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   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.1998 - 16 A 1007/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11497
OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.1998 - 16 A 1007/98 (https://dejure.org/1998,11497)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.08.1998 - 16 A 1007/98 (https://dejure.org/1998,11497)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. August 1998 - 16 A 1007/98 (https://dejure.org/1998,11497)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausbildungsförderung; Darlehen; Auslegung; Auslegungsregeln; Zinsen; Absenden eines Schecks; Eingang bei der Bundeskasse

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1999, 904
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 22.98

    V: Verrechnungsscheck, Absendung eines - zur Wahrung von Zahlungsfristen (hier:

    BVerwG 5 C 22.98 OVG 16 A 1007/98.
  • VG Aachen, 21.11.2006 - 7 L 516/06

    Aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen Säumniszuschläge als "öffentliche

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1999 - 5 C 22.98 -, zitiert nach juris, danach auch veröffentlich etwa in NVwZ 2000, 79 f.; vorgehend (in gleichem Sinne) OVG NRW, Urteil vom 7. August 1998 - 16 A 1007/98 -, zitiert nach juris, danach auch veröffentlicht in WM 1999, 904 ff.
  • VG Aachen, 03.01.2007 - 7 K 1359/06
    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1999 - 5 C 22.98 -, zitiert nach juris, danach auch veröffentlich etwa in NVwZ 2000, 79 f.; vorgehend (in gleichem Sinne) OVG NRW, Urteil vom 7. August 1998 - 16 A 1007/98 -, zitiert nach juris, danach auch veröffentlicht in WM 1999, 904 ff.
  • VG Meiningen, 28.08.2000 - 8 K 1290/98

    Ausgleichsabgabe - Schickschuld

    Diese dem Schuldnerschutz dienenden Regelungen bei der Erfüllung von Geldschulden sind als Ausdruck allgemeiner Rechtsüberzeugung auch auf öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehungen im Sozialbereich entsprechend anzuwenden ( vgl. BSG , U. v. 11.12.1987 = NJW 1988, 2501; BVerwG , a. a. O. einschließlich der Vorinstanz: OVG Münster, U. v. 7.8. 1998 = WM 1999, 904).
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