Rechtsprechung
EuGH, 02.03.1983 - 155/82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- EU-Kommission
Kommission / Belgien
FREIER WARENVERKEHR - AUSNAHMEN - SCHUTZ DER GESUNDHEIT - BEFUGNISSE DER MITGLIEDSTAATEN - GRENZEN - REGELUNG EINES MITGLIEDSTAATS , NACH DER DIE GENEHMIGUNG VON NICHT ZUM LANDWIRTSCHAFTLICHEN GEBRAUCH BESTIMMTEN PESTIZIDEN UND VON PFLANZENSCHUTZMITTELN NUR IM ...
- EU-Kommission
Kommission / Belgien
- Judicialis
EWGV Art. 169; ; EWGV Art. 30; ; EWGV Art. 33; ; EWGV Art. 36; ; RL Nr. 70/50/EWG Art. 2 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FREIER WARENVERKEHR - AUSNAHMEN - SCHUTZ DER GESUNDHEIT - BEFUGNISSE DER MITGLIEDSTAATEN - GRENZEN - REGELUNG EINES MITGLIEDSTAATS , NACH DER DIE GENEHMIGUNG VON NICHT ZUM LANDWIRTSCHAFTLICHEN GEBRAUCH BESTIMMTEN PESTIZIDEN UND VON PFLANZENSCHUTZMITTELN NUR IM ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Pflanzenschutzmittel - Zulassungsvoraussetzungen.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1983 - 155/82
- EuGH, 02.03.1983 - 155/82
Papierfundstellen
- NJW 1983, 2757
Wird zitiert von ... (9)
- Generalanwalt beim EuGH, 17.01.1984 - 247/81
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. - …
Das Gesetz, zu dem die in Rede stehende Vorschrift gehört, ist dem belgischen Arrêté royal vom 5. Juni 1975, der Gegenstand Ihres Urteils vom 2. März 1983 in der Rechtssache 155/82 war, sehr ähnlich.Gegen das erste spricht das Verfahren in der Rechtssache 155/82, aus dem sich eindeutig ergibt, daß zu den Zielen des belgischen Arrêté royal auch die Überwachung der schon in den Verkehr gebrachten Pestizide gehört.
Zur Zeit des Verfahrens in der Rechtssache 155/82 war der Bereich der Pestizide und der Pflanzenschutzmittel Gegenstand einer Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene, die weniger weit ging als die jetzige Harmonisierung der Arzneispezialitäten.
Ich habe bereits auf das hohe Maß an Harmonisierung in dem hier interessierenden Bereich hingewiesen, als ich das vorliegende Verfahren mit der Rechtssache 155/82 verglichen habe, und werde noch darauf zurückkommen.
- EuGH, 13.01.2000 - C-254/98
TK-Heimdienst
Jedoch ist die Kommission mit der Beklagten der Auffassung, daß § 53a Absatz 2 GewO eine verschleierte Beschränkung des innergemeinschaftlichen Handels darstelle, da er tatsächlich die Wirtschaftsteilnehmer der anderen Mitgliedstaaten stärker belaste, indem er ihnen zusätzliche Schwierigkeiten und/oder Ausgaben auferlege (Urteile vom 2. März 1983 in der Rechtssache 155/82, Kommission/Belgien, Slg. 1983, 531; vom 28. Februar 1984 in der Rechtssache 247/81, Kommission/Deutschland, Slg. 1984, 1111; 87/85 und 88/85, Legia und Gyselinx, und vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-189/95, Franzén, Slg. 1997, I-5909). - EuGH, 20.06.2002 - C-388/00
Radiosistemi
Eine nationale Regelung, die eine Ausnahme von Artikel 28 EG vorsieht, kann unabhängig davon, ob sie auf den ausdrücklich in Artikel 30 EG vorgesehenen Fällen oder auf von der Rechtsprechung entwickelten zwingenden Erfordernissen beruht, nur dann gerechtfertigt sein, wenn sie zur Sicherung des zulässigen Zweckes erforderlich ist und wenn dieser Zweck nicht durch Mittel erreicht werden kann, die den freien Warenverkehr innerhalb der Gemeinschaft weniger beschränken (vgl. insbesondere Urteile vom 2. März 1983 in der Rechtssache 155/82, Kommission/Belgien, Slg. 1983, 531, Randnr. 12, und GB-Inno-BM, Randnr. 33).Hierzu hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Regelung eines Mitgliedstaats, die die Einfuhr, das Inverkehrbringen oder das Anbieten von Funkgeräten, die nicht mit einem nationalen Zulassungszeichen versehen sind, zum Verkauf verbietet, wie die Regelung, um die es im Ausgangsverfahren geht, eine mengenmäßige Beschränkung im Sinne von Artikel 28 EG darstellt (Urteil vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-80/92, Kommission/Belgien, Slg. 1994, I-1019, Randnr. 21).
