Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2006 - 16 B 2137/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1262
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2006 - 16 B 2137/05 (https://dejure.org/2006,1262)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.01.2006 - 16 B 2137/05 (https://dejure.org/2006,1262)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Januar 2006 - 16 B 2137/05 (https://dejure.org/2006,1262)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,1262) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Hartnäckige Verstöße gegen Parkvorschriften können zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Auch eine Vielzahl von punktebewehrten Parkverstößen kann im Einzelfall die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen, zumal wenn dem Betroffenen zusätzlich noch zwei Geschwindigkeitsverstöße anzulasten sind

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Der Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund punktbewehrter Parkverstöße

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Führerscheinentzug auch bei Falschparken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eintragung eines "Punktes" in das Verkehrszentralregister wegen des Verstoßes gegen Parkvorschriften; Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wegen des Entzugs der Fahrerlaubnis wegen des erheblichen Überschreitens der Geschwindigkeit; Bestehen eines Anspruchs auf ...

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Hartnäckige Parkverstöße

  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnis und Verstoß gegen Parkvorschriften

  • rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)

    Hartnäckiger Verstoß gegen Parkvorschriften rechtfertigt Führerscheinentzug

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Parkverstöße: Entzug der Fahrerlaubnis

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Parksünden können den Führerschein kosten

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Parkverstöße: Entzug der Fahrerlaubnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 224
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2003 - 16 B 1945/03

    Rücknahme einer Pflegewohngeldbewilligung; Bewohnerorientierter

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2006 - 16 B 2137/05
    OVG NRW, Beschluss vom 13.11.2003 - 16 B 1945/03 -, NWVBl. 2004, 273, mwN.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2007 - 5 S 21.07

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen wiederholter Verstöße gegen

    Denn die Hartnäckigkeit, mit der der Antragsteller vorliegend gegen Parkvorschriften verstoßen hat, ist auch im Hinblick auf sein Verhalten im fließenden Verkehr aussagekräftig (vgl. entspr. etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 16 B 2137/05 -, juris); die von dem Antragsteller im fließenden Verkehr begangenen Geschwindigkeitsüberschreitungen unterstreichen dies noch.

    Eine solche Ausnahme hat das Bundesverwaltungsgericht angenommen, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis die Rechtsordnung über den ruhenden Verkehr nicht anerkennt, und ausgeführt, dass ein Kraftfahrer, der offensichtlich nicht willens ist, auch bloße Ordnungsvorschriften, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffen sind, einzuhalten, und der solche Vorschriften hartnäckig missachtet, wenn dies seinen persönlichen Interessen entspricht, zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet ist (BVerwG, Beschluss vom 15. November 1976, a.a.O.; s. ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 12 M 4307/99 u. 4601/99 -, NJW 2000, 685; OVG Berlin, Beschluss vom 28. April 2005 - 1 S 8.04 -, S. 4 des Beschlussabdrucks; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 25. Oktober 2005 - 1 S 96.05 -, S. 6 des Beschlussabdrucks, und vom 21. September 2006 - 1 S 47.06 -, S. 4 des Beschlussabdrucks; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Januar 2006, a.a.O.).

    45 Verstöße gegen Bestimmungen des ruhenden Verkehrs innerhalb von gerade knapp zwei Jahren machen deutlich, dass er die Rechtsordnung über den ruhenden Verkehr nicht anerkennt und offensichtlich auch bloße Ordnungsvorschriften hartnäckig missachtet; nach der Rechtsprechung kann bereits eine deutlich geringere als die bei dem Antragsteller zu verzeichnende Anzahl von Verstößen gegen den ruhenden Verkehr geeignet sein, eine Fahrerlaubnisentziehung zu tragen bzw. mitzutragen (s. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2006, a.a.O.: etwa 35 Verstöße in gut vier Jahren; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Januar 2006, a.a.O.: 27 Verstöße innerhalb von zwei Jahren).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2007 - 5 S 15.07

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Denn die Hartnäckigkeit, mit der der Antragsteller gegen Parkvorschriften verstößt, ist auch im Hinblick auf sein Verhalten im fließenden Verkehr aussagekräftig (vgl. entspr. etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 16 B 2137/05 -, juris).

