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   FG Niedersachsen, 12.05.2011 - 16 K 411/07   

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FG Niedersachsen, 12.05.2011 - 16 K 411/07 (https://dejure.org/2011,18860)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.05.2011 - 16 K 411/07 (https://dejure.org/2011,18860)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - 16 K 411/07 (https://dejure.org/2011,18860)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kein Vorsteuerabzug aus Leistungsbezügen für die Kapitalbeschaffung zum Erwerb von Anteilen an Schifffahrtsgesellschaften

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 17 Abs. 1 6. EG-Richtlinie; Art. 17 Abs. 2 6. EG-Richtlinie; § 14 UStG; § 15 Abs. 1 UStG
    Zulässigkeit des unternehmerischen Vorsteuerabzugs im Falle eines nicht nachgewiesenen Leistungsbezugs für die unternehmerische Tätigkeit; Bestehen eines direkten und unmittelbaren Zusammenhangs zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 14; UStG § 15
    Kein Vorsteuerabzug aus Leistungsbezügen für die Kapitalbeschaffung zum Erwerb von Anteilen an Schifffahrtsgesellschaften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Vorsteuerabzug aus Leistungsbezügen für die Kapitalbeschaffung zum Erwerb von Anteilen an Schifffahrtsgesellschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Kurzinformation)

    Kein Vorsteuerabzug aus Leistungsbezügen für Kapitalbeschaffung zum Erwerb von Anteilen an Schifffahrtsgesellschaften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1751
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 27.09.2001 - C-16/00

    Cibo Participations

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.05.2011 - 16 K 411/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 27.09.2001, C-16/00 - Cibo Partizipation -, Slg 2001, I-6663) sei Voraussetzung für den Vorsteuerabzug lediglich, dass die Eingangsleistungen Teil der Gemeinkosten des Steuerpflichtigen seien und damit zu den Preiselementen aller Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens gehören.

    Eingriffe einer Holding in die Verwaltung von Unternehmen, an denen sich Beteiligungen erworben hat, können eine wirtschaftliche Tätigkeit i.S.d. Art. 4 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie darstellen, wenn es sich um Tätigkeiten handelt, die gemäß Art. 2 der 6. EG-Richtlinie unterliegen, wie etwa das Erbringen von administrativen, finanziellen, kaufmännischen und technischen Dienstleistungen der Holding an ihre Tochtergesellschaften (EuGH, Urteil vom 27. September 2001, a.a.O.).

    Der bloße Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen stellt keine Nutzung eines Gegenstands zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen dar, weil eine etwaige Dividende als Ergebnis dieser Beteiligung Ausfluss der bloßen Innehabung des Gegenstands ist (EuGH, Urteil vom 27. September 2001 Rs C-16/00 - Cibo Participations - Rnr. 19, Slg 2001, I-6663).

    Dem steht die Entscheidung des EuGH vom 27. September 2001 (a.a.O.) nicht entgegen.

  • EuGH, 13.03.2008 - C-437/06

    Securenta - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerpflichtiger, der zugleich

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.05.2011 - 16 K 411/07
    Die Vorsteuern auf Aufwendungen eines Steuerpflichtigen berechtigten jedoch nicht zum Abzug, soweit sie sich auf Tätigkeiten beziehen, die aufgrund ihres nichtwirtschaftlichen Charakters nicht in den Anwendungsbereich der 6. EG-Richtlinie fallen (vgl. EuGH, Urteil vom 13. März 2008 C-437/06 - Securenta -, Slg 2008, I-1597).

    Dies hat der EuGH mit Urteil vom 13. März 2008 (a.a.O.) bestätigt, indem er ausführt, dass die Vorsteuer auf Aufwendungen nicht zum Abzug berechtigen, soweit sie sich auf Tätigkeiten bezieht, die aufgrund ihres nichtwirtschaftlichen Charakters nicht in den Anwendungsbereich der 6. EG-Richtlinie fallen (Rdn. 30).

