Rechtsprechung
AG Berlin-Lichtenberg, 04.01.2018 - 16 C 135/17 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Inkasso II: Abtretung von Ansprüchen gemäß "Mietpreisbremse" wirksam!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Abtretung von Ansprüchen einer Mietpartei gemäß "Mietpreisbremse" an eine ...
- lto.de (Pressebericht, 14.08.2018)
Legal Tech und das Rechtsdienstleistungsgesetz: Wird Wenigermiete.de zum Präzedenzfall?
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 14.08.2004 - 1 BvR 725/03
Zum Umfang von im Rahmen von Inkassotätigkeit erlaubter Rechtsberatung
Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 04.01.2018 - 16 C 135/17
Das Bundesverfassungsgericht hat zum RBerG klargestellt, dass soweit Personen, die nicht Rechtsanwälte sind, aufgrund ausdrücklicher Erlaubnis zu geschäftsmäßiger Inkassotätigkeit berechtigt sind, ihnen nach Inhalt und Systematik des Gesetzes zugleich, allerdings nur für einen Teilbereich, auch die geschäftsmäßige Rechtsberatung und Rechtsbesorgung erlaubt ist (BVerfG NJW-RR 2004, 1570).Zur Rechtsberatung gehört aber naturgemäß auch das Geltendmachen von Ansprüchen mit den rechtlichen Argumenten, die dem Gläubiger zu Gebote stehen (BVerfG NJW-RR 2004, 1570).
- LG Berlin, 07.12.2017 - 67 S 218/17
Mietpreisbremse verfassungswidrig? BVerfG-Vorlage
Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 04.01.2018 - 16 C 135/17
Die Bedenken der Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin, wie sie bereits im Hinweisbeschluss vom 14.09.2017 zum Verfahren 67 S 149/17 und erneut im Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht im Verfahren 67 S 218/17 geäußert wurden, teilt das hiesige Gericht nicht. - LG Berlin, 14.09.2017 - 67 S 149/17
Wohnraummiete: Verfassungswidrigkeit der "Mietpreisbremse"; Anforderungen an die …
Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 04.01.2018 - 16 C 135/17
Die Bedenken der Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin, wie sie bereits im Hinweisbeschluss vom 14.09.2017 zum Verfahren 67 S 149/17 und erneut im Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht im Verfahren 67 S 218/17 geäußert wurden, teilt das hiesige Gericht nicht.
- BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11
Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung …
Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 04.01.2018 - 16 C 135/17
Eine etwaige Nichtigkeit erfasst sowohl schuldrechtliche als auch Verfügungsverträge wie die Forderungsabtretung, wenn diese auf eine nicht erlaubte Rechtsdienstleistung zielen (BGH, Urteil vom 05. März 2013 - VI ZR 245/11). - BGH, 22.01.1954 - I ZR 34/53
Abtretung eines Befreiungsanspruchs
Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 04.01.2018 - 16 C 135/17
Die Forderung wandelt sich dabei in einen Zahlungsanspruch (BGHZ 12, 136, 141). - BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 423/99
Rechtsberatung durch Inkassounternehmen
Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 04.01.2018 - 16 C 135/17
Weder der Schutz der Verbraucher noch die Reibungslosigkeit der Rechtspflege rechtfertigen es, Inhaber einer Inkassoerlaubnis Rechtsäußerungen gegenüber ihren Klienten zu den einziehenden Forderungen zu verbieten (BVerfG NJW 2002, 1190).
- LG Berlin, 20.06.2018 - 65 S 70/18
Inkasso: Abtretung von Ansprüchen gemäß "Mietpreisbremse" wirksam!
