Rechtsprechung
AG Bremen, 20.10.2005 - 16 C 168/05 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- LawCommunity.de
Vertragsstrafe für Spaßbieter
- Telemedicus
Rechtsscheinhaftung und Vertragsstrafe für Spaßbieter
- Telemedicus
Rechtsscheinhaftung und Vertragsstrafe für Spaßbieter
- webshoprecht.de
Zur Haftung bei Benutzung eines fremden eBay-Accounts
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Vertragsstrafe für eBay-Spaßbieter ist wirksam
- aufrecht.de
Wirksame Vertragsstrafe in eBay-Auktion
- Kanzlei Prof. Schweizer
Vertragsstrafe für Spaßbieter bei Online-Auktion
- nomos.de , S. 33
EBay, Spaßbieter, Rechtsscheinhaftung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- info-it-recht.de
- recht.help (Kurzinformation und Volltext)
Vertragsstrafe gegen Spaßbieter ist zulässig
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Strafe für Spaßbieter - zulässig! - eBay-Recht
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Unter fremdem Namen Auto ersteigert - Internetnutzer muss für Bestellung seines Bruders einstehen
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Vertragsstrafe für Spaßbieter bei eBay
- tintemann.de (Kurzinformation)
Vertragsstrafe als Schutz gegen Spassbieter bei ebay.de
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vertragsstrafe für Käufer, die einen auf dem Online-Marktplatz eBay geschlossenen Kaufvertrag nicht erfüllen wollen/können
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Vertragsstrafe für Spaßbieter bei eBay
Besprechungen u.ä.
- wgk.eu (Entscheidungsbesprechung)
EBay-Handel: Spaßbietern droht im Einzelfall eine Vertragsstrafe!
Sonstiges
- anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Abmahnung wegen Vertragsstrafe in AGB eines Webshops
Papierfundstellen
- NJW 2006, 518
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Naumburg, 02.03.2004 - 9 U 145/03
Darlegungs- und Beweislast des Internetversteigerers beim Zustandekommen eines …
Auszug aus AG Bremen, 20.10.2005 - 16 C 168/05
Zwar hat der Teilnehmer einer Internetversteigerung wegen der unzureichenden technischen Sicherheit der Zugangssicherung durch Benutzername und Passwort die Identität seines Vertragspartners zu beweisen ( OLG Naumburg, [Urt. v. 02.02.2004 - 9 U 145/03,] OLG-NL 2005, 51), dies steht jedoch einem hinreichenden Rechtsschein, auf den der Geschäftsverkehr vertrauen darf, nicht entgegen. - OLG Oldenburg, 11.01.1993 - 13 U 133/92
Unbefugte Benutzung des Btx-Anschlusses; Btx-Teilnehmer; Haftung nach …
Auszug aus AG Bremen, 20.10.2005 - 16 C 168/05
Damit haftet der eBay -Nutzer auch dann, wenn er das Verhalten des unter seinem Namen Handelnden entweder kannte und trotz Verhinderungsmöglichkeiten duldete, oder wenn er es hätte erkennen müssen und verhindern können und der Dritte nach Treu und Glauben davon ausgehen durfte, dass der Namensträger selbst oder eine von ihm bestimmte Person handele (vgl. etwa OLG Oldenburg, NJW 1993, 1400 zur BTX-Nutzung).
- OLG Hamm, 16.11.2006 - 28 U 84/06
Zur Vermutung der Käufereigenschaft bei Kaufvertrag über das …
Sodann kann eine Schadensersatzhaftung des Beklagten auch nicht aus einer fahrlässigen Ermöglichung der Verwendung des Passworts - so wie es etwa das AG Bremen (in: NJW 2006, 518) unter Bezugnahme auf ein Urteil OLG Oldenburg (in: NJW 1993, 1400 betr. Inanspruchnahme von Bildschirmtextleistungen) angenommen hat - hergeleitet werden. - OLG Frankfurt, 12.05.2016 - 22 U 205/14
"Spaßbieter"- Klausel in eBay-Angeboten verstößt gegen Wertung des § 305c Abs. 2 …
a) Dabei kann allerdings nicht davon ausgegangen werden, dass die eBay-Annonce als allgemeine Geschäftsbedingung qualifiziert werden kann ( so aber LG Wiesbaden, Beschluss vom 26. Februar 2014 und Beschluss vom 05. Mai 2014, Az.: 1 S 38/13, zitiert nach juris; AG Waiblingen, Urteil vom 11. Dezember 2008, Az.: 9 C 1000/08, zitiert nach juris; gegen das Vorliegen von AGB: AG Essen, Urteil vom 19.04.2007, Az.: 24 C 357/06, Beck-RS 2008-01456; AG Bremen, Urteil vom 20. Oktober 2005, Az.: 16 C 168/05, Rdnr. 14, zitiert nach juris; AG Wittmund…, Urteil vom 28. August 2008, Az.: 4 C 183/08, Rdnr. 24, zitiert nach juris).