Rechtsprechung
   EuGH, 30.04.1974 - 155/73   

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https://dejure.org/1974,85
EuGH, 30.04.1974 - 155/73 (https://dejure.org/1974,85)
EuGH, Entscheidung vom 30.04.1974 - 155/73 (https://dejure.org/1974,85)
EuGH, Entscheidung vom 30. April 1974 - 155/73 (https://dejure.org/1974,85)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Sacchi

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 177
    1 . FRAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG - BEFUGNISSE DES GERICHTSHOFES - GRENZEN

  • EU-Kommission

    Sacchi

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des Grundsatzes des freien Warenverkehrs mit dem Bestehen eines ausschließlichen Rechts eines Mitgliedsstaates für Fernsehwerbesendungen; Zulässigkeit eines Vorabentscheidungsverfahrens; Anwendung des Grundsatzes des freien Warenverkehrs innerhalb des ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 60; ; EWG-Vertrag Art. 90 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 86; ; EWG-Vertrag Art. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. FRAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG - BEFUGNISSE DES GERICHTSHOFES - GRENZEN - [EWG-VERTRAG, ARTIKEL 177]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: Korrespondenzdienstleistung

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1640 (Ls.)
  • GRUR Int. 1974, 297
  • DVBl 1974, 627
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 21.02.1973 - 6/72

    Europemballage Corporation und Continental Can Company / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.04.1974 - 155/73
    Das Verbot, eine Monopolstellung aufzubauen, das das Urteil in der Rechtssache Continental Can (EuGH 21. Februar 1973 - 6/72 - Slg. 1973, 215) dem Grundsatz nach bestätigt habe, könne nicht uneingeschränkt für den öffentlichen Sektor gelten.

    Dem Urteil des Gerichtshofes vom 22. Februar 1973 in der Rechtssache Continental Can (Europemballage Corporation/Kommission, 6/72 - Slg. 1973, 215) zufolge beziehe sich Artikel 86 nicht nur auf Verhaltensweisen, durch die den Verbrauchern ein unmittelbarer Schaden erwachsen könne, sondern auch auf solche, die ihnen durch einen Eingriff in die Struktur des tatsächlichen Wettbewerbs Schaden zufügten.

  • EuGH, 08.06.1971 - 78/70

    Deutsche Grammophon / Metro SB

    Auszug aus EuGH, 30.04.1974 - 155/73
    daß bestimmte Aspekte der Ausübung der Urheber- und verwandter Rechte auch mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs zu tun hätten, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 8. Juni 1971 (Deutsche Grammophon/Metro, 78/70 - Slg. 1971, 487) entschieden habe.
  • EuGH, 21.03.1972 - 82/71

    S.A.I.L.

    Auszug aus EuGH, 30.04.1974 - 155/73
    Insoweit verweist Herr Sacchi auf das Urteil des Gerichtshofes und die Schlußanträge des Generalanwalts Roemer in der Rechtssache 82/71 (EuGH 21. März 1972 - SAIL - Slg. 1972, 119).
  • EuGH, 02.12.1964 - 24/64

    Dingemans / Sociale Verzekeringsbank

    Auszug aus EuGH, 30.04.1974 - 155/73
    Für die unmittelbare Anwendbarkeit von Artikel 37 Absatz 2 beruft sich Herr Sacchi auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 6/64 (EuGH 15. Juli 1964 - Costa/ENEL - Slg. 1964, 1259).
  • EuGH, 16.06.1966 - 57/65

    Lütticke / Hauptzollamt Saarlouis

    Auszug aus EuGH, 30.04.1974 - 155/73
    Hierzu beruft sich die Kommission auf das Urteil des Gerichtshofes vom 16. Juni 1966 in der Rechtssache 57/65 (Lütticke - Slg. 1966, 257) zu Artikel 95 des Vertrages.
  • EuGH, 23.04.1991 - C-41/90

