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   OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.1990 - 16 A 784/88   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.1990 - 16 A 784/88 (https://dejure.org/1990,5580)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.06.1990 - 16 A 784/88 (https://dejure.org/1990,5580)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Juni 1990 - 16 A 784/88 (https://dejure.org/1990,5580)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderungskosten - Nächstgelegenere Schule und gefährlicher Schulweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schülerin; Wechsel auf anderes Gymnasium; Nächstgelegene Schule ; Kapazitätsgründe einer Schule; Besuch eines entfernten Gymansiums; Besondere Gefährlichkeit eines Schulweges; Besondere Geeignetheit eines Schulweges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 482
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.1989 - 16 A 2246/86
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.1990 - 16 A 784/88
    Die insoweit in Betracht zu ziehenden Straftaten fallen zwar unter den in § 6 II NRWSchfkVO vorausgesetzten Gefahrenbegriff (vgl. OVG Münster, Urt. v. 18.04.1989 - 16 A 2246/86).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.1989 - 16 A 2639/88
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.1990 - 16 A 784/88
    Dabei ist auf die Situation einer 14 bzw. 15 Jahre alten Schülerin abzustellen (vgl. OVG Münster NVwZ-RR 1990, 197 = NWVBl. 1990, 208); denn dieses Alter hatte die Kl. jeweils zu Beginn der streitigen Bewilligungszeiträume erreicht.
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 2 LB 7/07

    Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit eines

    Kriterien der Beurteilung sind insoweit etwa, ob der betreffende Schüler im Falle einer Gefahr seitlich ausweichen und eine etwaige nahe liegende Wohnbebauung erreichen kann, aber auch, ob Anfang und Ende eines Waldstücks gut einzusehen sind und während der dunklen Tageszeiten ausreichende Beleuchtung durch Straßenlaternen gewährleistet ist, sowie ob Unterholz in nennenswerter Ausdehnung vorhanden ist, das potentiellen Gewalttätern ein geeignetes Versteck bieten könnte (Nordrhein-Westfälisches OVG, Urteile vom 14. November 1989, - 16 A 2639/88 -, NVwZ-RR 1990, 197, 199, und vom 6. Juni 1990, - 16 A 784/88 -, NVwZ-RR 1991, 482 f.).
  • OVG Niedersachsen, 19.06.1996 - 13 L 5072/94

    Schülerbeförderung; Festlegung der Mindestentfernung; Besondere Gefährlichkeit

    In seinen Urteilen vom 14. November 1989 (NVwZ-RR 1990, 197, 199) und vom 6. Juni 1990 (NVwZ-RR 1991, 482 f.) hat das OVG Münster ebenfalls darauf abgestellt, ob im Falle einer Gefahr die betreffenden Schüler seitlich ausweichen und nahe liegende Wohnbebauung erreichen können, aber auch, ob Anfang und Ende eines Waldstücks gut einzusehen sind und während der dunklen Tageszeiten ausreichende Beleuchtung durch Straßenlaternen gewährleistet ist, sowie ob Unterholz in nennenswerter Ausdehnung vorhanden ist, das potentiellen Gewalttätern ein geeignetes Versteck bieten könnte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1996 - 19 A 5093/95

    Geeignetheit eines Schulweges; Örtliche Verhältnisse; Steigerungen von über 10 %

    In der Rechtsprechung des OVG NRW ist ein Schulweg nach den örtlichen Verhältnissen nur dann als ungeeignet angesehen worden, wenn seine Benutzung zu erheblichen psychischen oder physischen Belastungen des Schülers führt und diese einen ähnlichen Grad erreichen, wie die in § 6 Abs. 2 SchfkVO NRW ebenfalls angesprochenen besonderen Gefahren (OVG NRW, Urteil vom 6.6. 1990 16 A 784/88 , NVwZ-RR 1991, 482 = NWVBl. 1991, 120).

