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   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.1993 - 16 E 573/93   

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https://dejure.org/1993,4410
OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.1993 - 16 E 573/93 (https://dejure.org/1993,4410)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.09.1993 - 16 E 573/93 (https://dejure.org/1993,4410)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. September 1993 - 16 E 573/93 (https://dejure.org/1993,4410)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Jugendhilfe; Allgemeine öffentliche Fürsorge; Förderung der Jugend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 164
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • VG Frankfurt/Oder, 12.03.2013 - 6 KE 12/13

    Kindergartenrecht; Heimrecht

    bb) Zu keinem anderem Ergebnis gelangt eine historisch-genetische Auslegung zur Änderung des § 188 VwGO in der Fassung vom 21. Januar 1960 durch Art. 4 § 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Änderung des Gerichtskostengesetzes und anderer Gesetzes vom 20. August 1975, mit dem das in der Ursprungsfassung enthaltene Tatbestandsmerkmal "allgemeine öffentliche Fürsorge" unter anderem ersetzt wurde durch das Tatbestandsmerkmal "Sachgebiete ... der Jugendhilfe" (vgl. hierzu: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfahlen [OVG NW], Beschluss vom 14. September 1993 - 16 E 573/93 - NVwZ-RR 1994, 164).

    Im Übrigen stützen die im betreffenden Urteil des Thüringischen Oberverwaltungsgerichtes angeführten Rechtsprechungszitate die vertretene Rechtsansicht der Gerichtskostenpflichtigkeit nicht: Entweder wurde in den zitierten Entscheidungen die Gerichtskostenfreiheit ausdrücklich bejaht (vgl. VGHBW, Urteil vom 24. März 1998 - 9 S 967/96 - Seite 23 des Urteilsabdruckes, der nicht in NVwZ-RR 1999, 317 ff., VBlBW 1998, 383 und FEVS 49, 129 ff. veröffentlicht ist; Nds.OVG, Beschluss vom 17. April 1996 - 4 M 1604/96 - Seite 2 und 11 des Beschlussabdruckes; OVG NW, Urteil vom 31. Oktober 1986 - 8 A 1658/84 - Seite 27 des Urteilsabdruckes) oder eine Entscheidung betraf Zuwendungen aus Mitteln des Jugendplanes für die Vorbereitung und Durchführungen von Bildungsveranstaltungen, die nicht zum Rechtsgebiet Jugendhilfe, sondern der Jugendförderung gehören (vgl. OVG NW, Beschluss vom 14. September 1993 - 16 E 573/93 - a. a. O., S. 164 und Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, VwGO, Kommentar, 18. Auflage, § 188 VwGO Rdnr. 3, S. 1947, wonach nicht jegliche der Förderung der Jugend dienende Maßnahme unter den Begriff der Jugendhilfe im Sinne des § 188 Satz 1 VwGO fällt).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2013 - 9 S 889/11

    Förderung von Leistungen der Jugendsozialarbeit; hier: Leertagezuschuss für

    Zur Jugendhilfe in diesem Sinne gehören zwar nicht alle der Jugendförderung dienenden Maßnahmen (vgl. Senatsbeschluss vom 19.11.2012 - 9 S 2050/12 - OVG NRW, Beschluss vom 14.09.1993 - 16 E 573/93 -, Juris Rn. 3), aber alle Streitigkeiten nach dem SGB VIII, sofern sie zumindest mittelbar einen fürsorgerischen Bezug haben, unter anderem auch Zuschussgewährungen an Kindertageseinrichtungen oder die Förderung von freien Trägern (vgl. Stelkens/Clausing, in: Schoch/Schneider/Bier , VwGO § 188 Rn. 7 ; Happ, in: Eyermann , VwGO, 13. Aufl. 2010, § 188 Rn. 7; Wysk, in: ders. , VwGO, 2011, § 188 Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.1997 - 16 A 2389/96

    Rechtzeitigkeit eines Widerspruches; Telefax; Unvollständiger Eingang bei

    Die Entscheidung über die Gerichtskostenfreiheit beruht auf § 188 Satz 2 VwGO, weil der Rechtsstreit das Sachgebiet der Jugendhilfe betrifft, und zwar die Förderung eines finanzschwachen Trägers der freien Jugendhilfe für eine Einrichtung der sozialen Jugendarbeit, so daß eine aus sozialen Gründen veranlaßte Fürsorgemaßnahme in Rede steht (vgl. dazu, daß in diesem Falle § 188 Satz 1 VwGO Anwendung findet, Beschluß des erkennenden Senats vom 14. September 1993 - 16 E 573/93 -, NVwZ-RR 1994, 164 = FEVS 44, 386 = ZfS 1994, 56 = ZFSH/SGB 1994, 139).
  • OVG Thüringen, 30.09.2004 - 2 KO 385/03