    Höfner und Elser / Macrotron

    24 Eine öffentlich-rechtliche Anstalt für Arbeit, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, wie sie in § 3 AFG vorgesehen sind, betraut ist, unterliegt nach Artikel 90 Absatz 2 EWG-Vertrag den Wettbewerbsregeln, sofern deren Anwendung mit der Erfuellung der Aufgaben dieser Anstalt nicht nachweislich unvereinbar ist (siehe Urteil vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 155/73, Sacchi, Slg. 1974, 409, Randnr. 15).
  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

    Hindernisse einer solchen, der europäischen Integration förderlichen Entwicklung abzubauen oder auszuschließen ist das Bestreben sowohl des Europarates als auch des Parlaments und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften; in die gleiche Richtung weisen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (vgl. insbes. Slg. 1974, S. 409, und 1980, S. 833).
  • EuGH, 18.06.1991 - C-260/89

    ERT / DEP

    10 Im Urteil vom 30. April 1974 in der Rechtssache 155/73 (Sacchi, Slg. 1974, 409, Randnr. 14) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß der Vertrag die Mitgliedstaaten in keiner Weise daran hindert, aus im öffentlichen Interesse liegenden Gründen nichtwirtschaftlicher Art, Fernsehsendungen dem Wettbewerb zu entziehen, indem sie einer oder mehreren Anstalten das ausschließliche Recht zu deren Verbreitung verleihen.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73, 1 BvR 155/73   

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https://dejure.org/1973,4
BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73, 1 BvR 155/73 (https://dejure.org/1973,4)
BVerfG, Entscheidung vom 18.07.1973 - 1 BvR 23/73, 1 BvR 155/73 (https://dejure.org/1973,4)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23/73, 1 BvR 155/73 (https://dejure.org/1973,4)
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Ausländerausweisung

Münchner Olympiaattentat;

Art. 19 Abs. 4, 6 Abs. 1 GG

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Ausländerausweisung

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Interessenabwägung bei einer Ausweisung

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Interessenabwägung bei einer Ausweisung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 16 (Kurzinformation)

Besprechungen u.ä.

  • zeit.de (Pressekommentar, 21.12.1973)

    Rechtsschutz wie für Deutsche: Keine vorschnelle Ausweisung von Ausländern

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 35, 382
  • NJW 1974, 1043 (Ls.)
  • NJW 1974, 227
  • MDR 1974, 288
  • DVBl 1974, 79
  • DÖV 1974, 58
 
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Wird zitiert von ... (766)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
    Das vorläufige Rechtsschutzverfahren gemäß § 80 Abs. 5 VwGO bildet ein selbständiges Verfahren gegenüber dem Verfahren in der Hauptsache (vgl. BVerfGE 19, 394 ; 34, 211 [215]; 35, 177 [178]; 35, 263 [272]).

    Der hierin verbürgte umfassende und effektive gerichtliche Schutz (vgl. BVerfGE 10, 264 [267]; 25, 352 [365]; 35, 263 274]) wird illusorisch, wenn die Verwaltungsbehörden irreparable Maßnahmen durchführen, bevor die Gerichte deren Rechtmäßigkeit geprüft haben.

    Die nach § 80 Abs. 1 VwGO für den Regelfall vorgeschriebene aufschiebende Wirkung von Widerspruch und verwaltungsgerichtlicher Klage ist eine adäquate Ausprägung der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantie und "ein fundamentaler Grundsatz des öffentlich-rechtlichen Prozesses" (BVerfGE 35, 263 [272]).

    Andererseits gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG die aufschiebende Wirkung der Rechtsbehelfe im Verwaltungsprozeß nicht schlechthin (vgl. BVerfGE 11, 232 [233]; 35, 263 [274]).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
    Die Beschränkung des Grundrechts der Freizügigkeit auf Deutsche und auf das Bundesgebiet (Art. 11 GG ) schließt nicht aus, auf den Aufenthalt von Menschen in der Bundesrepublik auch Art. 2 Abs. 1 GG anzuwenden (vgl. BVerfGE 6, 32 [36]).