    Eine solche Ausnahme hat das Bundesverwaltungsgericht angenommen, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis die Rechtsordnung über den ruhenden Verkehr nicht anerkennt, und ausgeführt, dass ein Kraftfahrer, der offensichtlich nicht willens ist, auch bloße Ordnungsvorschriften, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffen sind, einzuhalten, und der solche Vorschriften hartnäckig missachtet, wenn dies seinen persönlichen Interessen entspricht, zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet ist (BVerwG, Beschluss vom 15. November 1976 - VII B 121.76 -, DÖV 1977, 602, 603; s. ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 12 M 4307/99 u. 4601/99 -, NJW 2000, 685; OVG Berlin, Beschluss vom 28. April 2005 - 1 S 8.04 -, S. 4 des Beschlussabdrucks; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 25. Oktober 2005 - 1 S 96.05 -, S. 6 des Beschlussabdrucks, und vom 21. September 2006 - 1 S 47.06 -, S. 4 des Beschlussabdrucks; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Januar 2006, a.a.O.).

    Die von dem Verwaltungsgericht aufgezeigten, vorstehend genannten Verkehrsverstöße - u.a. 65 Parkverstöße in zwei Kalenderjahren - machen deutlich, dass der Antragsteller die Rechtsordnung über den ruhenden Verkehr nicht anerkennt und offensichtlich auch bloße Ordnungsvorschriften hartnäckig missachtet; nach der Rechtsprechung kann bereits eine deutlich geringere als die bei dem Antragsteller zu verzeichnende Anzahl von Verstößen gegen den ruhenden Verkehr geeignet sein, eine Fahrerlaubnisentziehung zu tragen bzw. mitzutragen (s. etwa OVG Berlin, Beschluss vom 28. April 2005, a.a.O.: 60 Verstöße innerhalb von zehn Monaten; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2006, a.a.O.: etwa 35 Verstöße in gut vier Jahren; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Januar 2006, a.a.O.: 27 Verstöße innerhalb von zwei Jahren).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2013 - 10 S 1933/13

    Bindungswirkung von Bußgeldbescheiden im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren; kein

    Im Übrigen vernachlässigt die diesbezügliche Einlassung des Antragstellers, dass 8 Punkte aus verbotswidrigem Rückwärtsfahren bzw. beträchtlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen resultieren, die hartnäckigen Parkverstöße mithin nicht isoliert zu betrachten sind, sondern in der Zusammenschau eine verharmlosende defizitäre Grundeinstellung zur Einhaltung von Verkehrsvorschriften erkennen lassen (vgl. dazu auch OVG Münster, Beschluss vom 18.01.2006 - 16 B 2137/05 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2007 - 5 S 22.07

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei bußgeldpflichtigen Verkehrsverstößen

    Eine solche Ausnahme hat das Bundesverwaltungsgericht angenommen, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis die Rechtsordnung über den ruhenden Verkehr nicht anerkennt, und ausgeführt, dass ein Kraftfahrer, der offensichtlich nicht willens ist, auch bloße Ordnungsvorschriften, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffen sind, einzuhalten, und der solche Vorschriften hartnäckig missachtet, wenn dies seinen persönlichen Interessen entspricht, zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet ist (BVerwG, Beschluss vom 15. November 1976 - VII B 121.76 -, DÖV 1977, 602, 603; s. ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 12 M 4307/99 u. 4601/99 -, NJW 2000, 685; OVG Berlin, Beschluss vom 28. April 2005 - 1 S 8.04 -, S. 4 des Beschlussabdrucks; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 25. Oktober 2005 - 1 S 96.05 -, S. 6 des Beschlussabdrucks, und vom 21. September 2006 - 1 S 47.06 -, S. 4 des Beschlussabdrucks; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 16 B 2137/05 -, juris).

