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ArbG Leipzig, 13.07.2007 - 16 Ca 1676/07 |
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Verfahrensgang
- ArbG Leipzig, 13.07.2007 - 16 Ca 1676/07
- LAG Sachsen, 26.05.2008 - 3 Sa 578/07
- BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 568/08
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Sachsen, 04.06.2008 - 9 Sa 658/07
Inhaltliche Voraussetzungen des Merkmals "vom Arbeitgeber übertragen" gem. § 12 …
Es kann danach unentschieden bleiben, ob es für die Annahme eines Teilbereiches ausreichend ist, dass die Klinik bzw. Abteilung in irgendeiner Form untergliedert ist (so ArbG Leipzig, Urteil vom 13.07.2007 - 16 Ca 1676/07 -) oder ein Teilbereich im Sinne des § 12 TV-Ärzte jedenfalls dann anzunehmen ist, wenn er über eine eigene räumliche und personelle Ausstattung verfügt (so ArbG Aachen, Urteil vom 23.05.2007 - 6 Ca 178/07 -). - LAG Köln, 03.07.2008 - 13 Sa 1526/07
Eingruppierung: Oberarzt
Nach Auffassung des Arbeitsgerichts Leipzig soll es für die Annahme eines Teilbereichs ausreichen, dass eine Klinik/Abteilung in irgendeiner Form untergliedert ist, die Begriffe "Teilbereich" und "Funktionsbereich" werden nicht als synonym angesehen (Urteil vom 13.07.2007 - 16 Ca 1676/07). - ArbG Solingen, 23.01.2008 - 5 Ca 1112/07
Eingruppierung, Auslegung TV-Ärzte, Eingruppierung Oberarzt, Vss.
Dies ergibt sich bereits daraus, dass die Tarifvertragsparteien den Begriff oder und nicht bzw. verwandt haben und damit verdeutlichten, dass sie die Begriffe Teilbereich und Funktionsbereich nicht synonym, sondern als gleichberechtigte Alternativen verstanden haben wollten (ebenso ArbG Leipzig, Urteil vom 13.7.2007, 16 Ca 1676/07, nv.; ArbG Düsseldorf, Urteil vom 12.7.2007, 14 Ca 699/07).