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   FG Niedersachsen, 23.01.2006 - 16 K 12/04   

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FG Niedersachsen, 23.01.2006 - 16 K 12/04 (https://dejure.org/2006,1673)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.01.2006 - 16 K 12/04 (https://dejure.org/2006,1673)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Januar 2006 - 16 K 12/04 (https://dejure.org/2006,1673)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Kindergeld für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 32 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 62 Abs. 1 EStG; § 62 Abs. 2 EStG; § 63 EStG; § 51 AuslG; § 53 AuslG; § 54 AuslG; § 1 Abs. 3 S. 1 BKGG
    Voraussetzungen des Anspruchs eines Ausländers auf Kindergeld; Abhängigkeit des Kindergelds von einer Aufenthaltsberechtigung; Verfassungskonforme Auslegung von § 62 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG)

  • IWW
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EStG § 62 Abs. 2; AuslG § 51; AuslG § 53; AuslG § 54; GG Art. 100 Abs. 1
    Kindergeld, Aufenthaltsbefugnis, Aufenthaltstitel, Bundesverfassungsgericht, Verfassungswidrigkeit

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 62 Abs. 1; ; EStG § 63; ; AuslG § 51; ; AuslG § 53; ; AuslG § 54

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld; Ausländer; Aufenthaltsberechtigung; Abschiebungshindernis - Kindergeld für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis nur, wenn ein Abschiebungshindernis vorliegt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis nur, wenn ein Abschiebungshindernis vorliegt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Ausländers auf Kindergeld; Abhängigkeit des Kindergelds von einer Aufenthaltsberechtigung; Verfassungskonforme Auslegung von § 62 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG)

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Rechtsprechung FG Nds, Ausländer ohne Aufenthaltstitel, Kindergeld,

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis erhalten Kindergeld

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Kindergeld für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Kindergeld für Ausländer trotz fehlenderAufenthaltsberechtigung möglich

  • migrationsrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Ausländer ohne Aufenthaltstitel, Kindergeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 751
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.01.2006 - 16 K 12/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 6. Juli 2004 1 BvL 4, 5,6/97, BVerfGE 111, 160 entschieden, dass § 1 Abs. 3 Satz 1 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms vom 21. Dezember 1993 (BGBl. I 1993, 2353) mit Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) unvereinbar ist, weil keine Gründe von solchem Gewicht ersichtlich sind, die die unterschiedliche Behandlung ausländischer Eltern ohne Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis im Vergleich zu anderen ausländischen Eltern rechtfertigen könnten.
  • BFH, 17.08.2005 - IX R 35/04

    Gewinnerzielungsabsicht bei Erzielung von Verlusten aus gewerblichem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.01.2006 - 16 K 12/04
    Dies hat unlängst der BFH in seinem Urteil vom 1. Juni 2004 IX R 35/04 BStBl. II 2005, 26 ebenso entschieden, in dem er unter Übertragung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 22 Nr. 3 EStG a.F. auf § 23 Abs. 4 S. 3 EStG in der bis 1993 geltenden Fassung in verfassungskonformer Auslegung das Verlustausgleichs- und -abzugsabverbot ohne Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nicht angewandt hat.
  • BFH, 01.06.2004 - IX R 35/01

    Berücksichtigung von Spekulationsverlusten für Jahre vor 1999

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.01.2006 - 16 K 12/04
    Dies hat unlängst der BFH in seinem Urteil vom 1. Juni 2004 IX R 35/04 BStBl. II 2005, 26 ebenso entschieden, in dem er unter Übertragung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 22 Nr. 3 EStG a.F. auf § 23 Abs. 4 S. 3 EStG in der bis 1993 geltenden Fassung in verfassungskonformer Auslegung das Verlustausgleichs- und -abzugsabverbot ohne Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nicht angewandt hat.
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 6/08 R

    Bundeserziehungsgeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

    Ihre Argumentation wird zwar in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung zum Kindergeldrecht jedenfalls insoweit geteilt, als Zeiträume bis zum 1.1.2005 betroffen sind (vgl etwa zur gleich gelagerten Problematik im Kindergeldrecht das Finanzgericht [FG] Köln, Urteil vom 9.5. 2007 - 10 K 6473/03 - juris RdNr 21 ff, sowie das Niedersächsische FG, Urteil vom 23.1. 2006 - 16 K 12/04 - juris RdNr 28).
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 5/08 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c

    Ihre Argumentation wird zwar in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung zum Kindergeldrecht jedenfalls insoweit geteilt, als Zeiträume bis zum 1.1.2005 betroffen sind (vgl etwa zur gleich gelagerten Problematik im Kindergeldrecht das Finanzgericht [FG] Köln, Urteil vom 9.5. 2007 - 10 K 6473/03 - juris RdNr 21 ff, sowie das Niedersächsische FG, Urteil vom 23.1. 2006 - 16 K 12/04 - juris RdNr 28).
  • FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 983/04

    Gewährung von Kindergeld in gesetzlicher Höhe zugunsten einer Staatsbürgerin der

    Obwohl die Einspruchsentscheidung, mit der die Ablehnung des Kindergeldanspruchs bestätigt wurde, im Februar 2004 bekannt gegeben worden ist, hält das Gericht entgegen der Ansicht des Niedersächsischen FG im Urteil vom 23. Januar 2006 16 K 12/04 (EFG 2006, 751) eine Klage, mit der die Verurteilung der beklagten Behörde zu Gewährung von Kindergeld begehrt werden soll, auch für die Monate nach Bekanntgabe der letzten Verwaltungsentscheidung für zulässig.

    Ein unterinstanzliches Gericht kann einer für verfassungswidrig gehaltenen Norm in eigener Zuständigkeit die Anwendung versagen, wenn das BVerfG bereits eine Entscheidung zu einer vergleichbaren Rechtsvorschrift getroffen hat (vgl. BFH-Urteil vom 1. Juni 2004 IX R 35/04, BStBl II 2005, 26; Niedersächsisches FG, Urteil vom 23. Januar 2006 16 K 12/04, EFG 2006, 751).

    Entgegen ihrem Wortlaut ist die Vorschrift allerdings einschränkend dahin auszulegen, dass der Ausschluss von Ausländern von der Kindergeldberechtigung nicht für solche ausländischen Eltern gilt, die auf unbestimmte Zeit nicht abgeschoben werden können und die sich seit mindestens 1 Jahr ununterbrochen in Deutschland aufhalten (Anschluss an das Urteil des Niedersächsischen FG vom 23. Januar 2006 16 K 12/04, EFG 2006, 751).

    Aus diesem Grund ist § 62 Abs. 2 EStG i. d. F. des JStG 1996 entsprechend dem Entscheidungsausspruch des BVerfG entgegen seinem Wohnort einschränkend dahin auszulegen, dass ausländischen Eltern, die sich ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten, Kindergeld zu gewähren ist, wenn sie nach den §§ 51, 53 und 54 AuslG auf unbestimmte Zeit nicht abgeschoben werden können, dies allerdings frühestens für die Zeit nach einem gestatteten oder geduldeten ununterbrochenen Aufenthalt von einem Jahr (so bereits Niedersächsisches FG, Urteil vom 23. Januar 2006 16 K 12/04, EFG 2006, 751).

  • FG Köln, 10.05.2007 - 10 K 4132/05

    Geltung des Ausschlusses von Ausländern von der Kindergeldberechtigung für auf

    Insoweit werde auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts Az. 16 K 12/04 und die dort in Bezug genommene Entscheidung des BFH vom 01.06.2004 IX R 35/04 verwiesen.

    Auch die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts 16 K 12/04 sei nicht einschlägig.

    Ein unterinstanzliches Gericht kann einer für verfassungswidrig gehaltenen Norm in eigener Zuständigkeit die Anwendung versagen, wenn das BVerfG bereits eine Entscheidung zu einer vergleichbaren Rechtsvorschrift getroffen hat (vgl. BFH-Urteil vom 1. Juni 2004 IX R 35/04, BStBl II 2005, 26; Niedersächsisches FG, Urteil vom 23. Januar 2006 16 K 12/04, EFG 2006, 751).

