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AG Würzburg, 02.10.2014 - 16 C 207/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Teppichkauf in der Türkei - gilt deutsches Recht?
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.06.1991 - VIII ZR 178/90
Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit
Auszug aus AG Würzburg, 02.10.2014 - 16 C 207/13
Auf BGH NJW-RR 91, 1524 ff., in welchem in identischer Konstellation (Ausflugsfahrt mit Besuch eines Teppichanbieters) entsprechend entschieden wurde, wird ausdrücklich hingewiesen.
- LG Bonn, 14.12.2018 - 1 O 101/18
Widerruf Teppichkauf Türkei Ausrichten
Bestünde für den Klägers indes entsprechend dem Beklagtenvortrag nach dem türkischem Recht kein Widerrufsrecht, dann bliebe das türkische Recht hinter dem Schutzniveau des deutschen Verbraucherschutzrechts zurück und wäre folglich nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 Rom I im vorliegenden Fall nicht anwendbar (so für einen vergleichbaren Fall in der Türkei: AG Würzburg, Urteil vom 02.10.2014 - 16 C 207/13 = NJW-RR 2015, 1149f. = juris; Friesen, VuR 2016, 174, 176).