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   AG Koblenz, 27.11.2014 - 152 C 887/14   

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https://dejure.org/2014,61359
AG Koblenz, 27.11.2014 - 152 C 887/14 (https://dejure.org/2014,61359)
AG Koblenz, Entscheidung vom 27.11.2014 - 152 C 887/14 (https://dejure.org/2014,61359)
AG Koblenz, Entscheidung vom 27. November 2014 - 152 C 887/14 (https://dejure.org/2014,61359)
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Bielefeld, 05.02.2015 - 42 C 1001/14

    Filesharing: Die Nachforschungspflicht eines Anschlussinhabers

    Soweit teilweise verlangt wird, dass die beklagte Partei tatzeitbezogene konkrete Angaben zum Nutzungsverhalten der weiteren Nutzer zu machen hat und insoweit Ausführungen zum generellen Nutzungsverhalten zur Erfüllung der sekundären Darlegungslast nicht als ausreichend angesehen werden (so LG München I, Urteil vom 09.07.2014, 21 S 26548/13), zumindest jedoch zum Nutzungsverhalten der weiteren Nutzer konkret am Tag der Verletzung und generell vorzutragen ist (so AG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 25.08.2014, 57 C 9062/14) oder gar eine Widerlegung der tatsächlichen Vermutung für die Täterschaft des Anschlussinhaber als nicht erbracht angesehen wird, wenn die weiteren Nutzer zur Tatzeit ortsabwesend waren (so AG Koblenz, Urteil vom 27.11.2014, 152 C 887/14), berücksichtigen diese Ansichten nicht die Funktionsweise der notwendig zu verwenden Tauschbörsensoftware sowie die generellen Besonderheiten des Filesharing.
  • AG Bielefeld, 30.04.2015 - 42 C 842/14

    Nachforschungspflicht des Anschlussinhabers

    Soweit teilweise verlangt wird, dass die beklagte Partei tatzeitbezogene konkrete Angaben zum Nutzungsverhalten der weiteren Nutzer zu machen hat und insoweit Ausführungen zum generellen Nutzungsverhalten zur Erfüllung der sekundären Darlegungslast nicht als ausreichend angesehen werden (so LG München I, Urteil vom 09.07.2014, 21 S 26548/13), zumindest jedoch zum Nutzungsverhalten der weiteren Nutzer konkret am Tag der Verletzung und generell vorzutragen ist (so AG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 25.08.2014, 57 C 9062/14) oder gar eine Widerlegung der tatsächlichen Vermutung für die Täterschaft des Anschlussinhaber als nicht erbracht angesehen wird, wenn die weiteren Nutzer zur Tatzeit ortsabwesend waren (so AG Koblenz, Urteil vom 27.11.2014, 152 C 887/14), berücksichtigen diese Ansichten nicht die Funktionsweise der notwendig zu verwenden Tauschbörsensoftware sowie die generellen Besonderheiten des Filesharing.
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