    Entgegen ihrem Wortlaut ist die Vorschrift allerdings einschränkend dahin auszulegen, dass der Ausschluss von Ausländern von der Kindergeldberechtigung für nicht für solche ausländischen Eltern gilt, die auf unbestimmte Zeit nicht abgeschoben werden können und die sich seit mindestens 1 Jahr ununterbrochen in Deutschland aufhalten (Anschluss an das Urteil des Niedersächsischen FG vom 23. Januar 2006 16 K 12/04, EFG 2006, 751).

    Aus diesem Grund ist § 62 Abs. 2 EStG i. d. F. des JStG 1996 entsprechend dem Entscheidungsausspruch des BVerfG entgegen seinem Wohnort einschränkend dahin auszulegen, dass ausländischen Eltern, die sich ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten, Kindergeld zu gewähren ist, wenn sie nach den §§ 51, 53 und 54 AuslG auf unbestimmte Zeit nicht abgeschoben werden können, dies allerdings frühestens für die Zeit nach einem gestatteten oder geduldeten ununterbrochenen Aufenthalt von einem Jahr (so bereits Niedersächsisches FG, Urteil vom 23. Januar 2006 16 K 12/04, EFG 2006, 751).

  • BFH, 22.11.2007 - III R 54/02

    Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

    d) Eine Übertragung der vom BVerfG für § 1 Abs. 3 BKGG 1993 angeordneten Sanktion auf das steuerrechtliche Kindergeld lässt sich entgegen der Rechtsansicht des Niedersächsischen FG im Urteil vom 23. Januar 2006 16 K 12/04 (EFG 2006, 751) sowie des FG Köln im Urteil in EFG 2007, 1254 auch nicht mit einem Hinweis auf das BFH-Urteil vom 1. Juni 2004 IX R 35/01 (BFHE 206, 273, BStBl II 2005, 26) begründen.
  • FG Köln, 10.05.2007 - 10 K 6165/02

    Verurteilung der beklagten Behörde zu Gewährung von Kindergeld für die Monate

    Obwohl die Einspruchsentscheidung, mit der die Ablehnung des Kindergeldanspruchs bestätigt wurde, im Oktober 2002 bekanntgegeben worden ist, hält das Gericht entgegen der Ansicht des Niedersächsischen FG im Urteil vom 23. Januar 2006 16 K 12/04 (EFG 2006, 751 ) eine Klage, mit der die Verurteilung der beklagten Behörde zu Gewährung von Kindergeld begehrt werden soll, auch für die Monate nach Bekanntgabe der letzten Verwaltungsentscheidung für zulässig.

    Ein unterinstanzliches Gericht kann einer für verfassungswidrig gehaltenen Norm in eigener Zuständigkeit die Anwendung versagen, wenn das BVerfG bereits eine Entscheidung zu einer vergleichbaren Rechtsvorschrift getroffen hat (vgl. BFH-Urteil vom 1. Juni 2004 IX R 35/04, BStBl II 2005, 26; Niedersächsisches FG, Urteil vom 23. Januar 2006 16 K 12/04, EFG 2006, 751).

    Entgegen ihrem Wortlaut ist die Vorschrift allerdings einschränkend dahin auszulegen, dass der Ausschluss von Ausländern von der Kindergeldberechtigung für nicht für solche ausländischen Eltern gilt, die auf unbestimmte Zeit nicht abgeschoben werden können und die sich seit mindestens 1 Jahr ununterbrochen in Deutschland aufhalten (Anschluss an das Urteil des Niedersächsischen FG vom 23. Januar 2006 16 K 12/04, EFG 2006, 751).

