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   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2019 - 16 B 638/19   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2019 - 16 B 638/19 (https://dejure.org/2019,47554)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.11.2019 - 16 B 638/19 (https://dejure.org/2019,47554)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. November 2019 - 16 B 638/19 (https://dejure.org/2019,47554)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtsmittel gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis; Feststellung der Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und Entzug der Fahrerlaubnis ohne weitere Sachverhaltsaufklärung; Gelegentlicher Konsum von Cannabis und Fahreignung; Anordnung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1010
  • NZV 2020, 327
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2019 - 16 B 638/19
    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 13.17 -, juris, Rn. 24 ff.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 13.17 -, juris, Rn. 28 unter Verweis auf BR-Drs.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2018 - 16 B 1402/17

    Bindung der Fahrerlaubnisbehörde an die strafrichterliche Eignungsbeurteilung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2019 - 16 B 638/19
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. Juni 2018 - 16 B 1402/17 -, juris, Rn. 17 f. m. w. N.
  • BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2019 - 16 B 638/19
    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 2013 - 3 C 32.12 -, BVerwGE 148, 230 = juris, Rn. 21 bis 27.
  • VG Frankfurt/Oder, 19.10.2023 - 6 L 176/23
    Unzureichend sind hingegen die Angaben des Betroffenen, wenn auf Grund dessen eine nähere Eingrenzung des Konsumzeitpunktes bzw. -zeitraumes und der Alkoholmenge nicht möglich ist (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen [OVG NW], Beschluss vom 14. November 2019 - 16 B 638/19 - juris, Rdnrn. 7 und 10).

    Die Annahme der fehlenden Fahreignung und der unmittelbare Entzug der Fahrerlaubnis sind bereits gerechtfertigt bei einer einmaligen Teilnahme am Straßenverkehr mit einer festgestellten Wirkungskumulation von Cannabis und Alkohol, ohne dass es nach § 46 Abs. 3 FeV in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Satz 3 FeV einer vorherigen Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bedarf (vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 23. Juli 2021 - RO 8 S 21.1171 - juris, Rdnr. 27 mit umfangreichen Nachweisen der Rechtsprechung und des Streitstandes; vgl. zur Gegenansicht: OVG NW, Beschluss vom 14. November 2019 - 16 B 638/19 - a.a.O., Rdnrn. 11 bis 15; vgl. ferner zum Offenlassen dieser Rechtsfrage: BayVGH, Beschluss vom 1. Oktober 2021 - 11 CS 21.2129 - juris, Rdnrn. 14 und 15 mit weiteren Nachweisen seiner Rechtsprechung).

    Hingegen kann aus dem Wortlaut des § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV, nach dem die Beibringung eines medizinischen Gutachtens angeordnet werden kann, wenn die gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und "weitere Tatsachen" Zweifel an der Eignung begründen, nicht die Schlussfolgerung gezogen werden, dass das kumulative Vorliegen des Tatbestandsmerkmales der fehlenden "Trennung von Konsum und Fahren" mit einer weiteren in der Nummer 9.2.2 der Anlage 4 der FeV genannten Zusatztatsache noch nicht nach § 11 Abs. 7 FeV zur Annahme der feststehenden Nichteignung führt (vgl. jedoch in diesem Sinne: OVG NW, Beschluss vom 14. November 2019 - 16 B 638/19 -, a.a.O., Rdnr. 14).

    Nichts Eindeutiges zu dieser Rechtsfrage ist hingegen den Ausführungen des Verordnungsgebers zur Fahrerlaubnisverordnung (vgl. BR-Drs. 443/98, S. 262 f.) und der Auslegung der Verordnungsbegründung durch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 13.17 -, a.a.O., Rdnr. 28) zu entnehmen (vgl. hierzu: BayVGH, Beschluss vom 1. Oktober 2021 - 11 CS 21.2129 - a.a.O., Rdnr. 15; a. A.: OVG NW, Beschluss vom 14. November 2019 - 16 B 638/19 -, a.a.O., Rdnrn. 12, 13 und 15).

  • VG Regensburg, 23.07.2021 - RO 8 S 21.1171

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums

    Nach der zutreffenden oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (OVG Münster, B. v. 14.11.2009 - 16 B 638/19) zudem auch bei einem vorliegenden Mischkonsum von Alkohol und Cannabis.

