbeamte die gebotene effektive Kontrolle der konventionskonformen Behandlung des Verfolgten und ist daher geeignet, etwaige Zweifel an der Einhaltung der Zusicherung zu zerstreuen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. März und 2. Februar 2016 aaO).

  • KG, 17.01.2017 - 151 AuslA 11/16

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung zur Strafvollstreckung an

    Auszug aus KG, 21.12.2017 - 151 AuslA 77/16
    An seinen weitergehenden, erstmals im Beschluss vom 17. Januar 2017 - (4) 151 AuslA 11/16 (10/17) - (juris = StraFo 2017, 70 = NJ 2017, 114 = StV 2017, 249 [LS]) formulierten Anforderungen hält der Senat für diesen Fall nicht mehr fest.

    15 An seinen weitergehenden, erstmals im Beschluss vom 17. Januar 2017 - (4) 151 AuslA 11/16 (10/17) - (juris = StraFo 2017, 70 = NJ 2017, 114 = StV 2017, 249 [LS]) formulierten und im hiesigen Verfahren im Beschluss vom 14. Juli 2017 dargelegten Anforderungen hält der Senat jedenfalls im Falle einer Auslieferung, die - wie hier - zum Zwecke der Vollstreckung der wegen einer Straftat der Allgemeinkriminalität verhängten Strafe begehrt wird, nicht mehr fest.

  • BGH, 29.11.2016 - 2 StR 472/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung der

    Auszug aus KG, 21.12.2017 - 151 AuslA 77/16
    An seinen weitergehenden, erstmals im Beschluss vom 17. Januar 2017 - (4) 151 AuslA 11/16 (10/17) - (juris = StraFo 2017, 70 = NJ 2017, 114 = StV 2017, 249 [LS]) formulierten Anforderungen hält der Senat für diesen Fall nicht mehr fest.

    15 An seinen weitergehenden, erstmals im Beschluss vom 17. Januar 2017 - (4) 151 AuslA 11/16 (10/17) - (juris = StraFo 2017, 70 = NJ 2017, 114 = StV 2017, 249 [LS]) formulierten und im hiesigen Verfahren im Beschluss vom 14. Juli 2017 dargelegten Anforderungen hält der Senat jedenfalls im Falle einer Auslieferung, die - wie hier - zum Zwecke der Vollstreckung der wegen einer Straftat der Allgemeinkriminalität verhängten Strafe begehrt wird, nicht mehr fest.

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus KG, 21.12.2017 - 151 AuslA 77/16
    Die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zur Unzulässigkeit von Abschiebungen aus familiären Gründen (vgl. BVerfGK 7, 49; BVerfG NVwZ 2006, 682) führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus KG, 21.12.2017 - 151 AuslA 77/16
    Die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zur Unzulässigkeit von Abschiebungen aus familiären Gründen (vgl. BVerfGK 7, 49; BVerfG NVwZ 2006, 682) führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 4 AuslA 163/08

    Unzulässigkeit der Auslieferung bei ungerechtfertigtem Eingriff in das

    Auszug aus KG, 21.12.2017 - 151 AuslA 77/16
    Die Begründung einer Familie soll nicht vor einer Bestrafung wegen im Ausland begangener Taten schützen (vgl. OLG Hamm StV 2011, 173 mwN).
  • OLG München, 16.08.2016 - 1 AR 252/16

    Nach dem Putsch: Zulässigkeit von Auslieferungen in die Türkei im Hinblick auf

    Auszug aus KG, 21.12.2017 - 151 AuslA 77/16
    Zwar beurteilt der Senat die Zulässigkeit der Auslieferung anders als die Oberlandesgerichte Bremen (Beschluss vom 28. September 2017 - 1 Ausl A 13/17 - [juris]), Celle (Beschluss vom 2. Juni 2017 - 2 AR [Ausl] 44/17 -, StraFo 2017, 292 = NdsRpfl 2017, 259) und Schleswig (aaO) und weicht in Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung auch von dem Beschluss des OLG München vom 16. August 2016 - 1 AR 252/16 - (NStZ-RR 2016, 323) ab.
  • OLG Bremen, 28.09.2017 - 1 AuslA 13/17

    Unzulässigkeit der Auslieferung in die Türkei zum Zwecke der Strafvollstreckung

    Auszug aus KG, 21.12.2017 - 151 AuslA 77/16
    Zwar beurteilt der Senat die Zulässigkeit der Auslieferung anders als die Oberlandesgerichte Bremen (Beschluss vom 28. September 2017 - 1 Ausl A 13/17 - [juris]), Celle (Beschluss vom 2. Juni 2017 - 2 AR [Ausl] 44/17 -, StraFo 2017, 292 = NdsRpfl 2017, 259) und Schleswig (aaO) und weicht in Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung auch von dem Beschluss des OLG München vom 16. August 2016 - 1 AR 252/16 - (NStZ-RR 2016, 323) ab.
  • BVerfG, 01.12.2003 - 2 BvR 879/03