    Aus diesem Grund ist § 62 Abs. 2 EStG i. d. F. des JStG 1996 entsprechend dem Entscheidungsausspruch des BVerfG entgegen seinem Wohnort einschränkend dahin auszulegen, dass ausländischen Eltern, die sich ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten, Kindergeld zu gewähren ist, wenn sie nach den §§ 51, 53 und 54 AuslG auf unbestimmte Zeit nicht abgeschoben werden können, dies allerdings frühestens für die Zeit nach einem gestatteten oder geduldeten ununterbrochenen Aufenthalt von einem Jahr (so bereits Niedersächsisches FG, Urteil vom 23. Januar 2006 16 K 12/04, EFG 2006, 751).

  • FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 6473/03

    Berechtigung zum Bezug von Kindergeld aufgrund einer Duldung des Aufenthalts;

    Obwohl die Einspruchsentscheidung, mit der die Ablehnung des Kindergeldanspruchs bestätigt wurde, im November 2003 bekannt gegeben worden ist, hält das Gericht entgegen der Ansicht des Niedersächsischen FG im Urteil vom 23. Januar 2006 16 K 12/04 (EFG 2006, 751 ) eine Klage, mit der die Verurteilung der beklagten Behörde zu Gewährung von Kindergeld begehrt werden soll, auch für die Monate nach Bekanntgabe der letzten Verwaltungsentscheidung für zulässig.

    Ein unterinstanzliches Gericht kann einer für verfassungswidrig gehaltenen Norm in eigener Zuständigkeit die Anwendung versagen, wenn das BVerfG bereits eine Entscheidung zu einer vergleichbaren Rechtsvorschrift getroffen hat (vgl. BFH-Urteil vom 1. Juni 2004 IX R 35/04, BStBl II 2005, 26; Niedersächsisches FG, Urteil vom 23. Januar 2006 16 K 12/04, EFG 2006, 751).

    Entgegen ihrem Wortlaut ist die Vorschrift allerdings einschränkend dahin auszulegen, dass der Ausschluss von Ausländern von der Kindergeldberechtigung nicht für solche ausländischen Eltern gilt, die auf unbestimmte Zeit nicht abgeschoben werden können und die sich seit mindestens 1 Jahr ununterbrochen in Deutschland aufhalten (Anschluss an das Urteil des Niedersächsischen FG vom 23. Januar 2006 16 K 12/04, EFG 2006, 751).

    Aus diesem Grund ist § 62 Abs. 2 EStG i. d. F. des JStG 1996 entsprechend dem Entscheidungsausspruch des BVerfG entgegen seinem Wohnort einschränkend dahin auszulegen, dass ausländischen Eltern, die sich ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten, Kindergeld zu gewähren ist, wenn sie nach den §§ 51, 53 und 54 AuslG auf unbestimmte Zeit nicht abgeschoben werden können, dies allerdings frühestens für die Zeit nach einem gestatteten oder geduldeten ununterbrochenen Aufenthalt von einem Jahr (so bereits Niedersächsisches FG, Urteil vom 23. Januar 2006 16 K 12/04, EFG 2006, 751).

  • FG Köln, 10.05.2007 - 10 K 2341/01

    Anspruch auf Kindergeld von auf unbestimmte Zeit unabschiebbare, sich seit mehr

    Obwohl die Einspruchsentscheidung, mit der die Ablehnung des Kindergeldanspruchs bestätigt wurde, im April 2001 bekanntgegeben worden ist, hält das Gericht entgegen der Ansicht des Niedersächsischen FG im Urteil vom 23. Januar 2006 16 K 12/04 (EFG 2006, 751 ) eine Klage, mit der die Verurteilung der beklagten Behörde zu Gewährung von Kindergeld begehrt werden soll, auch für die Monate nach Bekanntgabe der letzten Verwaltungsentscheidung für zulässig.

    Ein unterinstanzliches Gericht kann einer für verfassungswidrig gehaltenen Norm in eigener Zuständigkeit die Anwendung versagen, wenn das BVerfG bereits eine Entscheidung zu einer vergleichbaren Rechtsvorschrift getroffen hat (vgl. BFH-Urteil vom 1. Juni 2004 IX R 35/04, BStBl II 2005, 26; Niedersächsisches FG, Urteil vom 23. Januar 2006 16 K 12/04, EFG 2006, 751).

