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   OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.1990 - 16 A 1244/88   

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https://dejure.org/1990,10272
OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.1990 - 16 A 1244/88 (https://dejure.org/1990,10272)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.10.1990 - 16 A 1244/88 (https://dejure.org/1990,10272)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Oktober 1990 - 16 A 1244/88 (https://dejure.org/1990,10272)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einkommen; Anrechnung auf den Freibetrag; Änderung des Einkommens; Rückforderung geleisteter Ausbildungsförderung; Grundsatz des Vertrauensschutzes

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 6.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Unterhaltsbetrag - Kinderfreibetrag

    Dieser Betrag mindert sich jedoch nach § 25 Abs. 3 Satz 2 BAföG um das Einkommen des Kindes; dabei ist gemäß § 22 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 1 und 2 BAföG das gesamte Einkommen des Kindes, das während des Bewilligungszeitraums erzielt wird, durch die Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraums zu teilen und auf den Bedarf jedes Kalendermonats anzurechnen (ebenso VGH München, Urteil vom 11. November 1988, FamRZ 1989, 793; OVG Münster, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 16 A 1244/88 - Humborg in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., Stand 1992, § 53 Rdnr. 23; Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 3. Aufl. 1991, § 53 Rdnr. 10).

    Das bedeutet aber nicht, daß der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 53 BAföG auch das Mindestmaß des Vertrauensschutzes hätte verweigern wollen, das je nach den Umständen bei einer nachträglichen, dem Auszubildenden ungünstigen Änderung eines Bewilligungsbescheids verfassungsrechtlich geboten ist (vgl. BVerwGE 78, 101 ; VGH Mannheim, Urteil vom 11. Januar 1988, NVwZ 1988, 859 f.; OVG Münster, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 16 A 1244/88 - Humborg, a.a.O., § 53 Rdnr. 20.1; Ramsauer/Stallbaum, a.a.O., § 53 Rdnr. 8 ff.).

    Ein weitergehender Vertrauensschutz ist nicht etwa - wie das Oberverwaltungsgericht Münster im Urteil vom 17. Oktober 1990 - 16 A 1244/88 - angenommen hat - deshalb verfassungsrechtlich geboten, weil der Auszubildende im allgemeinen nicht in der Lage sein wird, die ihm gezahlten Förderungsbeträge vom Beginn des Bewilligungszeitraums an ganz oder teilweise zum Zwecke der Erstattung zurückzulegen, und weil er möglicherweise auch von seinen Eltern die Mittel für die Erstattung nicht erhält.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.1998 - 16 A 753/97

    Anwendbarkeit weiterer Änderungsvorschriften und Erstattungsvorschriften neben §

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1992 - 11 C 6.92 -, NVwZ 1994, 75; OVG NW, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 16 A 1244/88 -.

    Der nachträglichen Änderung des Bewilligungsbescheides vom 30. Januar 1995 stehen auch Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes, der insoweit nur noch in den Grenzen des verfassungsrechtlich Unabdingbaren zu gewähren ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1992 - 11 C 6.92 - aaO; Urteil vom 24. März 1993 - 11 C 14.92 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Mai 1997 - 7 S 734/95 - aaO; OVG NW, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 16 A 1244/88 -, nicht entgegen.

  • VGH Hessen, 17.11.1992 - 9 UE 1589/91

    Rückwirkende Aufhebung eines Bewilligungsbescheides nach BAföG - Vertrauensschutz

    Ob hingegen die durch das 10. Bundesausbildungsförderungsänderungsgesetz vom 16. Juni 1986 (BGBl. I, Seite 897) geänderte Fassung des § 53 BAföG auch für die Bewilligungszeiträume Geltung beansprucht, die -- wie im Falle des Klägers -- vor dem 01. Juli 1986 (dem Zeitpunkt des Inkrafttretens) bereits abgelaufen waren (so OVG Münster, Urteil vom 17. Oktober 1990 -- 16 A 1244/88 --; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juni 1988 -- 7 S 1998/87 --), ist nicht frei von Zweifeln.

    Denn durch die Einfügung dieser Bestimmung hat der Gesetzgeber zwar eindeutig und unmißverständlich geregelt, daß die Bestimmungen des § 48 SGB X mit der Folge des weitreichenden Vertrauensschutzes für den Auszubildenden (vgl. Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Nr. 4) sowie zeitliche Beschränkungen für die Änderungsbefugnis (vgl. Abs. 4) keine Anwendung mehr finden (vgl. OVG Münster, Urteil vom 17. Oktober 1990 -- 16 A 1244/88 --).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.1992 - 16 A 1239/92

    Vertrauensschutz; Vorausleistungseinrede; Rückforderung; Vorausleistungsanspruch;

    Zum Vertrauensschutz im Rahmen von § 53 BAföG (im Anschluß an Senatsurteil vom 17.10.1990 - 16 A 1244/88 -).
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