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   VG Stuttgart, 24.10.2007 - 16 K 3922/06   

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https://dejure.org/2007,57274
VG Stuttgart, 24.10.2007 - 16 K 3922/06 (https://dejure.org/2007,57274)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 24.10.2007 - 16 K 3922/06 (https://dejure.org/2007,57274)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - 16 K 3922/06 (https://dejure.org/2007,57274)
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Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2009 - 12 S 2854/07

    Zum Bezug von Wohngeld für eine pflegebedürftige Person in Heimunterbringung bei

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 24. Oktober 2007 - 16 K 3922/06 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 24. Oktober 2007 - 16 K 3922/06 - geändert.

    Mit Urteil vom 24. Oktober 2007 - 16 K 3922/06 - hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die streitgegenständlichen Bescheide insoweit aufgehoben, als mit ihnen die Gewährung von Wohngeld ab dem 01.08.2006 abgelehnt worden ist.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts xxxxxxxxx vom 24. Oktober 2007 - 16 K 3922/06 - zu ändern und den Ablehnungsbescheid des Beklagten vom 31. August 2006 sowie den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums xxxxxxxxx vom 29. September 2006 auch insoweit aufzuheben, als die Gewährung von Wohngeld als Mietzuschuss für den Zeitraum vom 01. Mai 2005 bis zum 31. Juli 2006 abgelehnt worden ist, sowie den Beklagten zu verpflichten, ihr Wohngeld als Mietzuschuss für die Aufwendungen ihres Wohnraums in Höhe von 147,-- EUR/Monat auch für den Zeitraum vom 01. Mai 2005 bis zum 31. Juli 2006 zu bewilligen sowie die Berufung des Beklagten zurückzuweisen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts xxxxxxxxx vom 24. Oktober 2007 - 16 K 3922/06 - insoweit zu ändern, als sein Ablehnungsbescheid vom 31. August 2006 sowie der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums xxxxxxxxx vom 29. September 2006 aufgehoben wurden und er verpflichtet worden ist, der Klägerin Wohngeld als Mietzuschuss für die Aufwendungen ihres Wohnraums in Höhe von 147,-- EUR/Monat für den Zeitraum ab dem 01. August 2006 bis 31. August 2007 zu bewilligen und die Klage auch insoweit abzuweisen sowie die Berufung der Klägerin zurückzuweisen.

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