- EuGH, 30.04.1991 - C-239/90
SCP Boscher u.a. / British Motors Wright u.a.
15 Ferner hat der Gerichtshof entschieden, daß eine Regelung, die den in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Unternehmen die zusätzlichen Kosten auferlegt, die die Verpflichtung, sich eines Vertreters im Einfuhrmitgliedstaat zu bedienen, mit sich bringt, als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmässige Beschränkung anzusehen ist (Urteile vom 2. März 1983 in der Rechtssache 155/82, Kommission/Belgien, Slg. 1983, 531, und vom 28. Februar 1984 in der Rechtssache 247/81, Kommission/Deutschland, Slg. 1984, 1111). - EuGH, 21.06.2001 - C-30/99
Kommission / Irland
Der Gerichtshof habe die Verpflichtung zur Benennung eines Vertreters im Einfuhrmitgliedstaat in mehreren Urteilen als eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung und als Verstoß gegen Artikel 30 EG-Vertrag gewertet (Urteile vom 2. März 1983 in der Rechtssache 155/82, Kommission/Belgien, Slg. 1983, 531, und vom 28. Februar 1984 in der Rechtssache 247/81, Kommission/Deutschland, Slg. 1984, 1111). - Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-30/99
Kommission / Irland
28: - Die Kommission stützt dieses Vorbringen auf die Urteile vom 2. März 1983 in der Rechtssache 155/82 (Kommission/Belgien, Slg. 1983, 531) und vom 28. Februar 1984 in der Rechtssache 247/81 (Kommission/Deutschland, Slg. 1984, 1111) sowie auf ihre Richtlinie 70/50/EWG vom 22. Dezember 1969, gestützt auf die Vorschriften des Artikels 33 Absatz 7 über die Beseitigung von Maßnahmen gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen, die nicht unter andere aufgrund des EWG-Vertrags erlassene Vorschriften fallen (…ABl. 1970, L 13, S. 29). - EuGH, 14.03.1985 - 269/83
Kommission / Frankreich
i2 Überdies stellt das Erfordernis, daß bei den in den anderen Mitgliedstaaten gedruckten Druckwerken ein Verantwortlicher französischer Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in Frankreich zu benennen ist, für sich genommen eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung dar, wie sich unter anderem aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 2. März 1983 in der Rechtssache 155/82 (Kommission/Belgien, Slg. 1983, 531) ergibt. - Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1986 - 220/83
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. - Freier …
Meines Erachtens kann es nur wenige Fälle geben, in denen ein völliger Ausschluß der Erbringung von Dienstleistungen aus einem anderen Mitgliedstaat gerechtfertigt ist, wie dies bereits für den freien "Warenverkehr gilt (Rechtssachen 155/82, Kommission/Belgien, Slg. 1983, 531, und 247/81, Kommission/Deutschland, Slg. 1984, 1111, in denen festgestellt wurde, daß es nicht aus Gründen der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt war, von einem Unternehmen, das giftige oder möglicherweise giftige Erzeugnisse in einem anderen Mitgliedstaat verkauft, zu verlangen, daß es sich in dem betreffenden Staat niederläßt). - Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1986 - 176/84
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. - …
erforderlich sind und daß dieses Ziel nicht auf Wegen erreicht werden kann, die den Handel innerhalb der Gemeinschaft weniger beschränken (Rechtssache 155/82, Kommission/Belgien, Slg. 1983, 531, 543, Randnr. 12 der Entscheidungsgründe; Rechtssache 247/81, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1984, 1111, 1120, Randnr. 7 der Entscheidungsgründe).