    Deshalb darf die Fahrerlaubnisbehörde bei gelegentlichen Cannabiskonsumenten bereits im Falle eines festgestellten Mischkonsums von Cannabis sowie Alkohol bzw. psychoaktiven Substanzen gem. § 11 Abs. 7 FeV von einer feststehenden Nichteignung des Betroffenen ausgehen (so auch VG Münster, B.v. 30.4.2019 - 10 L 278/19 - juris Rn. 10; VG Karlsruhe, B.v. 16.12.2019 - 2 K 4144/19 - juris Rn. 34 ff. unter Bezugnahme auf VGH Mannheim, B.v. 19.8.2013 - 10 S 206/13; - juris 11; VG Würzburg, B.v. 27.3.2020 - W 6 S 20.411 - juris Rn. 35; VG Berlin, B.v. 28.9.2020 - 4 L 271/20 - juris Rn. 16 ff.; VG München, B.v. 10.3.2021 - M 6 S 20.3576 - juris Rn. 33; VG Oldenburg, B.v. 1.6.2021 - 7 B 2100/21 - juris Rn. 26 ff., offen gelassen bei BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 B 18.2482 - juris Rn. 21; B.v. 16.4.2020 - 11 CS 20.550 - juris Rn. 18; B.v. 2.9.2020 - 11 CS 20.814 - juris, a.A. OVG Münster, B.v. 14.11.2019 - 16 B 638/19 - juris Rn. 11 ff.).

    Selbst wenn man aber im Hinblick auf die vom Antragsteller angeführte Entscheidung des OVG Münster vom 14.11.2019 (16 B 638/19 - juris) die Erfolgsaussichten in der Hauptsache bei der vorliegenden Fallkonstellation, bei der ein Betroffener nach Mischkonsum von Cannabis und Alkohol ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt, nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht vom 11. April 2010 (3 C 13/17) als offen - da höchtstrichterlich noch nicht geklärt - ansieht, fällt die Interessenabwägung zu Lasten des Antragstellers aus.

  • VGH Bayern, 01.10.2021 - 11 CS 21.2129

    Sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Selbst wenn man im Hinblick auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 14. November 2019 (16 B 638/19) die Erfolgsaussichten in der Hauptsache als offen ansehe, falle die Interessenabwägung zulasten des Antragstellers aus.

    Diese Frage, zu der soweit ersichtlich nur eine obergerichtliche Entscheidung (OVG NW, B.v. 14.11.2019 - 16 B 638/19 - NJW 2020, 1010 = juris Rn. 11 ff.: wegen Fehlens einer nachgewiesenen kombinierten Rauschwirkung wohl im Rahmen von obiter dicta) Stellung nimmt, ist offen.

  • VG Berlin, 28.09.2020 - 4 L 271.20
    Die Rechtsprechung des BVerwG (vgl. Urteil vom 11. April 2019 -- BVerwG 3 C 3.17 --), wonach die Fahrerlaubnisbehörde bei einem gelegentlichen Konsumenten von Cannabis, der erstmals unter der Wirkung von Cannabis ein Kraftfahrzeug geführt hat, in der Regel nicht ohne weitere Aufklärung von fehlender Fahreignung ausgehen und ihm nicht unmittelbar die Fahrerlaubnis entziehen darf, findet im Fall des Mischkonsums keine Anwendung (wie VG Münster, Beschluss vom 30. April 2019 -- 10 L 278/19 - entgegen OVG Münster, Beschluss vom 14. November 2019 -- 16 B 638/19).

    Das Gericht folgt damit nicht der Entscheidung des OVG Münster vom 14. November 2019 (- 16 B 638/19 - juris), welches den genannten Beschluss des VG Münster geändert hat.

  • VGH Bayern, 16.04.2020 - 11 CS 20.550

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Mischkonsums von Cannabis und Alkohol

    e) Es kann daher offen bleiben, ob bei einem gelegentlichen Cannabiskonsumenten durch einen fahreignungsrelevanten Mischkonsum von Alkohol und Cannabis nur Fahreignungszweifel hervorgerufen werden und eine weitere Aufklärung durch Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erforderlich ist (so OVG NW, B.v. 14.11.2019 - 16 B 638/19 - Blutalkohol 57 [2020], 56 Rn. 11-15) oder ob und in welchen Fällen, etwa bei einer (hier nicht vorliegenden) Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss eines fahreignungsrelevanten Mischkonsums, die Fahreignung gemäß § 11 Abs. 7 FeV ohne weitere Aufklärung zu verneinen ist.
  • VG Aachen, 20.04.2022 - 3 L 31/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Cannaviskonsum, gelegentlicher Konsum, Einlassung

    vgl. einerseits OVG NRW, Beschluss vom 14. November 2019 - 16 B 638/19 -, juris Rn. 11 ff. (verneint in obiter dicta) und andererseits BayVGH, Beschluss vom 1. Oktober 2021 - 11 CS 21.2129 -, juris Rn. 14 ff (offengelassen).
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