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   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1989 - 16 B 3000/88   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1989 - 16 B 3000/88 (https://dejure.org/1989,398)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.02.1989 - 16 B 3000/88 (https://dejure.org/1989,398)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Februar 1989 - 16 B 3000/88 (https://dejure.org/1989,398)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 588
 
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Wird zitiert von ... (70)

  • VGH Hessen, 19.07.1993 - 5 N 1359/92

    Spielapparatesteuer: Steuergerechtigkeit - Zweck der Lokalität - Vorlage an das

    Nach wohl einhelliger Rechtsprechung wird der Steuercharakter der Spielapparatesteuer auch dann nicht in Frage gestellt, wenn der Einnahmezweck gegenüber dem Lenkungszweck in den Hintergrund tritt (vgl. etwa OVG Münster, Beschluß vom 22.2.1989 - 16 B 3000/88 - NVwZ 1989, 588, 589; Bundesfinanzhof, Beschluß vom 21.2.1990 - II B 98/89 - KStZ 1990, 111, 112).

    Steuersätze von 200 DM und mehr sind zwar von der Rechtsprechung für Gewinnspielapparate in S p i e l h a l l e n  schon gebilligt worden (vgl. zum Höchstsatz von 270 DM für Gewinnspielgeräte in Spielhallen nach dem Vergnügungssteuergesetz Nordrhein-Westfalen: OVG Münster, Beschluß vom 22.2.1989, a.a.O., und Urteil vom 1.10.1990, a.a.O.; VG Köln, Beschluß vom 9.9.1988, a.a.O.; zu dem Satz von 200 DM für Gewinnspielapparate in Spielhallen nach dem hamburgischen Spielgerätesteuergesetz vom 29.6.1988: Bundesfinanzhof, Beschluß vom 21.2.1990, a.a.O.).

    So heißt es in den einschlägigen Gerichtsentscheidungen, daß die Einnahmen an Geräten in Spielhallen "erfahrungsgemäß und typischerweise höher" (VG Sigmaringen, Urteil vom 8.7.1987 - 3 K 1234/86 -) bzw. "bedeutend höher" (OVG Münster, Beschluß vom 22.9.1989 - 16 B 3000/88 - NVwZ 1989, 588, 589) seien als die entsprechenden Einnahmen in Gaststätten.

    Daß der Gleichheitssatz, aus dem sich für das Steuerrecht das "Prinzip der Steuergerechtigkeit" ergibt, eine Differenzierung der Steuersätze nach Spielhallenaufstellung und Gaststättenaufstellung (im Sinne der im Tenor verdeutlichten Typologie)  e r l a u b t,  wird in der Rechtsprechung, soweit ersichtlich, einhellig bejaht (vgl. etwa OVG Münster, Beschluß vom 22.2.1989 - 16 B 3000/88 - NVwZ 1989, 588, 589; VGH Mannheim, Beschluß vom 17.9.1992 - 2 S 1162/92 - ZKF 1993, 60), so daß insoweit ein Klärungsbedarf nicht besteht.

  • OVG Saarland, 24.07.1989 - 1 W 103/89

    Aussetzung der Vollziehung eines Vergnügungssteuerbescheides

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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2004 - L 5 B 2/04

    Krankenversicherung

    Der Senat schließt sich jedenfalls für Beitragsstreitigkeiten der Auffassung an, dass ernstliche Zweifel i.S.d. § 86a Abs. 3 Satz 2 SGG nur dann vorliegen, wenn ein Obsiegen des Ast. in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (so die herrschende Meinung, vgl. LSG NRW, Beschluss vom 18.12.2002 - L 16 B 70/02 KR ER - Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl., § 86a Rdn. 27; VGH Baden-Württemberg NVwZ 1991, 1004, 1005; OVG Münster NVwZ 1989, 588; 1994, 198).

    Eine unbillige Härte ist dann zu bejahen, wenn durch die Vollziehung Nachteile entstehen, die über die eigentliche Leistung hinausgehen und nicht oder nur schwer wieder gut gemacht werden können (vgl. Meyer- Ladewig, a.a.O.; OVG Münster NVwZ 1989, 588, 591).

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