Rechtsprechung
VG Stuttgart, 03.08.1994 - 16 K 2326/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Benutzung der Unterkünfte für Asylbewerber; Vorläufige Selbstzahlerbenutzungsgebühr; Satzungsrechtliche Gebührenregelung; Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG und gegen das Äquivalenzprinzip
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 14.04.1967 - VII C 15.65 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62
Bayerische Bereitschaftspolizei
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- VGH Bayern, 16.05.2018 - 12 N 18.9
Normenkontrollverfahren gegen Vorschriften zur Bemessung der Gebühren für …
Das bedeutet in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) konkret, dass Gebührenschuldner, die eine öffentliche Einrichtung in gleichem Umfang benutzen, entsprechend dem Umfang der Benutzung und dem durchschnittlich anfallenden Kostenaufwand auch in etwa gleich hohe Gebühren zu entrichten haben (so zutreffend VG Stuttgart, Urteil v. 3.8.1994 - 16 K 2326/94 -, InfAuslR 1994, 408 [409] für Asylbewerberunterkunft). - VGH Bayern, 14.04.2021 - 12 N 20.2529
Erfolgreiche Normenkontrolle gegen die Regelungen zur Erhebung von …
Das bedeutet in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) konkret, dass Gebührenschuldner, die eine öffentliche Einrichtung in gleichem Umfang benutzen, entsprechend dem Umfang der Benutzung und dem durchschnittlich anfallenden Kostenaufwand auch in etwa gleich hohe Gebühren zu entrichten haben (…vgl. BayVGH, B.v. 16.5.2018 - 12 N 18.9 -, EzAR-NF 87 Nr. 26 - juris, Rn. 95; siehe auch VG Stuttgart, Urteil v. 3.8.1994 - 16 K 2326/94 -, InfAuslR 1994, 408 [409] für Asylbewerberunterkunft).Das bedeutet - wie bereits erwähnt - in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) konkret, dass Gebührenschuldner, die eine öffentliche Einrichtung in gleichem Umfang benutzen, entsprechend dem Umfang der Benutzung und dem durchschnittlich anfallenden Kostenaufwand auch in etwa gleich hohe Gebühren zu entrichten haben (…vgl. BayVGH, B.v. 16.5.2018 - 12 N 18.9 -, EzAR-NF 87 Nr. 26 - juris, Rn. 95; siehe auch VG Stuttgart, Urteil v. 3.8.1994 - 16 K 2326/94 -, InfAuslR 1994, 408 [409] für Asylbewerberunterkunft).