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AG Koblenz, 25.11.2020 - 151 C 1571/20 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73
Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung …
Auszug aus AG Koblenz, 25.11.2020 - 151 C 1571/20
Bei der Instandsetzung eines unfallgeschädigten fahrzeuges schuldet der Schädiger als Wiederherstel- C 1571/20 -Seite 5 - lungsaufwand grundsätzlich auch die Mehrkosten, die ohne eigene Schuld des Geschädigten die von ihm beauftragte Werkstatt infolge unwirtschaftlicher oder unsachgemäßer Maßnahmen verursacht hat (vgl. BGH, Urt. Vv 29.10.1974 - VI ZR 42/73 -, BGH Urt. v. 15.10.1991 - VI ZR 314/90 in NJW 1992, 302). - BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus AG Koblenz, 25.11.2020 - 151 C 1571/20
Bei der Instandsetzung eines unfallgeschädigten fahrzeuges schuldet der Schädiger als Wiederherstel- C 1571/20 -Seite 5 - lungsaufwand grundsätzlich auch die Mehrkosten, die ohne eigene Schuld des Geschädigten die von ihm beauftragte Werkstatt infolge unwirtschaftlicher oder unsachgemäßer Maßnahmen verursacht hat (vgl. BGH, Urt. Vv 29.10.1974 - VI ZR 42/73 -, BGH Urt. v. 15.10.1991 - VI ZR 314/90 in NJW 1992, 302).