    Der daraus folgende Schutz ist jedoch nur in dem durch Art. 2 Abs. 1 GG gezogenen Rahmen, besonders nur in den Schranken der verfassungsmäßigen Ordnung gewährleistet; zur verfassungsmäßigen Ordnung gehört jede Rechtsnorm, die formell und materiell mit der Verfassung in Einklang steht (BVerfGE 6, 32 [37 f.]; siehe auch BVerfGE 10, 89 [99]; 21, 54 [59]).

    Im übrigen gelten hier weitgehend die gleichen Erwägungen, wie sie das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 6, 32 [42 f.] unter II 3 b) zur Verfassungsmäßigkeit der ähnlichen Vorschrift des § 7 Abs. 1 Buchst. a des Gesetzes über das Paßwesen vom 4. März 1952 (BGBl. I S. 290) angestellt hat.

  • BVerfG, 01.03.1966 - 1 BvR 509/65

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfung des Verwaltungshandelns

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
    Das vorläufige Rechtsschutzverfahren gemäß § 80 Abs. 5 VwGO bildet ein selbständiges Verfahren gegenüber dem Verfahren in der Hauptsache (vgl. BVerfGE 19, 394 ; 34, 211 [215]; 35, 177 [178]; 35, 263 [272]).

    Dies entspricht nicht der heutigen Auffassung von der Bedeutung der Verfassungsgarantie des Art. 6 Abs. 1 GG , die in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 GG den Schutz der Ehe als einer Lebensgemeinschaft gleichberechtigter Partner gewährleistet und gerade schon im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 19, 394 [397], siehe auch die nach den angefochtenen Entscheidungen ergangenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Mai 1973 - I C 20.70, I C 52.70, I C 33.72).

  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 37/60

    Korntal

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
    Andererseits gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG die aufschiebende Wirkung der Rechtsbehelfe im Verwaltungsprozeß nicht schlechthin (vgl. BVerfGE 11, 232 [233]; 35, 263 [274]).

    Allerdings schreibt Art. 19 Abs. 4 GG eine mündliche Verhandlung oder die persönliche Anwesenheit der Partei im gerichtlichen Verfahren nicht zwingend vor (vgl. BVerfGE 11, 232 [234]).

  • BVerfG, 30.05.1973 - 1 BvR 155/73

    Ausweisung eines mit einer Deutschen verheirateten Jordaniers

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
    Auf Antrag des Beschwerdeführers hat das Bundesverfassungsgericht ihm durch einstweilige Anordnung bis zur Entscheidung über den Widerspruch und eine eventuell anschließende verwaltungsgerichtliche Klage den Aufenthalt im Geltungsbereich des Ausländergesetzes gestattet und insoweit die Vollziehung der Ausweisungsverfügung untersagt (Beschluß vom 30. Mai 1973 - 1 BvR 155/73 - = BVerfGE 35, 177 ).

    Das vorläufige Rechtsschutzverfahren gemäß § 80 Abs. 5 VwGO bildet ein selbständiges Verfahren gegenüber dem Verfahren in der Hauptsache (vgl. BVerfGE 19, 394 ; 34, 211 [215]; 35, 177 [178]; 35, 263 [272]).

  • BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63

    Mitfahrzentrale

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
    1. Bei solchen Regelungen hat der Gesetzgeber selbstverständlich das Rechtsstaatsprinzip zu beachten (vgl. BVerfGE 17, 306 [313 f.]; 19, 342 [348 f.]).

    Da bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen der einzelnen Nummern des § 10 Abs. 1 AuslG die Ausweisung nicht zwingend vorgeschrieben ist, sondern in das Ermessen der Ausländerbehörde gestellt wird, lassen die hier von den Behörden angewandten Gesetzesvorschriften, wie die Bundesregierung mit Recht hervorhebt, genügend Raum dafür, bei der Anwendung im Einzelfall dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu ragen, in dem sich das Rechtsstaatsprinzip besonders ausprägt (BVerfGE 17, 306 [314]).