Sie musste sich vor dem Hintergrund des pflichtwidrigen Verhaltens der Beklagten, das die Grundlage ihrer Forderungen bildete, die sie der Klägerin zur Einziehung übertrug bzw. an sie abtrat, auch nicht darauf verweisen lassen, zunächst selbst - zeitintensiv und aufwändig, da nicht problemerfahren und routiniert - mit geringen Erfolgsaussichten tätig zu werden (vgl. auch LG Lichtenberg, Urt. v. 04.01.2018 - 16 C 135/17, aaO;… vgl. auch Kilian, aaO, 3050). - LG Berlin, 20.04.2021 - 65 S 241/20
Unwirksamkeit einer Klausel über Abtretungsverbot mit Zustimmungsvorbehalt in …
Er musste sich vor dem Hintergrund des pflichtwidrigen Verhaltens der Beklagten, das die Grundlage seiner Forderungen bildete, die er der Klägerin zur Einziehung übertragen bzw. an sie abgetreten hat, auch nicht darauf verweisen lassen, zunächst weiter selbst - zeitintensiv und aufwändig, da nicht problemerfahren und routiniert - mit geringen Erfolgsaussichten tätig zu werden (vgl. auch LG Lichtenberg, Urt. v. 04.01.2018 - 16 C 135/17, aaO; vgl. auch Kilian, NJW 2017, 3043 [3050]). - LG Berlin, 22.08.2018 - 65 S 83/18
Mieter darf sich wegen überhöhter Miete direkt an Rechtsanwalt oder …
Sie musste sich vor dem Hintergrund des pflichtwidrigen Verhaltens der Beklagten, das die Grundlage ihrer Forderungen bildete, die sie der Klägerin zur Einziehung übertrug bzw. an sie abtrat, auch nicht darauf verweisen lassen, zunächst selbst - zeitintensiv und aufwändig, da nicht problemerfahren und routiniert - mit geringen Erfolgsaussichten tätig zu werden (vgl. auch LG Lichtenberg, Urt. v. 04.01.2018 - 16 C 135/17, aaO;… vgl. auch Kilian, aaO, 3050).
- LG Berlin, 03.07.2018 - 67 S 157/18
Zahlungsklage eines legal tech-Unternehmens aus abgetretenem Recht eines …
Das geht bereits im Einzelnen, erst recht aber in seiner Gesamtheit über die zulässigen Tätigkeiten eines registrierten Inkassodienstleisters weit hinaus (…vgl. AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg Urt. v. 22.2.2018 - 18 C 148/17, BeckRS 2018, 10925;… Urt. v. 4. April 2018 - 19 C 277/17, GE 2018, 717; a.A. AG Lichtenberg, Urt. v. 4. Januar 2018 - 16 C 135/17, n.v.). - LG Berlin, 10.10.2018 - 65 S 131/18
Mietrecht: Auskunftanspruch des Wohnungsmieters gegen den Vermieter über die …
Sie mussten sich vor dem Hintergrund des pflichtwidrigen Verhaltens des Beklagten, das die Grundlage ihrer Forderungen bildete, die sie der Klägerin zur Einziehung übertragen bzw. an sie abgetreten haben, auch nicht darauf verweisen lassen, zunächst selbst - zeitintensiv und aufwändig, da nicht problemerfahren und routiniert - mit geringen Erfolgsaussichten tätig zu werden (vgl. auch LG Lichtenberg, Urt. v. 04.01.2018 - 16 C 135/17, aaO;… vgl. auch Kilian, aaO, 3050). - LG Berlin, 31.07.2019 - 65 S 18/19
Wohnraummiete in Berlin: Abtretung und Verfolgung von Rechten aus der …
Sie mussten sich vor dem Hintergrund des pflichtwidrigen Verhaltens der Beklagten, das die Grundlage ihrer Forderungen bildete, die sie der Klägerin zur Einziehung übertragen bzw. an sie abgetreten haben, auch nicht darauf verweisen lassen, zunächst selbst - zeitintensiv und aufwändig, da nicht problemerfahren und routiniert - mit geringen Erfolgsaussichten tätig zu werden (vgl. auch LG Lichtenberg, Urt. v. 04.01.2018 - 16 C 135/17, aaO;… vgl. auch Kilian, aaO, 3050). - AG Berlin-Neukölln, 26.03.2019 - 18 C 188/18 Diesbezüglich wird auch auf das Urteil des Amtsgerichts Lichtenberg vom 04.01.2018, Aktenzeichen 16 C 135/17, verwiesen.