    Entgegen ihrem Wortlaut ist die Vorschrift allerdings einschränkend dahin auszulegen, dass der Ausschluss von Ausländern von der Kindergeldberechtigung für nicht für solche ausländischen Eltern gilt, die auf unbestimmte Zeit nicht abgeschoben werden können und die sich seit mindestens 1 Jahr ununterbrochen in Deutschland aufhalten (Anschluss an das Urteil des Niedersächsischen FG vom 23. Januar 2006 16 K 12/04, EFG 2006, 751).

    Aus diesem Grund ist § 62 Abs. 2 EStG i. d. F. des JStG 1996 entsprechend dem Entscheidungsausspruch des BVerfG entgegen seinem Wohnort einschränkend dahin auszulegen, dass ausländischen Eltern, die sich ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten, Kindergeld zu gewähren ist, wenn sie nach den §§ 51, 53 und 54 AuslG auf unbestimmte Zeit nicht abgeschoben werden können, dies allerdings frühestens für die Zeit nach einem gestatteten oder geduldeten ununterbrochenen Aufenthalt von einem Jahr (so bereits Niedersächsisches FG, Urteil vom 23. Januar 2006 16 K 12/04, EFG 2006, 751).

  • FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 2137/04

    These der fehlenden Regelungswirkung für künftige, bei Bescheiderlass noch nicht

    Obwohl die Einspruchsentscheidung, mit der die Ablehnung des Kindergeldanspruchs bestätigt wurde, im April 2004 bekannt gegeben worden ist, hält das Gericht entgegen der Ansicht des Niedersächsischen FG im Urteil vom 23. Januar 2006 16 K 12/04 (EFG 2006, 751 ) eine Klage, mit der die Verurteilung der beklagten Behörde zur Gewährung von Kindergeld begehrt werden soll, auch für die Monate nach Bekanntgabe der letzten Verwaltungsentscheidung für zulässig.

    Ein unterinstanzliches Gericht kann einer für verfassungswidrig gehaltenen Norm in eigener Zuständigkeit die Anwendung versagen, wenn das BVerfG bereits eine Entscheidung zu einer vergleichbaren Rechtsvorschrift getroffen hat (vgl. BFH-Urteil vom 1. Juni 2004 IX R 35/04, BStBl II 2005, 26; Niedersächsisches FG, Urteil vom 23. Januar 2006 16 K 12/04, EFG 2006, 751).

    Entgegen ihrem Wortlaut ist die Vorschrift allerdings einschränkend dahin auszulegen, dass der Ausschluss von Ausländern von der Kindergeldberechtigung für nicht für solche ausländischen Eltern gilt, die auf unbestimmte Zeit nicht abgeschoben werden können und die sich seit mindestens 1 Jahr ununterbrochen in Deutschland aufhalten (Anschluss an das Urteil des Niedersächsischen FG vom 23. Januar 2006 16 K 12/04, EFG 2006, 751).

    Aus diesem Grund ist § 62 Abs. 2 EStG i. d. F. des JStG 1996 entsprechend dem Entscheidungsausspruch des BVerfG entgegen seinem Wohnort einschränkend dahin auszulegen, dass ausländischen Eltern, die sich ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten, Kindergeld zu gewähren ist, wenn sie nach den §§ 51, 53 und 54 AuslG auf unbestimmte Zeit nicht abgeschoben werden können, dies allerdings frühestens für die Zeit nach einem gestatteten oder geduldeten ununterbrochenen Aufenthalt von einem Jahr (so bereits Niedersächsisches FG, Urteil vom 23. Januar 2006 16 K 12/04, EFG 2006, 751).