    Kindergartenrecht, Heimrecht; Eigengesellschaft einer Kommune kein förderfähiger

    In Anknüpfung an die ursprüngliche Fassung des § 188 Satz 1 VwGO, "Sachgebiete der allgemeinen öffentlichen Fürsorge, der Tuberkulosenhilfe und der sozialen Fürsorge für Kriegsopfer" ist zu entnehmen, dass der Begriff der Jugendhilfe abweichend von der jeweiligen Regelung im materiellen Recht dahin verstanden werden muss, dass von der Gerichtskostenfreiheit nur die Verfahren umfasst sind, in denen um die Hilfe für ein Kind oder einen Jugendlichen selbst gestritten wird, indessen nicht solche, in denen es um die Förderung einer Institution der Jugendhilfe geht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. Oktober 1986 - 8 A 1658/84 - und Beschluss vom 14. September 1993 - 16 E 573/93 - NVwZ-RR 1994, 164; VGH Baden Württemberg, Urteil vom 24. März 1998 - 9 S 967/96 -, 4. Senat des Nds. OVG, Beschluss vom 17. April 1996 - 4 M 1604/96 - zu § 45 - SGB VIII - a. A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21. Mai 1999 - 12 O 1998/99 -, FEVS 51, 47-48).
  • OVG Thüringen, 19.10.2004 - 2 KO 385/03

    Sachkostenzuschuss, Eigengesellschaft, kommunaler Träger, freier gemeinnütziger

    In Anknüpfung an die ursprüngliche Fassung des § 188 Satz 1 VwGO, "Sachgebiete der allgemeinen öffentlichen Fürsorge, der Tuberkulosenhilfe und der sozialen Fürsorge für Kriegsopfer" ist zu entnehmen, dass der Begriff der Jugendhilfe abweichend von der jeweiligen Regelung im materiellen Recht dahin verstanden werden muss, dass von der Gerichtskostenfreiheit nur die Verfahren umfasst sind, in denen um die Hilfe für ein Kind oder einen Jugendlichen selbst gestritten wird, indessen nicht solche, in denen es um die Förderung einer Institution der Jugendhilfe geht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. Oktober 1986 - 8 A 1658/84 - und Beschluss vom 14. September 1993 - 16 E 573/93 - NVwZ-RR 1994, 164; VGH Baden Württemberg, Urteil vom 24. März 1998 - 9 S 967/96 -, 4. Senat des Nds. OVG, Beschluss vom 17. April 1996 - 4 M 1604/96 - zu § 45 - SGB VIII - a. A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21. Mai 1999 - 12 O 1998/99 -, FEVS 51, 47-48).
  • OVG Niedersachsen, 21.05.1999 - 12 O 1998/99

    Gerichtskostenfreiheit; Jugendhilfe; Erlaubniserteilung

    So meint - z.B. - Stelkens (aaO), das Sachgebiet der "Jugendhilfe" sei "nur im Rahmen der öffentlichen Fürsorge" erfasst, nicht jede Förderung der Jugendhilfe (unter Hinweis auf OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14.9.1993 - 16 E 573/93 -, NVwZ-RR 1994, 164 - auf diese Entscheidung hat sich das Verwaltungsgericht berufen -), unterfalle § 188 Satz 1 VwGO, benennt aber andererseits die bereits angeführte Entscheidung dieses Gerichtes vom 31.10.1986 (aaO) die die Kindergartenförderung § 188 Satz 2 VwGO unterordnet.
  • VG Köln, 01.07.2002 - 16 K 5125/98

    Ausgestaltung der Berechnung der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in

    Die Kammer hat sich insoweit der ständigen Praxis des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen, vgl. Beschlüsse vom 28.10.1994 - 8 B 159.94 -, 04.07.1997 - 8 B 97.97 - und 22.01.1998 - 8 B 4.98; vgl. hierzu auch OVG NW, Beschlüsse vom 14.09.1993 - 16 E 573/93 -, FEVS 44, 368 ff., und 27.03.1998 - 16 B 448/98 -, sowie OVG Hamburg, Urteil vom 21.07.1995 - Bf IV 9/94 -, NVwZ-RR 1996, 580 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.1998 - 16 B 448/98

    Feststellung eines Unterhaltsanspruchs gegen die eigenen Eltern

    Darunter fallen nur solche Rechtstreitigkeiten, die der allgemeinen öfffentlichen Fürsorge zuzurechnen sind (vgl. OVG NW, Beschluß vom 14. September 1993 - 16 E 573/93 - NVwZ-RR 1994, 164 = FEVS 44, 386 = ZfS 1994, 56 = ZfSH/SGB 1994, 139).
  • VG Köln, 03.03.2004 - 16 L 3026/03

    Anforderungen an die Festsetzung des Elternbeitrages für den Besuch einer

    - 16 E 573/93 -, FEVS 44, 368 ff., und 27.03.1998 - 16 B 448/98 - sowie.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1998 - 16 E 2/98

    Ausgestaltung des Anspruchs eines eingetragenen gemeinnützigen Vereins auf

    1994, 414 = ZFSH/SGB 1994, 368, sowie Beschluß vom 14. September 1993 - 16 E 573/93 -, FEVS 44, 386 = NVwZ-RR 1994, 164.
  • VG Gelsenkirchen, 04.11.2002 - 11 K 2300/99

    Voraussetzungen einer Klagerücknahme im Verwaltungsprozess; Ausgestaltung der

  • VG Köln, 29.09.2003 - 16 K 9207/00

    Anforderungen an die Berechnung der Höhe des für den Besuch einer

  • VG Gelsenkirchen, 18.11.2002 - 11 K 146/00

    Ausgestaltung der Qualifizierung von Streitigkeiten um die Bewilligung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1999 - 16 A 4792/97

    Ausgestaltung der verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeit für die Durchsetzung

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