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
    Dies entspricht nicht der heutigen Auffassung von der Bedeutung der Verfassungsgarantie des Art. 6 Abs. 1 GG , die in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 GG den Schutz der Ehe als einer Lebensgemeinschaft gleichberechtigter Partner gewährleistet und gerade schon im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 19, 394 [397], siehe auch die nach den angefochtenen Entscheidungen ergangenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Mai 1973 - I C 20.70, I C 52.70, I C 33.72).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 20.70

    Klagebefugnis eines deutschen Ehegatten gegen die Ausweisung des ausländischen

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
    Dies entspricht nicht der heutigen Auffassung von der Bedeutung der Verfassungsgarantie des Art. 6 Abs. 1 GG , die in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 GG den Schutz der Ehe als einer Lebensgemeinschaft gleichberechtigter Partner gewährleistet und gerade schon im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 19, 394 [397], siehe auch die nach den angefochtenen Entscheidungen ergangenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Mai 1973 - I C 20.70, I C 52.70, I C 33.72).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 52.70

    Ausweisung und Abschiebung eines Ausländers - Verurteilung wegen begangener

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
    Dies entspricht nicht der heutigen Auffassung von der Bedeutung der Verfassungsgarantie des Art. 6 Abs. 1 GG , die in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 GG den Schutz der Ehe als einer Lebensgemeinschaft gleichberechtigter Partner gewährleistet und gerade schon im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 19, 394 [397], siehe auch die nach den angefochtenen Entscheidungen ergangenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Mai 1973 - I C 20.70, I C 52.70, I C 33.72).
  • BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73

    Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
    Das vorläufige Rechtsschutzverfahren gemäß § 80 Abs. 5 VwGO bildet ein selbständiges Verfahren gegenüber dem Verfahren in der Hauptsache (vgl. BVerfGE 19, 394 ; 34, 211 [215]; 35, 177 [178]; 35, 263 [272]).
  • BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67

    Zeugen Jehovas

  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62

    Hirnkammerluftfüllung

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 742/66

    Verfassungsmäßigkeit deiner annähernd viereinhalbjährigen Untersuchungshaft bei

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

  • BVerfG, 23.04.1969 - 2 BvR 552/63

    Gnadengesuch

  • BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64

    Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer

  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Aus dieser grundsätzlichen Garantie folgt zugleich das Verfassungsgebot, möglichst zu verhindern, daß durch die sofortige Vollziehung Tatsachen geschaffen werden, die auch dann nicht mehr rückgängig gemacht werden können, wenn sie sich bei richterlicher Prüfung als rechtswidrig; erweisen sollten (vgl. BVerfGE 35, 382 [401 f.]; 37, 150 [153]").
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits in seiner ersten Grundsatzentscheidung im Zusammenhang mit der sofortigen Vollziehung von Ausweisungsverfügungen klargestellt, daß der Rechtsschutzanspruch des Bürgers um so weniger zurücktreten dürfe, je schwererwiegend die ihm auferlegte Belastung sei und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirke (BVerfGE 35, 382 [402]).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Gewährleistet wird nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 35, 382 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.04.1974 - VI ZR 130/73, VI ZR 155/73   

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https://dejure.org/1974,2210
BGH, 02.04.1974 - VI ZR 130/73, VI ZR 155/73 (https://dejure.org/1974,2210)
BGH, Entscheidung vom 02.04.1974 - VI ZR 130/73, VI ZR 155/73 (https://dejure.org/1974,2210)
BGH, Entscheidung vom 02. April 1974 - VI ZR 130/73, VI ZR 155/73 (https://dejure.org/1974,2210)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1238
  • MDR 1974, 746
  • VersR 1974, 885
  • DB 1974, 1157
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.04.1967 - VI ZR 195/65

