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   AG München, 15.06.2012 - 158 C 28716/11   

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https://dejure.org/2012,23165
AG München, 15.06.2012 - 158 C 28716/11 (https://dejure.org/2012,23165)
AG München, Entscheidung vom 15.06.2012 - 158 C 28716/11 (https://dejure.org/2012,23165)
AG München, Entscheidung vom 15. Juni 2012 - 158 C 28716/11 (https://dejure.org/2012,23165)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rabüro.de

    Zur Geldentschädigung bei Veröffentlichung des Fotos einer trotz Verpixelung erkennbaren Person in der Presse

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wenn die Presse unerlaubt Profilfoto aus sozialen Netzen verwendet?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fotoübernahme aus nicht-öffentlichem Facebook-Account ist Persönlichkeitsverletzung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Recht am eigenen Bild - Schadensersatz trotz Verpixelung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bilderklau bei Facebook

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bilderklau bei Facebook

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Private Fotos auf Facebook: Veröffentlichung in der Zeitung von nicht der Öffentlichkeit bestimmten Fotos stellt Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar - Betroffene Person hat Anspruch auf Geldentschädigung

Papierfundstellen

  • ZUM 2013, 159
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus AG München, 15.06.2012 - 158 C 28716/11
    28 Der Anspruch auf Leistung einer Geldentschädigung als Ausgleich für erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzungen infolge rechtswidriger Medienberichterstattung hat seine Berechtigung darin, dass anderenfalls die Beeinträchtigung dieses Rechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (vgl. BGH, NJW 1995, 861, 864; BVerfG, NJW 1973, 1221, 1224, KG, AfP 1974, 720, 721).

    Ob eine entschädigungswürdige Rechtsverletzung vorliegt, hängt von der Art und Intensität des Eingriffs, von der Nachhaltigkeit seiner Wirkungen sowie von Anlass und Beweggrund des Handelns des Verletzers einschließlich des Maßes seines Verschuldens ab (vgl. BGH, NJW 1995, 861; KG vom 02.11.2010, BeckRS 2011, 17391).

  • KG, 02.11.2010 - 9 U 208/09
    Auszug aus AG München, 15.06.2012 - 158 C 28716/11
    Ob eine entschädigungswürdige Rechtsverletzung vorliegt, hängt von der Art und Intensität des Eingriffs, von der Nachhaltigkeit seiner Wirkungen sowie von Anlass und Beweggrund des Handelns des Verletzers einschließlich des Maßes seines Verschuldens ab (vgl. BGH, NJW 1995, 861; KG vom 02.11.2010, BeckRS 2011, 17391).
  • KG, 23.10.1973 - 9 U 344/73
    Auszug aus AG München, 15.06.2012 - 158 C 28716/11
    28 Der Anspruch auf Leistung einer Geldentschädigung als Ausgleich für erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzungen infolge rechtswidriger Medienberichterstattung hat seine Berechtigung darin, dass anderenfalls die Beeinträchtigung dieses Rechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (vgl. BGH, NJW 1995, 861, 864; BVerfG, NJW 1973, 1221, 1224, KG, AfP 1974, 720, 721).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus AG München, 15.06.2012 - 158 C 28716/11
    28 Der Anspruch auf Leistung einer Geldentschädigung als Ausgleich für erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzungen infolge rechtswidriger Medienberichterstattung hat seine Berechtigung darin, dass anderenfalls die Beeinträchtigung dieses Rechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (vgl. BGH, NJW 1995, 861, 864; BVerfG, NJW 1973, 1221, 1224, KG, AfP 1974, 720, 721).
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