    So wurde eine Steigung von 16 % auf einem kurzen Teilstück eines im Übrigen mäßig ansteigenden Schulweges, der mit 2500 bzw. 2000 m deutlich unter der Grenze von 3, 5 km lag, für eine 1415-jährige Schülerin noch als zumutbar angesehen (OVG NRW, Urteil vom 6.6. 1990 16 A 784/88 , a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.1999 - 19 A 4220/96

    Ausgestaltung des Fahrgelderstattungsanspruchs einer Schülerin i.S.d. Gesetzes

    Ebenso für eine zu Beginn des Schuljahres 10jährige Schülerin OVG NRW, Urteil vom 31. Oktober 1990 - 16 A 2710/89 -, NVwZ-RR 1991, 483; für eine zu Beginn des Schuljahres 14- bzw. 15jährige Schülerin OVG NRW, Urteil vom 6. Juni 1990 - 16 A 784/88 -, NVwZ-RR 1991, 482 = NWVBl. 1991, 120, und für eine zu Beginn des Schuljahres 12jährige Schülerin OVG NRW, Urteil vom 14. November 1989 - 16 A 2639/88 -, a.a.O.; vgl. zum Fall eines zu Beginn des Schuljahres 10jährigen Schülers den Beschluß des Senats vom heutigen Tage im Parallelverfahren 19 A 4395/96 -, m.w.N.
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 2 LA 573/07

    Besondere Gefährlichkeit eines Schulweges wegen der Gefahr krimineller

    Kriterien der Beurteilung sind insoweit etwa, ob der betreffende Schüler im Falle einer Gefahr seitlich ausweichen und eine etwaige nahe liegende Wohnbebauung erreichen kann, aber auch, ob Anfang und Ende eines Waldstücks gut einzusehen sind und während der dunklen Tageszeiten ausreichende Beleuchtung durch Straßenlaternen gewährleistet ist sowie ob Unterholz in nennenswerter Ausdehnung vorhanden ist, das potentiellen Gewalttätern ein geeignetes Versteck bieten könnte (Nordrhein-Westfälisches OVG, Urteile vom 14. November 1989, - 16 A 2639/88 -, NVwZ-RR 1990, 197, 199, und vom 6. Juni 1990, - 16 A 784/88 -, NVwZ-RR 1991, 482 f.).".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2016 - 19 A 2538/13

    Übernahme der Schülerfahrkosten für den Besuch der Gesamtschule; Erschöpfen der

    Zu einem solchen Wiedererlangen von Aufnahmekapazität vgl. OVG NRW, Urteil vom 6. Juni 1990 - 16 A 784/88 -, NWVBl. 1991, 120, juris, Rdn. 2.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2000 - 19 A 3086/98

    Schulweg durch Brennpunkt der Drogenszene ungeeignet:

    vgl. nur OVG NRW, Urteile vom 26. September 1996 - 19 A 5093/95 -, und vom 6. Juni 1990 - 16 A 784/88 -, NWVBl. 1991, 120 (121).
  • VG Cottbus, 07.01.2014 - 1 K 41/13

    Schülerbeförderung

    Kriterien der Beurteilung sind insoweit etwa, ob der betreffende Schüler im Falle einer Gefahr seitlich ausweichen und eine etwaige nahe liegende Wohnbebauung erreichen kann, aber auch, ob Anfang und Ende eines Waldstücks gut einzusehen sind und während der dunklen Tageszeiten ausreichende Beleuchtung durch Straßenlaternen gewährleistet ist, sowie ob Unterholz in nennenswerter Ausdehnung vorhanden ist, das potentiellen Gewalttätern ein geeignetes Versteck bieten könnte (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. November 1989 - 16 A 2639/88 -, NVwZ-RR 1990, 197, juris Rn. 19; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. Juni 1990 - 16 A 784/88 -, NVwZ-RR 1991, 482, juris Rn. 4; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 4. April 2008 - 2 LB 7/07 -, juris Rn. 63; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 5. Januar 2011 - 2 LB 318/09 -, NdsVBl 2011, 166, juris Rn. 28).
  • VG Aachen, 26.08.2008 - 9 K 648/07

    Bestimmung der nächstgelegenen Schule im Rahmen der Erstattung von

    1990, 22; Urteil vom 6. Juni 1990 - 16 A 784/88 -, NVwZ-RR 1991, 482.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1990 - 16 A 783/88

    Besondere Gefährlichkeit eines Schulweges; Besondere Geeignetheit eines

    Nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung im Verfahren 16 A 784/88, das den Prozeßbevollmächtigten der Klägerin und dem Beklagten bekannt ist, verläuft der Weg im wesentlichen geradlinig und weist nur eine leichte Steigung auf.
  • VG Köln, 01.07.2013 - 10 K 4254/12

    Berücksichtigung der Entfernung zum Wohnsitz bei der Übernahme von

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