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   EuGH, 06.06.1985 - 157/84   

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EuGH, 06.06.1985 - 157/84 (https://dejure.org/1985,932)
EuGH, Entscheidung vom 06.06.1985 - 157/84 (https://dejure.org/1985,932)
EuGH, Entscheidung vom 06. Juni 1985 - 157/84 (https://dejure.org/1985,932)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Frascogna / Caisse des dépôts und consignations

    1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE REGELUNG - VORRANG VOR DEM VORLÄUFIGEN EUROPÄISCHEN ABKOMMEN ÜBER DIE SYSTEME DER SOZIALEN SICHERHEIT - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Frascogna / Caisse des dépôts und consignations

  • Wolters Kluwer

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer; Soziale Absicherung eines Wanderarbeitnehmers im Alter; Schutz der Angehörigen und Hinterbliebenen eines Wanderarbeitnehmers; Begriff der sozialen Vergünstigung im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Verordnung Nr. 1612/68; Anspruch eines ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE REGELUNG - VORRANG VOR DEM VORLÄUFIGEN EUROPÄISCHEN ABKOMMEN ÜBER DIE SYSTEME DER SOZIALEN SICHERHEIT - VORAUSSETZUNGEN - [VERORDNUNG NR. 1408/71 DES RATES , ARTIKEL 7 ABSATZ 1 BUCHSTABE B]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 23.11.1976 - 40/76

    Kermaschek / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus EuGH, 06.06.1985 - 157/84
    Doch hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 23. November 1976 in der Rechtssache 40/76 (Kermaschek, Slg. 1976, 1669) entschieden, daß den Familienangehörigen eines Arbeitnehmers oder dessen Hinterbliebenen im Rahmen der Verordnung Nr. 1408/71 nur abgeleitete Rechte zustehen, also solche, die sie als Familienangehörige oder Hinterbliebene eines Arbeitnehmers erworben haben.
  • EuGH, 12.07.1984 - 261/83

    Castelli / ONTPS

    Auszug aus EuGH, 06.06.1985 - 157/84
    21 In diesem Sinne hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 261/83 (Castelli, Slg. 1984, 3199) bereits entschieden, daß der Begriff der sozialen Vergünstigung gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68 auch die Gewährung des durch die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats garantierten Altersmindesteinkommens an Familienangehörige aufsteigender Linie, die von dem Arbeitnehmer unterhalten werden, umfaßt.
  • EuGH, 27.03.1985 - 249/83

    Hoeckx / Openbaar Centrum voor Maatschappelijk Welzijn Kalmthout

    Auszug aus EuGH, 06.06.1985 - 157/84
    Wie der Gerichtshof schon mehrfach entschieden hat (zuletzt in seinem Urteil vom 27. März 1985 in der Rechtssache 249/83, Hoeckx, Slg. 1985, 973), umfaßt der Begriff der sozialen Vergünstigung alle Vergünstigungen, "die - ob sie an einen Arbeitsvertrag anknüpfen oder nicht - den inländischen Arbeitnehmern hauptsächlich wegen ihrer objektiven Arbeitnehmereigenschaft oder einfach wegen ihres Wohnsitzes im Inland gewährt werden und deren Ausdehnung auf die Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats sind, deshalb als geeignet erscheint, deren Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu erleichtern".
  • EuGH, 28.05.1974 - 187/73

    Callemeyn / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 06.06.1985 - 157/84
    3 Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 28. Mai 1974 in der Rechtssache 187/83 (Callemeyn, Slg. 1974, 553) entschieden hat, geht die Verordnung Nr. 1408/71 für den von ihr erfaßten Personenkreis dem Vorläufigen europäischen Abkommen über die Systeme der sozialen Sicherheit für den Fall des Alters, der Invalidität und zugunsten der Hinterbliebenen insoweit vor, als sie für den Berechtigten günstiger ist als das Abkommen.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1985 - 157/84   

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https://dejure.org/1985,13837
Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1985 - 157/84 (https://dejure.org/1985,13837)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.03.1985 - 157/84 (https://dejure.org/1985,13837)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. März 1985 - 157/84 (https://dejure.org/1985,13837)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Maria Frascogna gegen Caisse des dépôts et consignations.

    Soziale Sicherheit - Besondere Altersbeihilfe

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 28.05.1974 - 187/73

    Callemeyn / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1985 - 157/84
    B. Hierzu nehme ich wie folgt Stellung: Die von dem vorlegenden Gericht ausdrücklich gestellte Frage läßt sich sehr knapp mit einem Hinweis auf das Urteil vom 28. Mai 1974 in der Rechtssache 187/73 1 beantworten.