    138 bußgeldpflichtige Verkehrsverstöße innerhalb von gerade gut zwei Jahren (oder, wie der Antragsteller rechnet, sechs Ordnungswidrigkeiten "im Schnitt" pro Monat), darunter die vorstehend von dem Verwaltungsgericht aufgeführten, machen deutlich, dass der Antragsteller die Rechtsordnung über den ruhenden Verkehr nicht anerkennt und offensichtlich auch bloße Ordnungsvorschriften hartnäckig missachtet; nach der Rechtsprechung kann bereits eine deutlich geringere als die bei dem Antragsteller zu verzeichnende Anzahl von Verstößen gegen den ruhenden Verkehr geeignet sein, eine Fahrerlaubnisentziehung zu tragen bzw. mitzutragen (s. etwa OVG Berlin, Beschluss vom 28. April 2005, a.a.O.: 60 Verstöße innerhalb von zehn Monaten; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2006, a.a.O.: etwa 35 Verstöße in gut vier Jahren; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Januar 2006, a.a.O.: 27 Verstöße innerhalb von zwei Jahren).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2007 - 5 S 26.07

    Fahrerlaubnisentziehung aufgrund von Verkehrsverstößen aus dem Bagatellbereich

    Eine solche Ausnahme hat das Bundesverwaltungsgericht - übrigens schon 1976, so dass von einem "Umschwung" in der Rechtsprechung nicht die Rede sein kann - angenommen, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis die Rechtsordnung über den ruhenden Verkehr nicht anerkennt, und ausgeführt, dass ein Kraftfahrer, der offensichtlich nicht willens ist, auch bloße Ordnungsvorschriften, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffen sind, einzuhalten, und der solche Vorschriften hartnäckig missachtet, wenn dies seinen persönlichen Interessen entspricht, zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet ist (BVerwG, Beschluss vom 15. November 1976 - VII B 121.76 -, DÖV 1977, 602, 603; s. ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 12 M 4307/99 u. 4601/99 -, NJW 2000, 685; OVG Berlin, Beschluss vom 28. April 2005 - 1 S 8.04 -, S. 4 des Beschlussabdrucks; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 25. Oktober 2005 - 1 S 96.05 -, S. 6 des Beschlussabdrucks, und vom 21. September 2006 - 1 S 47.06 -, S. 4 des Beschlussabdrucks; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 16 B 2137/05 -, juris).

    Ca. 95 bußgeldpflichtige Verkehrsverstöße innerhalb von etwa eineinhalb Jahren machen deutlich, dass er die Rechtsordnung über den ruhenden Verkehr nicht anerkennt und offensichtlich auch bloße Ordnungsvorschriften hartnäckig missachtet; nach der Rechtsprechung kann bereits eine deutlich geringere als die bei dem Antragsteller zu verzeichnende Anzahl von Verstößen gegen den ruhenden Verkehr geeignet sein, eine Fahrerlaubnisentziehung zu tragen bzw. mitzutragen, so dass von Unverhältnismäßigkeit nicht die Rede sein kann (s. etwa OVG Berlin, Beschluss vom 28. April 2005, a.a.O.: 60 Verstöße innerhalb von zehn Monaten; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2006, a.a.O.: etwa 35 Verstöße in gut vier Jahren; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Januar 2006, a.a.O.: 27 Verstöße innerhalb von zwei Jahren).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.04.2007 - 5 S 24.07

    Darlegungserfordernis im Beschwerdeverfahren; Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Eine solche Ausnahme hat das Bundesverwaltungsgericht angenommen, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis die Rechtsordnung über den ruhenden Verkehr nicht anerkennt, und ausgeführt, dass ein Kraftfahrer, der offensichtlich nicht willens ist, auch bloße Ordnungsvorschriften, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffen sind, einzuhalten, und der solche Vorschriften hartnäckig missachtet, wenn dies seinen persönlichen Interessen entspricht, zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet ist (BVerwG, Beschluss vom 15. November 1976 - VII B 121.76 -, DÖV 1977, 602, 603; s. ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 12 M 4307/99 u. 4601/99 -, NJW 2000, 685; OVG Berlin, Beschluss vom 28. April 2005 - 1 S 8.04 -, S. 4 des Beschlussabdrucks; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 25. Oktober 2005 - 1 S 96.05 -, S. 6 des Beschlussabdrucks, und vom 21. September 2006 - 1 S 47.06 -, S. 4 des Beschlussabdrucks; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 16 B 2137/05 -, juris).