  • FG Hessen, 15.03.2007 - 6 K 1476/02

    Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für den Erwerb einer Beteiligung - Finanzholding

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.05.2011 - 16 K 411/07
    13 c) Der Klägerin steht ein Vorsteuerabzug nicht zu, soweit die Leistungsbezüge, aus denen der Vorsteuerabzug geltend gemacht wird, im Zusammenhang mit dem Halten der Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften stehen, da sie insofern nicht wirtschaftlich und damit nicht unternehmerisch tätig war (vgl. auch FG München, Urteil vom 28. Januar 2009 3 K 3141/05, EFG 2009, 1153; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 15. März 2007 6 K 1476/02, EFG 2007, 1381; Nds. Finanzgericht, Urteil vom 04.02.2010 16 K 17/09, EFG 2010, 1254).
  • EuGH, 08.02.2007 - C-435/05

    Investrand - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 - Recht auf

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.05.2011 - 16 K 411/07
    Das Recht auf Abzug der für den Erwerb von Gegenständen oder Dienstleistungen entrichteten Mehrwertsteuer ist dann gegeben, wenn die hierfür getätigten Aufwendungen zu den Kostenelementen der versteuerten, zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsätze gehören (vgl. z.B. EuGH, Urteil vom 8. Februar 2007 Rs C-435/05 - Investrand BV -, Rnr. 23 m.w.N., Slg. 2007, I-01315).
  • BFH, 03.08.2007 - V B 73/07

    Vorsteuerabzug; Feststellungslast; umfangreiche Barzahlungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.05.2011 - 16 K 411/07
    Für die Tatsachen, die den Vorsteuerabzug begründen, trägt die Klägerin die Darlegungs- und Feststellungslast (BFH, Beschlüsse vom 5. März 2009 XI B 40/08 n.V. und 3. August 2007 V B 73/07 BFH/NV 2007, 2368).
  • EuGH, 26.06.2003 - C-442/01

    KapHag

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.05.2011 - 16 K 411/07
    Gleiches gilt für die Veräußerung solcher Beteiligungen (EuGH, Urteil vom 26. Juni 2003 Rs C-442/01 - Kap Hag Renditefonds 35, KapHag - Rnr¨40, Slg. 2003, I-6851).
  • FG München, 28.01.2009 - 3 K 3141/05

    Höhe des Vorsteuerabzugs einer Holding für nur zum Teil für das Unternehmen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.05.2011 - 16 K 411/07
    13 c) Der Klägerin steht ein Vorsteuerabzug nicht zu, soweit die Leistungsbezüge, aus denen der Vorsteuerabzug geltend gemacht wird, im Zusammenhang mit dem Halten der Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften stehen, da sie insofern nicht wirtschaftlich und damit nicht unternehmerisch tätig war (vgl. auch FG München, Urteil vom 28. Januar 2009 3 K 3141/05, EFG 2009, 1153; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 15. März 2007 6 K 1476/02, EFG 2007, 1381; Nds. Finanzgericht, Urteil vom 04.02.2010 16 K 17/09, EFG 2010, 1254).
  • BFH, 05.03.2009 - XI B 40/08

    Verfahrensfehler - Ordnungsgemäßer Beweisantritt - Fehlen von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.05.2011 - 16 K 411/07
    Für die Tatsachen, die den Vorsteuerabzug begründen, trägt die Klägerin die Darlegungs- und Feststellungslast (BFH, Beschlüsse vom 5. März 2009 XI B 40/08 n.V. und 3. August 2007 V B 73/07 BFH/NV 2007, 2368).
  • FG Niedersachsen, 04.02.2010 - 16 K 17/09

    Aufwendungen für den Erwerb von Beteiligungen einer Holding an Unternehmen als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.05.2011 - 16 K 411/07
    13 c) Der Klägerin steht ein Vorsteuerabzug nicht zu, soweit die Leistungsbezüge, aus denen der Vorsteuerabzug geltend gemacht wird, im Zusammenhang mit dem Halten der Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften stehen, da sie insofern nicht wirtschaftlich und damit nicht unternehmerisch tätig war (vgl. auch FG München, Urteil vom 28. Januar 2009 3 K 3141/05, EFG 2009, 1153; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 15. März 2007 6 K 1476/02, EFG 2007, 1381; Nds. Finanzgericht, Urteil vom 04.02.2010 16 K 17/09, EFG 2010, 1254).
  • BFH, 01.06.2016 - XI R 17/11

    Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding - Organschaft: GmbH & Co. KG als

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 12. Mai 2011  16 K 411/07 aufgehoben.

    Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 1751 veröffentlicht.