    Eine Leistung hingegen, die ausschließlich Personen gewährt werde, die 1 - Urteil vom 28. Mai 1974 in der Rechtssache 187/73 - Odette Callemeyn/belgischer Staat - Slg. 1974, 553.2 - Urteil vom 22. Juni 1972 in der Rechtssache 1/72 - Rita Frilli/belgischer Staat - Slg. 1972, 457; Urteil vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 139/82 - Paola Piscitello/Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS) - Slg. 1983, 1427.

  • EuGH, 12.07.1984 - 261/83

    Castelli / ONTPS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1985 - 157/84
    In diesem Zusammenhang kann ich mich auf das Urteil des Gerichtshofs vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 261/83 4 beziehen,.

    - Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 261/83 - Carmela Castelli/Office national des pensions pour travailleurs salarias (ONPTS) - Slg. 1984, 3199.

  • EuGH, 23.11.1976 - 40/76

    Kermaschek / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1985 - 157/84
    Die Kommission weist jedoch darauf hin, daß damit zwei deutlich unterschiedene Personengruppen angesprochen seien, und stützt sich dabei auf das Urteil des Gerichtshofes vom 23. November 1976 in der Rechtssache 40/76 3 , in dem es.

    Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, auf die ihm von der Commission de première instance du contentieux de la sécurité sociale des Hauts-de-Seine vorgelegte Frage wie folgt zu antworten: 3 - Urteil vom 23. November 1976 in der Rechtssache 40/76 - Slavica Kermaschek/Bundesanstalt für Arbeit - Slg. 1976, 1669.

  • EuGH, 05.05.1983 - 139/82

    Piscitello

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1985 - 157/84
    Eine Leistung hingegen, die ausschließlich Personen gewährt werde, die 1 - Urteil vom 28. Mai 1974 in der Rechtssache 187/73 - Odette Callemeyn/belgischer Staat - Slg. 1974, 553.2 - Urteil vom 22. Juni 1972 in der Rechtssache 1/72 - Rita Frilli/belgischer Staat - Slg. 1972, 457; Urteil vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 139/82 - Paola Piscitello/Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS) - Slg. 1983, 1427.
  • EuGH, 22.06.1972 - 1/72

    Frilli / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1985 - 157/84
    Eine Leistung hingegen, die ausschließlich Personen gewährt werde, die 1 - Urteil vom 28. Mai 1974 in der Rechtssache 187/73 - Odette Callemeyn/belgischer Staat - Slg. 1974, 553.2 - Urteil vom 22. Juni 1972 in der Rechtssache 1/72 - Rita Frilli/belgischer Staat - Slg. 1972, 457; Urteil vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 139/82 - Paola Piscitello/Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS) - Slg. 1983, 1427.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1985 - 137/84

    Strafverfahren gegen Robert Heinrich Maria Mutsch. - Schutz der Rechte der

    - Schlußanträge vom 21. März 1985 in der Rechtssache 157/84, Maria Frascogna/Caisse des dépôts et consignations - Slg. 1985, 1740.

    - Urteil vom 28. Mai 1978 in der Rechtssache 187/73, Odette Callemeyn/Belgischer Staat - Slg. 1974, 553; vergleiche auch Schlußanträge des Generalanwalts C O. Lenz in der Rechtssache 157/84, Frascogna/Caisse des dépôts et consignations - Slg. 1985, 1740.2690.

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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 02.08.1985 - I 157/84   

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https://dejure.org/1985,22785
FG Niedersachsen, 02.08.1985 - I 157/84 (https://dejure.org/1985,22785)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.08.1985 - I 157/84 (https://dejure.org/1985,22785)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. August 1985 - I 157/84 (https://dejure.org/1985,22785)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 24.06.1999 - IV R 46/97

    Rücklage für Ersatzbeschaffung bei "Bruttoentschädigung"

    Wird dem Kläger mit der Entschädigung auch Umsatzsteuer erstattet, so kann diese in die Rücklage für Ersatzbeschaffung eingehen, gleichgültig ob dieser zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, einen pauschalierten Vorsteuerabzug in Anspruch nimmt oder vom Abzug der Vorsteuer ausgeschlossen ist (s. auch Urteil des Niedersächsischen FG vom 2. August 1985 I 157/84, Die Information über Steuer und Wirtschaft --Inf-- 1985, 550).
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