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   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2002 - 16 A 5013/00   

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https://dejure.org/2002,2164
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2002 - 16 A 5013/00 (https://dejure.org/2002,2164)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.06.2002 - 16 A 5013/00 (https://dejure.org/2002,2164)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - 16 A 5013/00 (https://dejure.org/2002,2164)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Sozialamt muss die Kosten eines Zivildienstleistenden tragen, der einem schwerstbehinderten Kind während des Besuchs der Sonderschule zur Seite steht

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Sozialhilfe muss Betreuung Behinderter in der Schule bezahlen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2000 - 16 A 2975/98

    Sozialhilferechtlicher Streitgegenstand in zeitlicher Hinsicht; Abgrenzung von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2002 - 16 A 5013/00
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2001 - 5 B 105.00 -, NJW 2001, 2898 = ZFSH/SGB 2001, 566, mit dem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Senats vom 15. Juni 2000 - 16 A 2975/98 - zurückgewiesen worden ist.

    Insoweit kann zunächst auf die Ausführungen des Senats in seinen den Beteiligten bekannten - allerdings den Besuch öffentlicher Schulen betreffenden - Urteilen vom 15. Juni 2000 - 16 A 3108/99 (FEVS 52, 513) und 16 A 2975/98 - Bezug genommen werden.

    Anders als in den vorausgegangenen Verfahren 16 A 3108/99 und 16 A 2975/98 OVG NRW hat einem solchen Schulwechsel vorliegend allerdings eine abweichende Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde nicht entgegen gestanden.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Juni 2000 - 16 A 2975/98 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2000 - 16 A 3108/99

    Sozialamt muss Zivi für integrativen Unterricht Behinderter bezahlen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2002 - 16 A 5013/00
    Insoweit kann zunächst auf die Ausführungen des Senats in seinen den Beteiligten bekannten - allerdings den Besuch öffentlicher Schulen betreffenden - Urteilen vom 15. Juni 2000 - 16 A 3108/99 (FEVS 52, 513) und 16 A 2975/98 - Bezug genommen werden.

    Anders als in den vorausgegangenen Verfahren 16 A 3108/99 und 16 A 2975/98 OVG NRW hat einem solchen Schulwechsel vorliegend allerdings eine abweichende Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde nicht entgegen gestanden.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Januar 1986 - 5 C 36.84 -, FEVS 36, 1 (6) = NDV 1986, 291 (292) = NVwZ 1987, 412 (413) - OVG NRW, Beschluss vom 28. Juni 1996 - 8 B 122/96 -, FEVS 47, 153 (155); Beschluss vom 20. April 2000 - 16 B 2111/99 - ; Urteil vom 15. Juni 2000 - 16 A 3108/99 -, FEVS 52, 513; ferner: OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Februar 1988 - 4 B 94/88 -, FEVS 38, 459 (460), und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. September 1997 - 6 S 1709/97 -, FEVS 48, 305; a.A. - allerdings ohne Auseinandersetzung mit der vorzitierten Rechtsprechung - Hessischer VGH , Beschluss vom 9. Juni 1999 - 1 TG 759/99 -, FEVS 51, 315.

  • BVerwG, 02.09.1993 - 5 C 50.91

    Gefährdung des Erfolges der Eingliederungshilfe durch Heimwechsel, Übernahme von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2002 - 16 A 5013/00
    Fehlt es daran wie vorliegend, muss es dem Sozialamt - bei allerdings sorgfältiger Prüfung des Wunschrechts des Hilfe Suchenden aus § 3 Abs. 2 BSHG - - vgl. insoweit etwa BVerwG, Urteil vom 2. September 1993 - 5 C 50.91 -, BVerwGE 94, 127 = FEVS 44, 322 - grundsätzlich möglich sein, vom Hilfe Suchenden bzw. seinen Erziehungsberechtigten in Wahrnehmung der Selbsthilfemöglichkeiten einen Schulwechsel zu verlangen, wenn an einer anderen Sonderschule desselben Typs zusätzliche Kosten für die erforderlich werdenden Hilfeleistungen gerade nicht entstehen.

    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 2. September 1993 - 5 C 50.91 -, a.a.O.

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