  • FG Köln, 10.05.2007 - 10 K 2593/02

    Geltung des Ausschlusses von Ausländern von der Kindergeldberechtigung für auf

    Ein unterinstanzliches Gericht kann einer für verfassungswidrig gehaltenen Norm in eigener Zuständigkeit die Anwendung versagen, wenn das BVerfG bereits eine Entscheidung zu einer vergleichbaren Rechtsvorschrift getroffen hat (vgl. BFH-Urteil vom 1. Juni 2004 IX R 35/04, BStBl II 2005, 26; Nieder sächsisches FG, Urteil vom 23. Januar 2006 16 K 12/04, EFG 2006, 751).

    Entgegen ihrem Wortlaut ist die Vorschrift allerdings einschränkend dahin auszulegen, dass der Ausschluss von Ausländern von der Kindergeldberechtigung für nicht für solche ausländischen Eltern gilt, die auf unbestimmte Zeit nicht abgeschoben werden können und die sich seit mindestens 1 Jahr ununterbrochen in Deutschland aufhalten (Anschluss an das Urteil des Niedersächsischen FG vom 23. Januar 2006 16 K 12/04, EFG 2006, 751).

    Aus diesem Grund ist § 62 Abs. 2 EStG i. d. F. des JStG 1996 entsprechend dem Entscheidungsausspruch des BVerfG entgegen seinem Wohnort einschränkend dahin auszulegen, dass ausländischen Eltern, die sich ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten, Kindergeld zu gewähren ist, wenn sie nach den §§ 51, 53 und 54 AuslG auf unbestimmte Zeit nicht abgeschoben werden können, dies allerdings frühestens für die Zeit nach einem gestatteten oder geduldeten ununterbrochenen Aufenthalt von einem Jahr (so bereits Nieder sächsisches FG, Urteil vom 23. Januar 2006 16 K 12/04, EFG 2006, 751).

  • FG Köln, 10.05.2007 - 10 K 680/06

    Kindergeld bei Ausgewiesenen

  • FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 4251/05

    Ausschluss von Ausländern von der Kindergeldberechtigung; Anspruch auf Kindergeld

  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 113/13

    Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe;

  • FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 3563/05

    Voraussetzungen für die Kindergeldberechtigung von nicht

  • FG Köln, 10.05.2007 - 10 K 4248/05

    Ausschluss von Ausländern von der Kindergeldberechtigung; Rechtfertigung einer an

  • BFH, 22.11.2007 - III R 60/99

    Kindergeldanspruch von Staatenlosen - Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 2 EStG

  • BFH, 22.11.2007 - III R 61/04

    Kindergeldberechtigung von Ausländern

  • BFH, 22.11.2007 - III R 63/04

    Kindergeldberechtigung von Ausländern

  • FG Sachsen, 16.11.2010 - 8 K 1688/05

    Kein Kindergeldanspruch für zuerst ausländerrechtlich nur geduldeten und nach

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2007 - L 8 EG 7/06
  • FG Sachsen, 26.10.2011 - 8 K 1030/11

    Kindergeld für vom Studium beurlaubtes Mitglied des StudentInnenRates einer

  • FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 1 K 340/07

    Anspruch eines serbischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Kindergeld ab

  • FG Nürnberg, 10.10.2006 - II 239/06

    Kindergeld für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis

  • FG Münster, 23.10.2008 - 5 K 4269/06

    Anspruch eines freizügigkeitsberechtigten Ausländers mit einer

  • FG Münster, 27.04.2007 - 8 K 4071/06

    Anspruch eines Ausländers ohne Aufenthaltsgenehmigung auf die Festsetzung von

  • FG Münster, 19.09.2007 - 8 K 1363/04

    Anspruch eines lediglich geduldeten Ausländers auf Kindergeld für die im Haushalt

  • FG Hamburg, 30.11.2007 - 1 K 266/06

    Bestimmung des Streitwerts in einem Verfahren wegen Kindergeld für die

  • FG Nürnberg, 06.04.2006 - IV 38/06

    Anspruch auf Kindergeld für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung oder

  • FG Nürnberg, 10.10.2006 - II 184/01
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