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   AG Berlin-Hohenschönhausen, 29.05.2008 - 16 C 205/07   

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https://dejure.org/2008,34869
AG Berlin-Hohenschönhausen, 29.05.2008 - 16 C 205/07 (https://dejure.org/2008,34869)
AG Berlin-Hohenschönhausen, Entscheidung vom 29.05.2008 - 16 C 205/07 (https://dejure.org/2008,34869)
AG Berlin-Hohenschönhausen, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - 16 C 205/07 (https://dejure.org/2008,34869)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorwegabzug für Gewerbe (Grundsteuer, Versicherungsprämien); Kaufhaus; Hauswartskosten; Ablesewerte von Heizkostenverteilern an Steigeleitungen; Nutzerwechselgebühr; Kosten des Nutzerwechsels; Messdifferenzen; Messtoleranzen; Messfehlertoleranz bei Wasserkosten; ...

  • mietrechtsiegen.de

    Wohnraummietvertrag: ordnungsgemäße Abrechnung der Betriebskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nutzerwechselgebühr kann nicht per AGB vereinbart werden

  • heinrich-heiden.eu (Kurzinformation)

    Heizkostenverteilung bei vertikalen Einrohrheizungen

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 04.12.2006 - 67 S 223/06
    Auszug aus AG Berlin-Hohenschönhausen, 29.05.2008 - 16 C 205/07
    Allerdings handelt es sich hierbei um einen Kostenfaktor, der nur einen geringen Zeitaufwand auslöst, so dass er in der Gesamtbilanz vernachlässigt werden kann (vgl. LG Berlin, GE 2007, 851, 853).
  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 19/07

    Kein Anspruch des Vermieters auf Erstattung einer "Nutzerwechselgebühr" in den

    Auszug aus AG Berlin-Hohenschönhausen, 29.05.2008 - 16 C 205/07
    Soweit die Vertragsparteien nicht anderweitig hierzu Regelungen getroffen haben, fällt diese Gebühr daher dem Vermieter zur Last (vgl. BGH, NJW 2008, 575).
  • LG Leipzig, 05.09.2019 - 8 O 1620/18

    Kosten einer Zwischenablesung sind vom Vermieter zu tragen!

    Das BGH-Urteil vom 14.11.2007 verbietet den Mietvertragsparteien nicht, anderslautende Regelungen über die Kostentragung von Zwischenablesekosten zu treffen (BGH, a.a.O. Rn. 9; so auch AG Hohenschönhausen, Urteil v. 31.03.2008 - Az.: 16 C 205/07).
  • BGH, 18.12.2019 - VIII ZR 62/19

    Handeln bei einer an den Hausmeister entrichteten Notdienstpauschale um vom

    Zum Teil wird die Umlagefähigkeit einer Notdienstpauschale deswegen angenommen, weil die Erreichbarkeit des Hausmeisters zur Störungsbeseitigung in Notfällen auch außerhalb der (üblichen) Geschäftszeiten zu den dem Sicherheitsbereich angehörenden Tätigkeiten eines Hausmeisters gehöre, deren Kosten grundsätzlich umlagefähig seien (AG Hohenschönhausen, Urteil vom 31. März 2008 - 16 C 205/07, juris Rn. 12 f.; AG Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2010 - 31 C 210/09, juris Rn. 20).
  • AG Brandenburg, 07.06.2010 - 31 C 210/09