    Schadensberechnung bei Verlust von Unterhaltsansprüchen durch den Unfalltod eines

    Auszug aus BGH, 02.04.1974 - VI ZR 130/73
    Diese Rechtsansicht entspricht der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 11. Februar 1969 - VI ZR 240/67 - VersR 1969, 469 = LM BGB § 844 Abs. 2 Nr. 29 a und v. 25. April 1967 - VI ZR 195/65 - VersR 1967, 756, 757 = FamRZ 1967, 380, 381 = LM BGB § 1360 Nr. 4 a m. w. Nachw.).

    Insbesondere hat sich der Senat schon im Urteil vom 25. April 1967 a. a. O. mit dem hier wieder von der Revision erhobenen Vorbringen auseinandergesetzt, die Ehefrau könne doch nicht zu einem "doppelten" Unterhaltsbeitrag (Barbeitrag und Haushaltführung) verpflichtet sein.

  • BGH, 11.02.1969 - VI ZR 240/67

    Minderung des Anspruchs auf entgangenen Unterhalt durch Erwerbseinkommen

    Auszug aus BGH, 02.04.1974 - VI ZR 130/73
    Diese Rechtsansicht entspricht der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 11. Februar 1969 - VI ZR 240/67 - VersR 1969, 469 = LM BGB § 844 Abs. 2 Nr. 29 a und v. 25. April 1967 - VI ZR 195/65 - VersR 1967, 756, 757 = FamRZ 1967, 380, 381 = LM BGB § 1360 Nr. 4 a m. w. Nachw.).

    Das Urteil vom 11. Februar 1969 a. a. O. beruht, wie ausdrücklich erwähnt ist, auf der Rechtsprechung des Senats, dass die erwerbstätige Ehefrau grundsätzlich ebenso wie der Ehemann mit ihrem Einkommen zum gemeinsamen Unterhalt beitragen muss, ohne dass es darauf ankommt, ob sie nach § 1360 S. 2 BGB zu der Erwerbstätigkeit verpflichtet war.

  • BGH, 14.12.1956 - VI ZR 269/55

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Motorradfahrers auf einen bei Dunkelheit

    Auszug aus BGH, 02.04.1974 - VI ZR 130/73
    Das steht auch nicht im Widerspruch zu dem im Senatsurteil v. 14. Dezember 1956 (VI ZR 269/55 = VersR 1957, 128 .

    NJW 1957, 537) aufgezeigten Grundsatz, dass eine Ehefrau, die neben ihrer beruflichen Arbeit den Haushalt (allein) versorgt, einen dementsprechenden geringeren Barbeitrag aus ihrem Einkommen zu leisten habe.

  • BGH, 09.07.1968 - GSZ 2/67

    Rechte des Ehemanns wegen Beeinträchtigung der verletzten Ehefrau in der

    Auszug aus BGH, 02.04.1974 - VI ZR 130/73
    Schließlich ist es entgegen der Ansicht der Revision auch unerheblich, ob der Geschädigte die entgangene Unterhaltsleistung überhaupt tatsächlich ausgleicht, sei es durch eine fremde Hilfskraft, sei es durch eigene zusätzliche Arbeitsleistung (BGHZ 50, 304, 305).

    Zutreffend geht es von der Erwägung aus, dass der für die Gesamtversorgung des 3-Personen-Haushalts für erforderlich angesehene Zeitaufwand von 60 Wochenstunden nicht nur anteilmäßig auf den Kläger und den Sohn aufzuteilen (BGHZ 50, 304, 306), sondern ferner auch um den Anteil zu kürzen war, der auf die eigene Versorgung der Verunglückten entfällt.

