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   EuGH, 07.07.1988 - 154 bis 155/87, 154/87, 155/87   

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https://dejure.org/1988,1329
EuGH, 07.07.1988 - 154 bis 155/87, 154/87, 155/87 (https://dejure.org/1988,1329)
EuGH, Entscheidung vom 07.07.1988 - 154 bis 155/87, 154/87, 155/87 (https://dejure.org/1988,1329)
EuGH, Entscheidung vom 07. Juli 1988 - 154 bis 155/87, 154/87, 155/87 (https://dejure.org/1988,1329)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Inasti / Wolf u.a.

    EWG-Vertrag, Artikel 52
    1 . Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Mehrere Stätten für die Ausübung einer Tätigkeit im Gebiet der Gemeinschaft - Unselbständige Erwerbstätigkeit in einem und selbständige Erwerbstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat

  • EU-Kommission

    Inasti / Wolf u.a.

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen zu Fragen der Auslegung der Art. 7 und 52 Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag); Entrichtung von Beiträgen zum belgischen Sozialversicherungssystem für Selbstständige ; Verbot jeglicher Diskriminierung aus ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Mehrere Stätten für die Ausübung einer Tätigkeit im Gebiet der Gemeinschaft - Unselbständige Erwerbstätigkeit in einem und selbständige Erwerbstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat - [EWG-Vertrag, Artikel 52]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsverfahren - Dienstleistung - Voraussetzung für die Erhebung von Beiträgen zum belgischen System für Selbständige - Artikel 7 und 52 EWG-Vertrag.

 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 12.07.1984 - 107/83

    Ordre des avocats au barreau des Paris / Klopp

    Auszug aus EuGH, 07.07.1988 - 154/87
    11 Wie der Gerichtshof entschieden hat ( siehe insbesondere die Urteile vom 12 . Juli 1984 in der Rechtssache 107/83, Klopp, Slg .
  • EuGH, 17.03.2005 - C-109/04

    Kranemann

    25 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, dass die Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit den Gemeinschaftsangehörigen die Ausübung von beruflichen Tätigkeiten aller Art im Gebiet der Gemeinschaft erleichtern sollen und solchen Maßnahmen entgegenstehen, die die Gemeinschaftsangehörigen benachteiligen könnten, wenn sie eine Erwerbstätigkeit im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ausüben wollen (vgl. Urteile vom 7. Juli 1988 in den Rechtssachen 154/87 und 155/87, Wolf u. a., Slg. 1988, 3897, Randnr. 13, vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg.ï¾ 1995, I-4921, Randnr. 94, vom 26. Januar 1999 in der Rechtssache C-18/95, Terhoeve, Slg. 1999, I-345, Randnr. 37, und vom 27. Januar 2000 in der Rechtssache C-190/98, Graf, Slg. 2000, I-493, Randnr. 21).
  • EuGH, 11.01.2007 - C-208/05

    ITC - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale

    31 Drittens ist zu der Frage, ob eine nationale Regelung wie die hier in Rede stehende eine Beschränkung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer darstellt, daran zu erinnern, dass die Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit den Gemeinschaftsangehörigen die Ausübung von beruflichen Tätigkeiten aller Art im Gebiet der Gemeinschaft erleichtern sollen und Maßnahmen entgegenstehen, die die Gemeinschaftsangehörigen benachteiligen könnten, wenn sie eine wirtschaftliche Tätigkeit im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ausüben wollen (Urteile vom 7. Juli 1988, Wolf u. a., 154/87 und 155/87, Slg. 1988, 3897, Randnr. 13, vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 94, Terhoeve, Randnr. 37, vom 27. Januar 2000, Graf, C-190/98, Slg. 2000, I-493, Randnr. 21, und vom 17. März 2005, Kranemann, C-109/04, Slg. 2005, I-2421, Randnr. 25).
  • EuGH, 20.05.1992 - C-106/91

    Ramrath / Ministre de la Justice

    20 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. z. B. Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 107/83, Klopp, Slg. 1984, 2971, Randnr. 19; Urteil vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 143/87, Stanton, Slg. 1988, 3877, Randnr. 11; Urteil vom 7. Juli 1988 in den verbundenen Rechtssachen 154/87 und 155/87, Wolf, Slg. 1988, 3897, Randnr. 11) umfasst das Niederlassungsrecht auch die Möglichkeit, unter Beachtung der jeweiligen Berufsregelungen im Gebiet der Gemeinschaft mehr als eine Stätte für die Ausübung einer Tätigkeit einzurichten und beizubehalten.

    26 Nach den Urteilen Stanton und Wolf vom 7. Juli 1988 (a. a. O., jeweils Randnr. 12) gelten die Erwägungen, die vorstehend im Rahmen der Beantwortung der ersten Frage zum Niederlassungsrecht wiedergegeben wurden, zudem auch für einen Arbeitnehmer, der in einem Mitgliedstaat ansässig ist und daneben einer Tätigkeit als Selbständiger in einem anderen Mitgliedstaat nachgehen möchte.

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