Rechtsprechung
FG Hamburg, 16.07.1986 - I 155/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Rechtsprechung
RG, 20.02.1882 - 155/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Inwiefern bildet die Anwesenheit eines Ergänzungsgeschworenen bei der Beratung der Geschworenen die Verletzung einer Vorschrift des Verfahrens? 2. Kann die Verletzung durch Rückweisung der Geschworenen zur nochmaligen Beratung geheilt werden?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 6, 58
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1983 - 155/82 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.
Pflanzenschutzmittel - Zulassungsvoraussetzungen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1983 - 155/82
- EuGH, 02.03.1983 - 155/82
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 20.05.1976 - 104/75
De Peijper
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1983 - 155/82
Die Regelung hätte nämlich gegen Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe g dieser Richtlinie verstoßen, der Maßnahmen betrifft, "die den Zugang zum Inlandsmarkt für eingeführte Waren von der Bedingung abhängig machen, daß auf dem Gebiet des Einfuhr- 1 - Randnummer 15 der Entscheidungsgrunde des Urteils vom 20. Mai 1976, Rechtssache 104/75, de Peijper, Slg. 1976, 613, 635; Randnummer 12 der Entscheidungsgründc des Urteils vom 17. Dezember 1981, Rechtssache 272/80, Frans-Nederlandse Maatschappij voor Biologische Producten, Slg. 1981, 3277, 3290.2 - Randnummer 12 der Entscheidungsgründe des zitierten Urteils vom 17. Dezember 1981, Biologische Producten, a.a.O.Schließlich möchte ich daran erinnern, daß bei der Prüfung von Artikel 36 der Regierung, die sich auf eine der in diesem Artikel genannten Ausnahmen beruft, die Beweislast dafür obliegt, daß 1 - Randnummer 15 der Entscheidungsgründe des vorgenannten Urteils vom 20. Mai 1976, de Peijper, Slg. 1976, 613, 635.
- EuGH, 09.06.1982 - 95/81
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1983 - 155/82
- Zuletzt Randnummer 24 der Entscheidungsgründe des Urteils vom 9. Juni 1982, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1982, 2187,2203.- Randnummer 27 der Entscheidungsgründe des vorgenannten Urteils vom 9. Juni 1982, Rechtssache 95/81, Kommission/Italien, Slg. 1982, 2187, 2204.3 - Randnummer 21 der Entscheidungsgründe des Urteils vom 8. November 1979, Rechtssache 251/78, Denkavit, Slg. 1979, 3369,3391.
- EuGH, 06.10.1982 - 262/81
Coditel / Ciné-Vog Films
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1983 - 155/82
- Zuletzt Randnummer 12 der Entscheidungsgründe des Urteils vom 10. November 1982, Rechtssache 262/81, Rau: "Hat ein Mitgliedstaat die Wahl zwischen verschiedenen zur Erreichung desselben Ziels geeigneten Mitteln, so hat er das Mittel zu wählen, das den freien Warenverkehr am wenigsten behindert.". - EuGH, 08.11.1979 - 251/78
Denkavit Futtermittel
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1983 - 155/82
- Randnummer 27 der Entscheidungsgründe des vorgenannten Urteils vom 9. Juni 1982, Rechtssache 95/81, Kommission/Italien, Slg. 1982, 2187, 2204.3 - Randnummer 21 der Entscheidungsgründe des Urteils vom 8. November 1979, Rechtssache 251/78, Denkavit, Slg. 1979, 3369,3391. - EuGH, 17.12.1981 - 272/80
Frans-Nederlandse Maatschappij voor biologische Producten
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1983 - 155/82
Die Regelung hätte nämlich gegen Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe g dieser Richtlinie verstoßen, der Maßnahmen betrifft, "die den Zugang zum Inlandsmarkt für eingeführte Waren von der Bedingung abhängig machen, daß auf dem Gebiet des Einfuhr- 1 - Randnummer 15 der Entscheidungsgrunde des Urteils vom 20. Mai 1976, Rechtssache 104/75, de Peijper, Slg. 1976, 613, 635; Randnummer 12 der Entscheidungsgründc des Urteils vom 17. Dezember 1981, Rechtssache 272/80, Frans-Nederlandse Maatschappij voor Biologische Producten, Slg. 1981, 3277, 3290.2 - Randnummer 12 der Entscheidungsgründe des zitierten Urteils vom 17. Dezember 1981, Biologische Producten, a.a.O.