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   OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2005 - 16 B 1940/05   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2005 - 16 B 1940/05 (https://dejure.org/2005,19430)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.12.2005 - 16 B 1940/05 (https://dejure.org/2005,19430)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 16 B 1940/05 (https://dejure.org/2005,19430)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Karlsruhe, 09.08.2011 - 8 K 1402/11

    Führerschein - Angaben falscher Personalien - Umschreibung - Nichtigkeit

    Ein aufgrund der Angabe falscher Personalien ausgestellter Führerschein ist nicht nichtig (entgegen VG Arnsberg, Beschl. v. 25.10.2005 - 6 L 833/05 -, bestätigt durch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.12.2005 - 16 B 1940/05; VG Münster, Beschl. v. 29.08.2006 - 10 L 487/06 -).

    27 Die Einzelrichterin teilt nicht die Rechtsansicht des Verwaltungsgerichts Arnsberg (Beschl. v. 25.10.2005 - 6 L 822/05 -, juris; bestätigt durch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.12.2005 - 16 B 1940/05 -, juris) und des Verwaltungsgerichts Münster (Beschl. v. 29.08.2006 - 10 L 487/06 -, juris), die in vergleichbaren Fällen eine Nichtigkeit des Führerscheins angenommen haben.

  • VG Münster, 29.08.2006 - 10 L 487/06

    Rechtswirkungen einer unter falschem Namen erlangten Fahrerlaubnis eines

    vgl. hierzu den - vorstehend teilweise wörtlich übernommenen Beschluss des VG Arnsberg vom 25. Oktober 2005 - 6 L 822/05 -, bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - 16 B 1940/05 -, mit folgenden Worten: ...folgt der Senat der Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass die vom Antragsteller unter falschem Namen erlangte Fahrerlaubnis wegen der Identifizierungsfunktion des Namens (vgl. § 2 Abs. 6 StVG und § 21 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 FeV) ins Leere gegangen ist und nicht etwa - ohne eine sichere Identifizierung - der natürlichen Person zugeordnet werden kann.".
  • VG Gelsenkirchen, 27.08.2007 - 7 L 777/07

    Rücknahme der Fahrerlaubnis, Führerschein und Identitätsnachweis, falsche

    Die zu vorstehendem Beschluss des VG Arnsberg ergangene Beschwerdeentscheidung des OVG NRW, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - 16 B 1940/05 -, nrwe.de, versteht die Kammer dahingehend, dass eine unter falschem Namen erlangte Fahrerlaubnis wegen der Identifizierungsfunktion des Namens (§ 2 Abs. 6 StVG und § 21 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 FeV) ins Leere geht, wenn ohne eine sichere Identifizierung eine Zuordnung zu der natürlichen Person nicht möglich ist.
  • VG Gelsenkirchen, 23.08.2007 - 7 L 656/07

    Unter falschem Namen erlangte Fahrerlaubnis

    Die zu vorstehendem Beschluss des VG Arnsberg ergangene Beschwerdeentscheidung des OVG NRW, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - 16 B 1940/05 -, nrwe.de, versteht die Kammer dahingehend, dass eine unter falschem Namen erlangte Fahrerlaubnis wegen der Identifizierungsfunktion des Namens (§ 2 Abs. 6 StVG und § 21 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 FeV) ins Leere geht, wenn ohne eine sichere Identifizierung eine Zuordnung zu der natürlichen Person nicht möglich ist.
  • VG Gelsenkirchen, 31.08.2007 - 7 L 799/07

    Rücknahme einer Fahrerlaubnis

    Die zu vorstehendem Beschluss des VG Arnsberg ergangene Beschwerdeentscheidung des OVG NRW, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - 16 B 1940/05 -, nrwe.de, versteht die Kammer dahingehend, dass eine unter falschem Namen erlangte Fahrerlaubnis wegen der Identifizierungsfunktion des Namens (§ 2 Abs. 6 StVG und § 21 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 FeV) ins Leere geht, wenn ohne eine sichere Identifizierung eine Zuordnung zu der natürlichen Person nicht möglich ist.
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