  • BGH, 10.07.1973 - VI ZR 140/72

    Bemessung des Unterhaltsschadens für die Versorgung eines kinderlosen Haushalts

    Auszug aus BGH, 02.04.1974 - VI ZR 130/73
    Vielmehr wird zu prüfen sein, ob die ihm geschuldete Haushaltführung nicht, wie üblich, durch eine teilbeschäftigte und nach Stunden entlohnte Haushaltshilfe (Zugehfrau), wenn auch mit zur selbstständigen Haushaltführung entsprechenden Kenntnissen, geleistet werden kann (BGH Urt. v. 13. Juli 1971 - VI ZR 31/70 a. a. O.; v. 10.Juli 1973 - VI ZR 140/72 = VersR 1974, 32).
  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 31/70

    Bemessung des Unterhaltsschaden-Ersatzes für den Ehemann nach Unfalltod seiner

    Auszug aus BGH, 02.04.1974 - VI ZR 130/73
    Vielmehr wird zu prüfen sein, ob die ihm geschuldete Haushaltführung nicht, wie üblich, durch eine teilbeschäftigte und nach Stunden entlohnte Haushaltshilfe (Zugehfrau), wenn auch mit zur selbstständigen Haushaltführung entsprechenden Kenntnissen, geleistet werden kann (BGH Urt. v. 13. Juli 1971 - VI ZR 31/70 a. a. O.; v. 10.Juli 1973 - VI ZR 140/72 = VersR 1974, 32).
  • BFH, 20.07.2006 - III R 8/04

    Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen des Partners einer eingetragenen

    Die Höhe des von jedem Lebenspartner zu leistenden Unterhalts richte sich nach dem Verhältnis der beiderseitigen unterhaltsrechtlich relevanten Nettoeinkommen (Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 2. April 1974 VI ZR 130/73 u.a., Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1974, 1238, und vom 15. Oktober 2003 XII ZR 122/00, NJW 2004, 674).
  • BGH, 23.09.1986 - VI ZR 46/85

    Unabwendbarkeit eines Unfalls beim Überholen nach Ende eines Überholverbotes;

    Zwar ist dem Berufungsgericht darin beizupflichten daß im Verhältnis der Ehegatten zueinander die mitverdienende Ehefrau in jedem Fall, also auch dann, wenn sie nach dem Gesetz (alten Rechtes) neben ihrer Arbeit im Haushalt zur Aufnahme einer weiteren Arbeit nicht verpflichtet war, dennoch aus ihrem Arbeitseinkommen einen angemessenen Beitrag zum Unterhalt der Familie leisten muß (s. Senatsurteile vom 25. April 1967 - VI ZR 195/65 - VersR 1967, 756, 757; vom 2. April 1974 - VI ZR 130 und 155/73 - VersR 1974, 885, 886 und vom 6. April 1976 - VI ZR 240/74 - VersR 1976, 877, 878).
  • BGH, 22.03.1983 - VI ZR 67/81

    Quotenvorrecht der Witwe des vom Schädiger Getöteten

    Anderes würde, worauf die Revision zu Recht hinweist, ganz unberücksichtigt lassen, daß der verhältnismäßig hohe Lebensstandard, auf den die persönlichen Bedürfnisse der Eheleute zugeschnitten waren, erst durch eine Mitbeteiligung der Ehefrau mit ihren Einkünften ermöglicht wurde, auch wenn nach dem hier zugrundezulegenden Zuschnitt der Ehe ihre Pflicht zur Deckung dieses Bedarfs - wegen ihres größeren Anteils an der Haushaltsführung (Senatsurteil vom 2. April 1974 - VI ZR 130 und 155/73 = VersR 1974, 885, 886) - nicht den Anteil ihres Ehemannes erreichte, der etwa 2/3 des Barunterhalts zu bestreiten hatte.
  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 71/83