    U.a. 54 Verstöße gegen Bestimmungen des ruhenden Verkehrs innerhalb eines Zeitraums von gerade eineinhalb Jahren machen deutlich, dass er die Rechtsordnung über den ruhenden Verkehr nicht anerkennt und offensichtlich auch bloße Ordnungsvorschriften hartnäckig missachtet; nach der Rechtsprechung kann bereits eine deutlich geringere als die bei dem Antragsteller zu verzeichnende Anzahl von Verstößen gegen den ruhenden Verkehr geeignet sein, eine Fahrerlaubnisentziehung zu tragen bzw. mitzutragen (s. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2006, a.a.O.: etwa 35 Verstöße in gut vier Jahren; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Januar 2006, a.a.O.: 27 Verstöße innerhalb von zwei Jahren).

  • VG Gelsenkirchen, 22.12.2020 - 9 L 1239/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Punkte, Tattagprinzip, Rechtskraft, Bindung,

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 16 B 2137/05 - juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. Februar 2013 - 10 S 2292/12 -, juris Rn. 4; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27. Januar 2017 - 4 MB 3/17 -, juris Rn. 9; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 7 L 2706/16 -, juris Rn 13; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 24. Januar 2017 - 9 K 6775/16 -, juris Rn. 35 f.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2008 - 1 N 85.08

    Bindungswirkung strafgerichtlicher Entscheidungen im

    Dieses auch vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegte Normverständnis entspricht gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung (zuletzt etwa BayVGH, Beschlüsse vom 15. September 2008 - 11 Cs 08.2398 - zitiert n, juris, Rn. 16, und vom 11. Juli 2008 - 11 Cs 08.1572 - zit. n. juris, Rn. 10; ferner OVG NW, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 16 B 2137/05 - NZV 2006, 224; Nds. OVG, Beschluss vom 21. Januar 2003 - 12 ME 810/02 - NJW 2003, 1472; OVG Hamburg, Beschluss vom 3. Dezember 1999 - 3 Bs 250/99 - NZV 2000, 269), auch des erkennenden Senats (Beschluss vom 13. März 2008 - OVG 1 S 41.08 - Beschlussabdruck S. 4 f.).
  • VG Neustadt, 07.06.2010 - 3 L 526/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtteilnahme an Aufbauseminar

    Eine Überprüfung der mit Punkten bewerteten, im Verkehrszentralregister eingetragenen Entscheidungen durch die Fahrerlaubnisbehörde bei Erreichen der jeweiligen Punktzahl für die verschiedenen Eingriffsstufen des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 StVG findet nicht statt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 16 B 2137/05 -, juris).
  • VG Köln, 14.07.2021 - 6 L 772/21
    vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 18.01.2006 - 16 B 2137/05 -, juris Rn. 2.
  • VG Bayreuth, 15.07.2014 - B 1 S 14.370

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem;

  • VG Neustadt, 13.07.2010 - 3 L 664/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen 18 Punkten im Verkehrszentralregister

  • VGH Bayern, 01.07.2008 - 11 CS 08.1572

    Anordnung eines Aufbauseminars nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVG; Bindung an

  • VG Gelsenkirchen, 24.01.2017 - 9 K 6775/16

    Fahrerlaubnisentziehung; Punkte; Bindungswirkung

  • VG Minden, 28.03.2023 - 2 L 153/23
  • VG Köln, 31.10.2022 - 6 L 1379/22
  • VG Köln, 12.10.2021 - 6 L 1601/21
  • VG Köln, 18.10.2021 - 6 L 1705/21
  • VG Augsburg, 12.12.2008 - Au 3 K 08.275

    Verwarnung; Verwaltungsakt; Bindung an rechtskräftiges Urteil

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht