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   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.1992 - 16 B 2398/92   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.1992 - 16 B 2398/92 (https://dejure.org/1992,3740)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.06.1992 - 16 B 2398/92 (https://dejure.org/1992,3740)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Juni 1992 - 16 B 2398/92 (https://dejure.org/1992,3740)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verlängerung der Förderung; Studienabschlußförderung; Abschlußprüfung; Dritter Abschnitt der Ärtzlichen Prüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 370
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.1991 - 16 B 1508/91

    Ausbildungsförderung; Abschlußprüfung; Diplomprüfung; Zulassung zur

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.1992 - 16 B 2398/92
    In diesem Zusammenhang beruft sich der Antragsteller zur Stützung seiner Auffassung zu Unrecht auf den Senatsbeschluß vom 12. Juli 1991 B 1508/91 - (FamRZ 1991, 1490).
  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1371/03

    Zur Studienerfolgsprognose bei der Prüfung eines Anspruchs auf Weiterförderung

    Der Geförderte müsse also innerhalb der Weiterförderungsdauer nur die Voraussetzungen für eine Abschlusshilfe, also die Zulassung zur Prüfung, erreichen können (vgl. BVerwG, FamRZ 1995, S. 767 ; OVG Münster, FamRZ 1993, S. 370; Hessischer VGH, FamRZ 1995, S. 318 ; nach der BAföG-Reform 2001 zuletzt Hessischer VGH, 26. Februar 2003, 5 UE 467/02).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 9.94

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Anspruch auf

    Zwar ist danach die vorgenannte Rechtsprechung dahin zu verändern, daß in die Prognose über den voraussichtlichen weiteren Ausbildungsablauf oder die Feststellung des konkreten Ausbildungsgeschehens die Möglichkeit der Studienabschlußförderung einzubeziehen ist (ebenso OVG Münster, Beschluß vom 26. Juni 1992 - OVG 16 B 2398/92 - <FamRZ 1993 S. 370>; Blanke in Rothe/Blanke, Bundesausbildungsförderungsgesetz, 5. Aufl., Stand: Februar 1984, § 15 Rn. 17.1).
  • VG Hamburg, 01.08.2005 - 2 E 1759/05

    Weiterbewilligung von Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus.

    Zwar war dies nach der bisher überwiegend vertretenen Auffassung zumal in der Rechtsprechung ungeschriebene Voraussetzung für die Inanspruchnahme der verlängerten Studienförderung gemäß § 15 Abs. 3 BAföG (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1995 - 11 C 9.94 -, DVBl. 1995, 695; OVG Münster, Beschluss vom 26. Juni 1992 - 16 B 2398/92 -, FamRZ 1993, 370).

    Denn andernfalls wäre gerade der Auszubildende, der ausweislich des § 15 Abs. 3 BAföG besonders begünstigt werden soll, von der Inanspruchnahme der Studienabschlussförderung ausgeschlossen und damit erheblich benachteiligt worden (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 26. Juni 1992 - 16 B 2398/92 -, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - 4 A 2571/02

    Verlängerung der Förderungsdauer nach § 15 Abs. 3 BAföG

    vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 26. Juni 1992 - 16 B 2398/92 -, FamRZ 1993, 370.
  • VGH Hessen, 26.02.2003 - 5 UE 467/02

    Verlängerung der Förderungshöchstdauer - Studienabschlussprognose

    Im Hinblick auf die Neuregelung sei die Rechtsprechung lediglich dahingehend zu modifizieren, dass in die Prognose über den voraussichtlichen weiteren Ausbildungsablauf bzw. Ausbildungsabschluss oder die Feststellung des konkreten Ausbildungsgeschehens die Möglichkeit der Studienabschlussförderung einzubeziehen sei und nicht mehr auf die angemessene Förderungsdauer nach § 15 Abs. 3 BAföG beschränkt sei (BVerwG, Urteil vom 25.01.1995 - 11 C 9.94 -, FamRZ 1995, 767 [768]; OVG NW, Beschluss vom 26.06.1992 - 16 B 2398/02 -, FamRZ 1993, 370; Hess. VGH, Beschluss vom 01.02.1994 - 9 UE 1783/90 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2007 - 6 S 38.06

    Zulassung zur Abschlussprüfung als Voraussetzung einer Studienabschlussförderung

    Insbesondere handelte es sich nicht um Abschnitte, die - wie hier - mit einer selbständigen Prüfung vor einer jeweils anderen dafür zuständigen Stelle abschlossen (vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 26. Juni 1992, FamRZ 1993, 370, 371).
  • VG Magdeburg, 08.03.2012 - 4 A 210/11

    Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus; positive Prognose

    Die Prognose ist nicht auf die angemessene Förderungsdauer nach § 15 Abs. 3 BAföG beschränkt, weil sonst der Auszubildende, der nach § 15 Abs. 3 BAföG begünstigt werden soll, von der Inanspruchnahme der Ausbildungsförderung ausgeschlossen und damit benachteiligt würde (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 26.06.1992 - 16 B 2398/92 -, FamRZ 1993, 370; BVerwG, Urteil vom 25.01.1995 - 11 C 9.94 -, FamRZ 1995, 767).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.1996 - 16 B 1382/96

    Nichtbestehen einer Zwischenprüfung; Förderung ; Förderungshöchstdauer

    Denn nach Inkrafttreten des § 15 IIIa BAföG, dessen Geltung durch Art. 1 Nr. 6c des 18. BAföG-ÄndG v. 17.7.1996, BGBl I 1006, bis zum 30.9.1999 verlängert worden ist, dürfte es nicht mehr erforderlich sein, dass der Auszubildende innerhalb der nach § 15 III BAföG angemessen zu verlängernden Förderungsdauer die Ausbildung berufsqualifizierend abschließen kann (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urteil v. 13.10.1988 - 5 C 35.85 -, BVerwGE 80, 290 = FamRZ 1989, 553 = NVwZ 1989, 370), sondern es reicht aus, wenn damit zu rechnen ist, dass der Auszubildende innerhalb der verlängerten Förderungsdauer zur Abschlussprüfung zugelassen und die Ausbildung innerhalb eines weiteren Jahres abschließen wird (vgl. BVerwG, Urteil v. 25.1.1995 - 11 C 9.94 -, FamRZ 1995, 767 = DVBl 1995, 695, unter Hinweis auf den Senatsbeschluss v. 26.6.1992 - 16 B 2398/92 -, FamRZ 1993, 370, und Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 15 Rz. 17.1).
  • VG Gelsenkirchen, 11.06.2008 - 1 K 2879/06

    Einstellung, Übernahme, Beamtenverhältnis auf Probe, Höchstaltersgrenze,

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. Juni 1992 - 16 B 2398/92 -, FamRZ 1993, 370; VG Frankfurt, Urteil vom 12. Juli 2002 - 10 G 2340/01 -, juris; VG Augsburg, Beschluss vom 20. April 2004 - Au 9 E 04.622 -, und Urteil vom 18. März 2003 - Au 9 K 02.831 -, jeweils bei juris; vgl. auch - mit teilweise abweichender Ansicht hinsichtlich des Erfordernisses einer zumindest überwiegenden Kinderbetreuung - VG Oldenburg, Urteil vom 26. Januar 2007 - 13 A 2337/06 -, juris.
  • VG Oldenburg, 26.01.2007 - 13 A 2337/06

    Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus; Kinderbetreuung;

    Zwar wird von Teilen der Rechtsprechung eine ausschließliche oder zumindest überwiegende Betreuung durch denjenigen Auszubildenden verlangt, der über die Förderungshöchstdauer hinaus Leistungen der Ausbildungsförderung beansprucht (OVG NRW, Urteil vom 26. Juni 1992 - 16 B 2398/92 -, FamRZ 1993, 370; VG Augsburg, Beschluss vom 20. April 2004 - Au 9 E 04.622 -, juris; VG Frankfurt, Urteil vom 12. Juli 2002, a.a.O.; Rothe/Blanke, BAföG, Komm., § 15 Rz 28.1).
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