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   VGH Bayern, 17.02.1999 - 16 D 97.3727   

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VGH Bayern, 17.02.1999 - 16 D 97.3727 (https://dejure.org/1999,44659)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.02.1999 - 16 D 97.3727 (https://dejure.org/1999,44659)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Februar 1999 - 16 D 97.3727 (https://dejure.org/1999,44659)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Bayern, 09.12.2020 - 16a D 19.904

    Disziplinarmaß bei außerdienstlichem Internet-Chat eines Lehrers

    Dies gilt vor allem dann, wenn der von der Rechtsordnung eingeräumte Freiraum überschritten und strafrechtliche Schutzbestimmungen verletzt werden (BayVGH, U.v. 17.2.1999 - 16 D 97.3727 - juris Rn 71: verbotene Prostitution und Zuhälterei).
  • VG Berlin, 11.06.2008 - 80 A 17.07

    Disziplinarrechtliche Konsequenzen nach Werbung im Internet mit

    Das Disziplinarrecht nimmt keine moralische Bewertung des sexuellen Verhaltens vor, sondern befasst sich mit den Auswirkungen dieses Verhaltens auf die Amtsführung, auf Achtung und Vertrauen in die Amtsführung eines Beamten sowie auf das persönliche Ansehen des Beamten und der Beamtenschaft (vgl. hierzu Bayerischer VGH, Urteil vom 17. Februar 1999 - 16 D 97.3727 - bei juris, Rdn. 71).
  • DGH Baden-Württemberg, 20.10.2009 - DGH 1/09

    Unverhältnismäßigkeit einer Aberkennung der Ruhegehaltsbezüge eines Richters nach

    Daraus folgt zugleich, dass sich der Verlust der Vertrauenswürdigkeit, wenn der Beamte durch ihm vorwerfbares schweres Fehlverhalten das Vertrauensverhältnis zu seinem Dienstherrn endgültig zerstört hat, nicht durch eine nachträgliche Änderung einer früheren negativen Lebensweise rückgängig machen lässt (BVerwG vom 12.8.1997 DokBerB 1998, 111 f.; BayVGH vom 17.2.1999 Az. 16 D 97.3727).".
  • VGH Bayern, 25.03.2009 - 16a D 08.1845

    Disziplinarrecht; Lehrer; Exhibitionismus; Entfernung aus dem Dienst; keine

    Dieser gesetzlichen Regelung ist zu entnehmen, dass Verstöße gegen die genannten Strafrechtsnormen im schulischen Bereich erschwerend zu berücksichtigen sind (vgl. BayVGH vom 17.2.1999 Az. 16 D 97.3727).
  • VG Ansbach, 05.05.2010 - AN 6b D 09.02384

    Disziplinarklage; Entfernung aus dem Dienst; Dienstvergehen; zweimalige

    Mit dem Kläger geht das Gericht zunächst davon aus, dass angesichts der Regelung in Art. 25 Abs. 1 BayDG die Feststellungen im Urteil des Amtsgerichts ... vom ... 2009 auch im Hinblick auf die Frage des Ausschlusses bzw. der Verminderung der Schuldfähigkeit bindend sind (Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, Art. 25, RdNr. 15; BayVGH vom 16.2.1999 - 16 D 97.3727).
  • VG Regensburg, 25.06.2010 - RN 10A DK 10.490

    Beamter des höheren Dienstes in der inneren Verwaltung; Steuerhinterziehung über

    Wer bei einer Tat strafrechtlich schuldfähig ist, ist auch disziplinarrechtlich verantwortlich; die Schuldfeststellung des Strafurteils enthält somit auch eine bindende Feststellung disziplinärer Verantwortungsfähigkeit (vgl. Zängl, Art. 25 BayDG, Anm. 15, sowie BayVGH v. 16.2.1999, 16 D 97.3727).
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   VGH Bayern, 11.03.1998 - 16 D 97.3727   

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VGH Bayern, 11.03.1998 - 16 D 97.3727 (https://dejure.org/1998,43698)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.03.1998 - 16 D 97.3727 (https://dejure.org/1998,43698)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. März 1998 - 16 D 97.3727 (https://dejure.org/1998,43698)
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Wird zitiert von ...

  • VGH Bayern, 15.12.2011 - 16a D 09.1836

    Wiedereinsetzung bei unvollständigen Anträgen; Lehrer; Interview in ...-Sendung

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 11.02.2011 Az. 2 WD 1/11 , Beschluss vom 09.12.1975, Az. 1 DB 17.75, DokBerB 1976, 126), der sich der Senat anschließt und die er bereits vor 1999 vertreten hatte (vgl. BayVGH Beschluss vom 11.03.1998 16 D 97.3727 ).
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