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   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - 16 B 1416/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3413
OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - 16 B 1416/12 (https://dejure.org/2013,3413)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.02.2013 - 16 B 1416/12 (https://dejure.org/2013,3413)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - 16 B 1416/12 (https://dejure.org/2013,3413)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen seelischer Erkrankung - Stalking

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis durch Ordnungsverfügung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Stalking

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 11 Abs. 8
    Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis durch Ordnungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Nicht allein wegen Stalken

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Stalking

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentzug wegen psychischer Beeinträchtigung nur bei Gefahr für den Straßenverkehr

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Münster, 08.07.2013 - 10 K 3093/12
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - 16 B 1416/12
    Die aufschiebende Wirkung der Klage VG Münster 10 K 3093/12 wird wiederhergestellt bzw. angeordnet.
  • VG Münster, 08.07.2013 - 10 K 3093/12

    Psychose, Schizophrenie, Fahrerlaubnis, Geeignetheit, Stalking, Gutachten

    Psychotische Krankheitserscheinungen, die sich in massivem Stalking-Verhalten äußern, können, selbst wenn keine akute schizophrene Psychose nachweisbar ist, die Annahme rechtfertigen, die Voraussetzungen zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppen 1 und 2 seien nicht (mehr) gegeben (entgegen OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 16 B 1416/12 - in dem zugehörigen Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes).
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