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OLG Stuttgart, 06.05.2003 - 16 AR 2/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuständiges Gericht für den Streit über Darlehensansprüche zwischen geschiedenen Ehegatten aus einem vorehelich geschlossenen Ehevertrag bei gleichzeitiger Vereinbarung der Gütertrennung; Wegfall der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses bei objektiver Willkür; ...
- Judicialis
ZPO § 281 Abs. 2 S. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 281 Abs. 2 S. 4
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei objektiver Willkürlichkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hanau - 64 F 522/03
- OLG Stuttgart, 06.05.2003 - 16 AR 2/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.12.1991 - XII ARZ 29/91
Gerichtszuständigkeit für eine Vollstreckungsabwehrklage, hilfsweise …
Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2003 - 16 AR 2/03
Zwar ist der Rechtsstreit noch nicht rechtshängig, doch kann eine Zuständigkeitsbestimmung, wenn die sonstigen Voraussetzungen des § 36 ZPO gegeben sind, auch schon im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren erfolgen (BGH, MDR 1992, 190; NJW-RR 1992, 383).Zwar kann auch ein im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren ergangener Verweisungsbeschluss Bindungswirkung gem. § 281 Abs. 2 Satz 5 ZPO entfalten (BGH, NJW-RR 1992, 383).
- BGH, 18.04.1991 - I ARZ 748/90
Bindungswirkung der im Prozeßkostenhilfeverfahren wegen sachlicher …
Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2003 - 16 AR 2/03
Zwar ist der Rechtsstreit noch nicht rechtshängig, doch kann eine Zuständigkeitsbestimmung, wenn die sonstigen Voraussetzungen des § 36 ZPO gegeben sind, auch schon im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren erfolgen (BGH, MDR 1992, 190; NJW-RR 1992, 383).