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   FG Münster, 13.06.1995 - 16 K 2545/94 I   

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FG Münster, 13.06.1995 - 16 K 2545/94 I (https://dejure.org/1995,34066)
FG Münster, Entscheidung vom 13.06.1995 - 16 K 2545/94 I (https://dejure.org/1995,34066)
FG Münster, Entscheidung vom 13. Juni 1995 - 16 K 2545/94 I (https://dejure.org/1995,34066)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 154
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 14.09.1999 - III R 78/97

    Wiedereinsetzung für Investitionszulagenantrag

    Das FG folge nicht dem gegenläufigen Urteil des FG Münster vom 13. Juni 1995 16 K 2545/94 I (EFG 1996, 154), welches für die Frage des Verschuldens ausschließlich auf die Klarheit und Eindeutigkeit der gesetzlichen Regelung abhebe.

    Zudem hätten sich das FG Münster (Urteil in EFG 1996, 154, rechtskräftig) und das FG Schleswig-Holstein im Urteil vom 9. März 1995 V 10/95 (nicht veröffentlicht --NV--) bereits für vor dem Streitjahr liegende Antragsjahre der Auffassung des Niedersächsischen FG nicht angeschlossen.

  • BFH, 21.07.1997 - III B 213/96
    Nach den Urteilen des FG Münster vom 13. Juni 1995 16 K 2545/94 I (EFG 1996, 154) und des FG des Landes Brandenburg vom 3. Juni 1993 2 K 34/93 I (DDR-Spezial 1993 Nr. 27, 6) sei die damalige Gesetzeslage hingegen durchschaubar gewesen; formelle Mängel führten deshalb zur Zurückweisung von Investitionszulageanträgen.

    Die Urteile des Niedersächsischen FG in EFG 1996, 459, des FG Münster in EFG 1996, 154 und des FG des Landes Brandenburg in DDR-Spezial 1993 Nr. 27, 6 sind zu der Problematik ergangen, ob und unter welchen Voraussetzungen bei Einreichung des Investitionszulageantrags beim unzuständigen FA und anschließend verspätetem Eingang beim zuständigen FA dem Anspruchsberechtigten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist.

  • FG Thüringen, 10.07.1997 - II 303/96

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Investitionszulage; Formerfordernis der

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  • FG Niedersachsen, 03.09.1997 - II 536/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Versäumen der

    Insbesondere folgt er nicht der Auffassung des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 13.06.1995 16 K 2545/94 I, EFG 1996, 154), wonach es für die Frage des Verschuldens allein darauf ankomme, ob die gesetzliche Regelung klar und eindeutig sei, die Belehrung im Antragsvordruck diese nicht ersetzen könne und von einem steuerlichen Berater erwartet werden müsse, daß er die Belehrung in einem Antragsvordruck anhand des Gesetzestextes überprüfe, vor allem, wenn es sich um ein formell neues Gesetz handele und die im Vordruck verwendete Formulierung nicht eindeutig sei.
  • FG Düsseldorf, 14.08.1998 - 16 K 559/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines verspätet eingegangenen

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  • FG Nürnberg, 07.11.2001 - III 139/98

    Weiterleitung des fristgerecht eingereichten Investitionszulagenantrages ans

    Eine Ausnahme ist allenfalls dann zu machen, wenn das unzuständige Finanzamt - in Kenntnis der Unzuständigkeit - die Übersendung schuldhaft verzögert (Urteil des Finanzgerichts Münster vom 13. Juni 1995 16 K 2545/94 I, EFG 1996, 154).
  • FG Düsseldorf, 16.01.1998 - 16 K 1110/94

    Möglichkeit der Gewähr einer Investitionszulage nach Fristablauf;

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