  • BFH, 11.12.2013 - XI R 17/11

    EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug einer sog. Führungsholding - Aufteilung der

    Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) wies die Klage mit Urteil vom 12. Mai 2011  16 K 411/07 ab (vgl. Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2011, 1751).

    Dies wird im Schrifttum weit überwiegend abgelehnt (Beiser, Steuer- und Wirtschaftskartei --SWK-- 2009, S 330, S 334; ders., Betriebs-Berater --BB-- 2009, 1324, 1326; Eggers/Ahrens, Der Betrieb --DB-- 2013, 2528, 2532 ff.; Pamperl, Österreichische Steuer-Zeitung --ÖStZ-- 2012, 251, 254; Pernegger, ÖStZ 2008, 478, 482 f.; Robisch, UR 2008, 881, 883) und eine Aufteilung nach den Investitionen in die wirtschaftlichen Tätigkeiten einerseits und in den Bereich nichtwirtschaftlicher Tätigkeiten andererseits als sachgerechter angesehen (sog. Investitionsschlüssel, vgl. z.B. Niedersächsisches FG in EFG 2011, 1751, unter I.1.d; Beiser, SWK 2009, S 330, S 334; Pamperl, ÖStZ 2012, 251, 254; Pernegger, ÖStZ 2008, 478, 482; wohl auch Behrens, BB 2012, 2147, 2151).

  • BFH, 11.12.2013 - XI R 38/12

    EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug einer sog. Führungsholding - Aufteilung der

    Dies wird im Schrifttum weit überwiegend abgelehnt (Beiser, Steuer und Wirtschaftskartei --SWK-- 2009, S 330, S 334; ders., Betriebs-Berater --BB-- 2009, 1324, 1326; Eggers/Ahrens, Der Betrieb --DB-- 2013, 2528, 2532 ff.; Pamperl, Österreichische Steuer-Zeitung --ÖStZ-- 2012, 251, 254; Pernegger, ÖStZ 2008, 478, 482 f.; Robisch, UR 2008, 881, 883) und eine Aufteilung nach den Investitionen in die wirtschaftlichen Tätigkeiten einerseits und in den Bereich nichtwirtschaftlicher Tätigkeiten andererseits als sachgerechter angesehen (sog. Investitionsschlüssel, vgl. z.B. Niedersächsisches FG, Urteil vom 12. Mai 2011  16 K 411/07, EFG 2011, 1751, unter I.1.d; Beiser, SWK 2009, S 330, S 334; Pamperl, ÖStZ 2012, 251, 254; Pernegger, ÖStZ 2008, 478, 482; wohl auch Behrens, BB 2012, 2147, 2151).
  • FG Hamburg, 10.10.2012 - 2 K 189/10

    Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug aus Aktienemissionskosten

    In diesem Sinne habe zuletzt das Niedersächsische Finanzgericht mit Urteil vom 12. Mai 2011 (16 K 411/07, EFG 2011, 1751; Rev.: XI R 17/11) den Vorsteuerabzug einer Holdinggesellschaft aus Leistungsbezügen für die Kapitalbeschaffung zum Erwerb von Anteilen an Schifffahrtsgesellschaften verwehrt.

    Im Unterschied zu den Fallgestaltungen, die den Urteilen des BFH vom 9. Februar 2012 (V R 40/10, BFH/NV 2012, 681) und des FG Niedersachsen vom 12. Mai 2011 (16 K 411/07, EFG 2011, 1751) zu Grunde liegen, kann die Geschäftstätigkeit der Klägerin nicht in einen unternehmerischen und einen nichtunternehmerischen Bereich aufgeteilt werden (vgl. auch FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Mai 2012 5 K 5264/09, juris).

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - 7 V 7032/12

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 und 4 FGO) - Umsatzsteuer

    Denn wie bei gemischten Holdinggesellschaften eine Vorsteueraufteilung zu erfolgen hat, ist umstritten (vgl: Englisch, UR 2007, 290, 297 ff.; Robisch, UR 2008, 881; Behrens, Betriebs-Berater - BB - 2012, 2147, 2151; offen lassend: BFH, Urteil vom 9. Februar 2012 - V R 40/10 - aaO.; Niedersächsisches FG, Urteil vom 12. Mai 2011 - 16 K 411/07 - EFG 2011, 1751, Revision anhängig beim BFH zum Az. XI R 17/11).
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