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   FG Düsseldorf, 11.12.1990 - 16 K 139/86 E   

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https://dejure.org/1990,6869
FG Düsseldorf, 11.12.1990 - 16 K 139/86 E (https://dejure.org/1990,6869)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.12.1990 - 16 K 139/86 E (https://dejure.org/1990,6869)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Dezember 1990 - 16 K 139/86 E (https://dejure.org/1990,6869)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • DB 1992, 178
  • EFG 1991, 721
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88

    Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.12.1990 - 16 K 139/86
    Ziel dieser Rechtsprechung ist es, eine Abgrenzung zu finden gegenüber den Aufwendungen für die private Lebensführung und gegenüber freiwilligen, privat veranlaßten Zuwendungen, die nicht in einen einkommensteuerrechtlich relevanten Bereich verlagert werden sollen (vgl. dazu ausführlich BFH-Beschluß vom 27.11.1989 GrS 1188, BStBl II 1990, 160, 163 f.).
  • BFH, 20.04.1989 - IV R 81/85

    Zur notwendigen Konkretisierung der Gehaltszahlung bei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.12.1990 - 16 K 139/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH- sind Verträge zwischen nahen Angehörigen einkommensteuerrechtlich nur dann zu berücksichtigen, wenn sie nach Inhalt und tatsächlicher Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen und, soweit sie inhaltlich einem Fremdvergleich standhalten, auch dem Vertragsinhalt gemäß vollzogen werden (vgl. BFH-Urteil vom 20.04.1989 IV R 81/85, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1989, 655, 656 m.w.N.).
  • BGH, 12.03.1980 - IV ZR 102/78

    Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.12.1990 - 16 K 139/86
    Der Bundesgerichtshof -BGH- definiert in seinem Urteil vom 12.03.1980 (IV ZR 102/78 BGHZ 76, 305, 307) Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht als solche, die sich aus den gesetzlichen Vorschriften über das eheliche Güterrecht (§§ 1353 ff. BGB ) oder aus Vereinbarungen der Ehegatten ergeben, durch die güterrechtliche Verhältnisse abweichend von einer gesetzlichen Ausgestaltung geregelt, güterrechtliche Ansprüche modifiziert oder die Auseinandersetzung güterrechtlicher Beziehungen geregelt werden.
  • BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvL 17/81

    Verfassungswidrigkeit des Art. 15 EGBGB

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.12.1990 - 16 K 139/86
    220 EGBGB ist an die Stelle des vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Art. 15 Abs. 1 EGBGB (a.F.) getreten, der mit Wirkung ab 01.04.1953 entfallen war (Bundesverfassungsgericht -BVerfG-, Urteil vom 22.02.1983, NJW 1983, 1968 ).
  • BFH, 04.11.1997 - VIII R 18/95

    Mitunternehmerschaft bei Gütergemeinschaft nach niederländischem Recht

    Dabei konnte das FG offenlassen, ob sich der zwischen den Klägern vereinbarte Arbeitsvertrag, weil es sich insoweit nicht um güterrechtliche Wirkungen der Ehe i.S. der Art. 15, 220 EGBGB handele, nach dem Recht des Arbeitsorts, also nach deutschem Recht, richtet (so Urteil des FG Düsseldorf vom 11. Dezember 1990 16 K 139/86 E, EFG 1991, 721, Nichtzulassungsbeschwerde des Finanzamts als unbegründet zurückgewiesen durch Beschluß des BFH vom 19. August 1992 XI B 92/91, NV, weil die Rechtsfrage nicht klärungsbedürftig sei) oder nach niederländischem Recht (wegen der damit begründeten Über- und Unterordnung für unvereinbar mit dem Wesen der Ehe und deshalb) nach Art. 1637i B.W. nichtig ist (vgl. so Boochs, DB 1982, 1954, 1955; ferner Jüptner/Riegl, FR 1983, 417, 418; Sielemann, a.a.O., S. 43).
  • BFH, 04.11.1997 - VIII R 19/95

    Mitunternehmerschaft bei Gütergemeinschaft nach niederländischem Steuerrecht

    Dabei konnte das FG offenlassen, ob sich der zwischen den Klägern vereinbarte Arbeitsvertrag, weil es sich insoweit nicht um güterrechtliche Wirkungen der Ehe i. S. der Art. 15, 220 EGBGB handele, nach dem Recht des Arbeitsorts, also nach deutschem Recht, richtet (so Urteil des FG Düsseldorf vom 11. Dezember 1990 16 K 139/86 E, EFG 1991, 721, Nichtzulassungsbeschwerde des Finanzamts als unbegründet zurückgewiesen durch Beschluß des BFH vom 19. August 1992 XI B 92/91, NV, weil die Rechtsfrage nicht klärungsbedürftig sei) oder nach niederländischem Recht (wegen der damit begründeten Über- und Unterordnung für unvereinbar mit dem Wesen der Ehe und deshalb nach Art. 1637 i B.W. nichtig ist vgl. so Boochs, DB 1982, 1954, 1955; ferner Jüptner/Riegl, FR 1983, 417, 418; Sielemann, a.a.O., S. 43).
  • BFH, 19.08.1992 - XI B 92/91

    Einkommensteuer; Ehegatten-Arbeitsverhältnisse zwischen ausländischen Ehegatten

    Die Nichtzulassungsbeschwerde des FA gegen das Urt. des FG Düsseldorf v. 11.12.1990 (steuerliche Anerkennung eines Arbeitsvertrags zwischen niederländischen Eheleuten, EFG 1991, 721) wurde durch Beschl. des BFH v. 19.8.1992 - XI B 92/91 als unbegründet zurückgewiesen.
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