    Berechnung des Unterhaltsschadens eines Kleinkindes nach dem Unfalltod beider

    Im Ergebnis allerdings sind beide Eltern am Unterhalt-Gesamtaufwand (Bar- und Natural-Unterhalt) prinzipiell zu gleichen Teilen beteiligt, so daß für jeden von ihnen in der Regel ein Mehr an Bar-Unterhalt ein Weniger an Natural-Unterhalt bedingt und umgekehrt (vgl. dazu auch Senatsurteil v. 2. April 1974 - VI ZR 130 und 155/73 - VersR 1974, 885, 886 li.Sp. zur entsprechenden Berechnung des Ehegattenunterhalts; aus dem Schrifttum vgl. insoweit Schacht, Bemessung und Bewertung des Natural-Unterhalts in der Doppelverdienerehe, Diss. 1979, S. 128 ff.).
  • BGH, 08.06.1982 - VI ZR 288/79

    Bemessung des Unterhaltsschadens

    Zwar gilt auch hier der anhand der hier nicht unmittelbar eingreifenden Vorschrift des § 249 Satz 2 BGB entwickelte Grundsatz, daß es den Schädiger nicht berührt, wenn der Geschädigte den erhaltenen Geldersatz anderweit verwendet und sich mit dem Schaden abfindet oder ihn etwa durch Mehrarbeit ausgleicht (vgl. etwa Senatsurteil vom 2. April 1974 - VI ZR (130/155/73) - VersR 1974, 885, 887).
  • OLG Celle, 09.01.2018 - 4 U 81/17
    Denn auch bei Annahme höherer Einkünfte der Beklagten wäre der Schuldner nicht berechtigt gewesen, den durch seine Tätigkeiten erworbenen Verdienst für sich zu behalten (vgl, BGH , Urteil vom 2. April 1974 - VI ZR 130/73, juris, Rn. 12).
  • BGH, 02.04.1974 - VI ZR 155/73

    Pflicht eines Ehegatten zur Leistung eines Beitrags zum Familienunterhalt aus

    Volltext siehe unter: BGH - 02.04.1974 - AZ: VI ZR 130/73.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1974 - 155/73   

Zitiervorschläge
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Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1974 - 155/73 (https://dejure.org/1974,3523)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.03.1974 - 155/73 (https://dejure.org/1974,3523)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. März 1974 - 155/73 (https://dejure.org/1974,3523)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 28.06.1971 - 78/70

    1. VERFAHREN - FRAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1974 - 155/73
    Das Urteil in der Rechtssache 78/70 (Deutsche Grammophon Gesellschaft/Metro SB-Großmärkte - Slg. 1971, 498) betont, Artikel 5 begründe lediglich eine allgemeine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, deren konkreter Inhalt im Einzelfall von den Vertragsvorschriften oder den sich aus dem allgemeinen System des Vertrages ergebenden Rechtsnormen abhänge.

    Gegen diese Ansicht läßt sich übrigens - um das der Vollständigkeit halber noch zu sagen - Entscheidendes auch nicht aus dem Urteil der Rechtssache 78/70 gewinnen.

    Keineswegs kann dagegen davon gesprochen werden, das Urteil 78/70 messe dem angeführten Grundsatz selbständige Bedeutung bei, und dies in einer Weise, die die Annahme subjektiver Rechte einzelner erlauben würde.

  • EuGH, 21.02.1973 - 6/72

    Europemballage Corporation und Continental Can Company / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1974 - 155/73
    Daran darf man sich nicht etwa durch gewisse Feststellungen des Urteils der Rechtssache 6/72 (Europemballage und Continental Can/Kommission - Slg. 1973, 215) irre machen lassen.

    Es wurde hier also, genau genommen, nicht anders verfahren als in der Rechtssache 6/72, in der die Grundsätze der Artikel 2 und 3 für die Auslegung des Artikels 86 herangezogen wurden.

    Die Problematik des Ausgangsverfahrens läßt allenfalls denken an eine Heranziehung der im Urteil 6/72 entwickelten Grundsätze, also an Erwägungen, nach denen unter bestimmten Umständen kraft Artikels 86 auf die Struktur eines beherrschenden Unternehmens eingewirkt werden kann.

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