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ArbG Frankfurt/Main, 18.09.2013 - 16 Ca 1599/13 |
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ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. September 2013 - 16 Ca 1599/13 (https://dejure.org/2013,62519)
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 18.09.2013 - 16 Ca 1599/13
- LAG Hessen, 18.03.2014 - 15 Sa 1315/13
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 18.03.2014 - 15 Sa 1315/13
Erfolglose Entschädigungsklage wegen Nichteinladung zu einem Vorstellungsgespräch …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 18. September 2013 - 16 Ca 1599/13 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Wegen des unstreitigen Sachverhalts im Übrigen und des Vortrages der Parteien im ersten Rechtszug wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 18. September 2013 - 16 Ca 1599/13 - gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen (Bl. 72 bis 74 d.A.).
das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 18. September 2013 - 16 Ca 1599/13 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an sie EUR 10.000,00 Entschädigung nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6. März 2013 zu zahlen.