    Auslieferung nach Peru

    Auszug aus KG, 21.12.2017 - 151 AuslA 77/16
    Die internationale Offenheit des vom Grundgesetz verfassten Staates sowie sein Interesse an der Durchsetzung des eigenen Strafanspruchs im Ausland überwiegen regelmäßig die Schutzwirkung des Art. 6 GG (vgl. BVerfG NStZ-RR 2004, 179, 180).
  • OLG Celle, 02.06.2017 - 2 AR (Ausl) 44/17

    Auslieferungshindernis bei Auslieferung in die Türkei nach dem Putschversuch 2016

  • OLG Hamm, 23.11.1999 - 4 Ausl 21/99

    Unzulässigkeit der Auslieferung

  • KG, 20.01.2014 - 151 AuslA 184/13

    Erforderlichkeit einer Nachtragsentscheidung; Tatverdachtsprüfung in

  • BVerfG, 09.03.2016 - 2 BvR 348/16

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

  • OLG Schleswig, 22.09.2016 - 1 Ausl (A) 45/15

    Internationale Rechtshilfe: Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten an die

  • BVerfG, 17.11.1986 - 2 BvR 1255/86

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Auslieferung bei ausländischem

  • EuGH, 05.04.2016 - C-404/15

    Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss aufgeschoben werden, wenn

  • BVerfG, 13.11.2017 - 2 BvR 1381/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Auszuliefernden wegen unzureichender

  • BVerwG, 22.05.2018 - 1 VR 3.18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung der Abschiebung eines türkischen

    cc) Der Senat geht im Einklang mit Entscheidungen mehrerer Oberlandesgerichte in Auslieferungssachen allerdings davon aus, dass die Haftbedingungen in der Türkei nach dem Putschversuch vom Juli 2016 aufgrund der massenhaften Inhaftierungen den in Art. 3 EMRK verankerten menschenrechtlichen Mindestanforderungen widersprechen (BVerwG, Beschluss vom 19. September 2017 - 1 VR 7.17 - NVwZ 2017, 1798 Rn. 56; OLG Celle, Beschluss vom 2. Juni 2017 - 2 AR (Ausl) 44/17 - StraFo 2017, 292 = juris Rn. 10; OLG München, Beschluss vom 16. August 2016 - 1 AR 252/16 - NStZ-RR 2016, 323 ; KG Berlin, Beschlüsse vom 17. Januar 2017 - (4) 151 AuslA 11/16 (10/17) - StraFo 2017, 70 und vom 21. Dezember 2017 - (4) 151 AuslA 77/16 (107/16) - juris).

    Soweit einige Oberlandesgerichte in Auslieferungssachen eine Kontrollmöglichkeit durch diplomatische oder konsularische Vertreter der Bundesrepublik Deutschland fordern (OLG Celle, Beschluss vom 2. Juni 2017 - 2 AR (Ausl) 44/17 - StraFo 2017, 292 = juris Rn. 11 f.; OLG München, Beschluss vom 16. August 2016 - 1 AR 252/16 - NStZ-RR 2016, 323 ; KG Berlin, Beschlüsse vom 17. Januar 2017 - (4) 151 AuslA 11/16 (10/17) - StraFo 2017, 70 und vom 21. Dezember 2017 - (4) 151 AuslA 77/16 (107/16) - juris), ist nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes von der Türkei im Abschiebungsverkehr eine derartige Zusicherung nicht zu erlangen, da hier - im Gegensatz zu Auslieferungen - kein eigenes Interesse an einer Rückführung angenommen werden kann (Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 17. Oktober 2017 an das BVerwG).

  • KG, 03.07.2018 - 151 AuslA 44/18

    Auslieferungshindernis bei in Russland drohender lebenslanger Freiheitsstrafe

    An der von ihm zeitweise vertretenen gegenteiligen Ansicht hält der Senat nicht mehr fest (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2017 - [4] 151 AuslA 77/16 [107/16] - [juris]).
  • KG, 15.02.2019 - 4 AuslA 10/18

    Auslieferung an Belarus

    An der von ihm zeitweise vertretenen gegenteiligen Ansicht hält der Senat nicht mehr fest (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2017 - [4] 151 AuslA 77/16 [107/16] - [juris]).
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