    Wohnraummiete: Anforderungen an die formelle Ordnungsmäßigkeit einer

    Auch Maßnahmen zur Einhaltung der Sicherheit und Ordnung, wie etwa die Erreichbarkeit in Notfällen ( LG Köln , WuM 1997, Seite 230; AG Hohenschönhausen , Das Grundeigentum 2008, Seite 933 ), die Überwachung der Sauberkeit der Außenanlage und der Gemeinschaftsräume ( AG Charlottenburg , GE 2005, Seite 997 ), die Kontrolle und Zugänglichkeit von Rettungs- und Fluchtwegen, die Kontrolle der Funktionsfähigkeit von Abflüssen und Druckleitungen im Keller und auf dem Grundstück sowie die Kontrolle der Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen und Treppenhäuser, die Kontrolle des ordnungsgemäßen Zustandes der haustechnischen Anlagen ( AG Hohenschönhausen , GE 2008, Seite 933 ), die Überprüfung der Objekte auf Verschlechterung ihres Zustandes, die Pflege des Betriebsraumes der Heizungsanlage nebst Überwachung und auch die Überwachung des Müllplatzes ( AG Hamburg-St. Georg , Urteil vom 20.07.2007, Az.: 920 C 227/06 ), sind bei der Betriebskostenabrechnung aber durchaus anrechenbare Tätigkeiten eines Hausmeisters/Hauswarts ( K. Wolbers , ZMR 2009, Seiten 417 ff.; Dr. W. Hinz , NZM 2009, Seiten 97 ff. ).
  • AG Brandenburg, 07.10.2009 - 34 C 119/08

    Heizkosten bei Wohnungsmiete: Kürzungsrecht bei Heizkostenabrechnung ohne

    Die nunmehr hierzu - soweit ersichtlich - veröffentlichte Rechtsprechung (vgl. u. a.: LG Dresden, WuM 2009, Seiten 292 f.; LG Mühlhausen, WuM 2009, Seiten 234 f.; LG Gera, WuM 2007, Seiten 511 f.; LG Halle/Saale, ZMR 2003, Seiten 428 f.; LG Meiningen, WuM 2003, Seiten 453 ff.; AG Hohenschönhausen, Das Grundeigentum 2008, Seiten 933 ff.; AG Halle-Saalkreis, ZMR 2006, Seite 536; AG Neukölln, WuM 2003, Seiten 325 f.; AG Lübben, NZM 2000, Seite 907; AG Brandenburg an der Havel Urteil vom 27.07.2007, Az.: 37 C 200/05) stellt insofern dann aber darauf ab, dass mangels Anbringung von Heizkostenverteilern auch an dem Einrohrwärmestrang keine ordnungsgemäße Erfassung der Wärmeabgabe vorliege, so dass eine verbrauchsabhängige Kostenverteilung nicht möglich sei und somit nur der Wohnflächenmaßstab gemäß § 556 a Abs. 1 Satz 1 BGB eingreife.

    Eine solche Regulierung ist aber bei den Einrohrheizungen jedenfalls bezüglich des ungedämmten Wärmerohres - wie auch hier - objektiv nicht möglich (BGH, Urteil vom 08.10.2003, Az.: VIII ZR 67/03, in: NJW 2004, Seiten 285 f. = ZMR 2004, Seiten 99 f. = NZM 2004, Seiten 24 f. = Das Grundeigentum 2004, Seite 106; AG Hohenschönhausen, Das Grundeigentum 2008, Seiten 933 f.; jurisPR-MietR 18/2009 Anm. 2, Prof. Dr. Siegbert Lammel zu der Entscheidung des LG Dresden in: WuM 2009, Seiten 292 f.).

  • LG Berlin, 30.01.2019 - 64 S 25/18

    Umlagefähigkeit einer "Notdienstpauschale" als Betriebskosten im

    Insbesondere kann der Entscheidung des Amtsgerichts Hohenschönhausen (Urteil vom 31. März 2008 - 16 C 205/07 -, juris), wonach eine Notdienstbereitschaft als dem Sicherheitsbereich zuzuordnende Hausmeisterkosten umlagefähig sei, nicht gefolgt werden.
  • AG München, 26.04.2019 - 461 C 21735/17

    Einsichtsrecht des Mieters in Rechnungen von Drittfirmen bei

    Kontrollgänge des Hausmeisters zählen zu den Tätigkeiten, deren Kosten als Betriebskosten umlegbar sind, wenn sie entsprechend den Aufgaben eines Hausmeisters die Sicherheit und Ordnung betreffen (vgl. Langenberg/Zehelein, 8. Auflage, 2016, A201/202; AG Hohenschönhausen vom 31.03.2008, 16 C 205/07; im Grundsatz ebenso AG Gera vom 01.12.2011, 2 C 184/11, WuM 2012, 345, das nach den einzelnen Zwecken der Kontrollgänge differenziert).
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